Donnerstag, 20. Juni 2013

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Schwerverbrecher sollen früher Hafturlaub bekommen
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16.04.2012 13:19 Uhr
DerMichel
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Zitat von Drago
 

Habe unerwartet eine Erhebung gefunden, aus der hervor geht, dass "lebenslang" in Wirklichkeit (in der Praxis) für durchschnittlich 19,9 Jahre steht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe#Statistische_Daten

Zugegeben liegt die Zahl etwas höher, als ich selbst erwartet hatte. Ein Witz ist sie dennoch. Allerhöchste Zeit, dass die Justiz diesen scheinbar bewusst falsch gewählten Begriff "lebenslänglich" korrigiert, um das Volk nicht weiter zu verdummen/in Sicherheit zu wiegen. Eine Frechheit!

Die Erhebung berücksichtig m.E. jedoch nicht die Tatsache, dass einige, die Anzahl ist mir unbekannt, direkt von der Strafhaft, Lebenslänglich, in die Sicherungsverwahrung wechseln. Obwohl in diesen Fällen "Lebenslänglich" irgendwo bei ~ 20 Jahren endet, bedeutet dies noch keinesfalls Freiheit. Aber wie gesagt, dazu kenne ich keine Statistiken.

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    "Wahre Worte sind nicht angenehm, angenehme Worte sind nicht wahr." (Laotse, Kapitel 81)

16.04.2012 14:16 Uhr
spacevulture
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Zitat von DerMichel
Die Erhebung berücksichtig m.E. jedoch nicht die Tatsache, dass einige, die Anzahl ist mir unbekannt, direkt von der Strafhaft, Lebenslänglich, in die Sicherungsverwahrung wechseln. Obwohl in diesen Fällen "Lebenslänglich" irgendwo bei ~ 20 Jahren endet, bedeutet dies noch keinesfalls Freiheit. Aber wie gesagt, dazu kenne ich keine Statistiken.

Wenn man es genau nimmt, endet dennoch mit dem Ende der Haftzeit die Strafe, denn Sicherheitsverwahrung ist nach deutscher Lesart keine Strafe. 

16.04.2012 14:25 Uhr
DerMichel
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Zitat von spacevulture
 

 

Wenn man es genau nimmt, endet dennoch mit dem Ende der Haftzeit die Strafe, denn Sicherheitsverwahrung ist nach deutscher Lesart keine Strafe. 

Ja, rein formal stimmt das sicherlich. Aber in der Praxis sieht die Sache natürlich anders aus. Ich habe für alle Interessierten hier eine Magisterarbeit aus der Schweiz, die auch einen "Blick über den Zaun" nach Deutschland wirft. Für Lebenslänglöiche in Deutschland ist die Strafe bei der haftentlassung natürlich nicht vorbei. In aller Regel gilt eine 5 jährige Bewährungsfrist mit entsprechender Führungsaufsicht.

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17.04.2012 11:13 Uhr
AustroBavarian
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Was soll das ganze Gesudere um "Wiedereingliederung" von Schwerverbrechern?

Schwerverbrecher sind Wesen, die menschenverachtende Gewalt ausgeübt haben, sich also bewusst und aus freiem Willen selbst außerhalb der menschlichen Gemeinschaft gestellt haben - also auch die Bezeichnung "Mensch" durch ihre Taten selbst abgelegt haben.

Warum also sollte sich die "Gesellschaft" Gedanken um deren Wiedereingliederung machen?

Es gibt genug andere Probleme, deren Lösung für die "Gesellschaft" wohl deutlich wichtiger wäre als das Wohlergehen von Schwerverbrechern, für deren staatliche Versorgung mit Kost und Logis ohnehin schon zu viele Steuergelder verschwendet werden, die besser in die Betreuung der Opfer investiert werden sollten.

Das meint
Der AustroBavarian

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Und wenn uns erlaubt ist zu tun, was immer wir wollen, so ist es nicht einfach, stets nur das zu wollen, was richtig ist. Louis XIV

17.04.2012 11:24 Uhr
heletz
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Zitat von AustroBavarian
 
...

Warum also sollte sich die "Gesellschaft" Gedanken um deren Wiedereingliederung machen?...

Weil es vom Grundgesetz und vom Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben wird.

________

17.04.2012 11:26 Uhr
spacevulture
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Zitat von AustroBavarian
Was soll das ganze Gesudere um "Wiedereingliederung" von Schwerverbrechern?

Das Gesudere trägt der Realität Rechnung, dass die meisten "Schwerverbrecher" irgendwann wieder rauskommen. Wenn man schon weiß, dass die Typen irgendwann wieder auf die Gesellschaft losgelassen werden müssen, dann muss man zumindest den Versuch einer Resozialisierung unternehmen.

Alternative wäre, die Realität der zeitlich befristeten Haftstrafen für "Schwerverbrecher" zu ändern. Aber wer will das in letzter Konsequenz und für alle "Schwerverbrecher"? 

17.04.2012 11:26 Uhr
Dr.Hollywood
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Zitat von AustroBavarian

Was soll das ganze Gesudere um "Wiedereingliederung" von Schwerverbrechern?

Schwerverbrecher sind Wesen, die menschenverachtende Gewalt ausgeübt haben, sich also bewusst und aus freiem Willen selbst außerhalb der menschlichen Gemeinschaft gestellt haben - also auch die Bezeichnung "Mensch" durch ihre Taten selbst abgelegt haben.

Warum also sollte sich die "Gesellschaft" Gedanken um deren Wiedereingliederung machen?

Es gibt genug andere Probleme, deren Lösung für die "Gesellschaft" wohl deutlich wichtiger wäre als das Wohlergehen von Schwerverbrechern, für deren staatliche Versorgung mit Kost und Logis ohnehin schon zu viele Steuergelder verschwendet werden, die besser in die Betreuung der Opfer investiert werden sollten.

Das meint
Der AustroBavarian

 Aha - was kommt als Nächstes? Behirnderte haben kein Recht auf Leben? Hatten wir alles schon!

17.04.2012 11:54 Uhr
AustroBavarian
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Zitat von Dr.Hollywood

 

 Aha - was kommt als Nächstes? Behirnderte haben kein Recht auf Leben? Hatten wir alles schon!

Was soll das jetzt?

Neben den Opfern von Schwerverbrechern könnte auch die Behindertenbetreuung von jenem Steuergeld profitieren, das derzeit für eine menschenwürde Versorgung von menschenunwürdigen Schwerverbrechern verschwendet wird.

Ist das so schwer zu verstehen?

Nicht nur, dass Schwerverbrecher anderen Menschen unsägliches Leid zufügen, sie saugen auch noch Gelder aus der ohnehin schon leeren Staatskasse ab, die dann jenen fehlen, die dieser Gelder wesentlich dringlicher bedürfen.

Das meint
Der AustroBavarian

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Und wenn uns erlaubt ist zu tun, was immer wir wollen, so ist es nicht einfach, stets nur das zu wollen, was richtig ist. Louis XIV

17.04.2012 11:54 Uhr
AustroBavarian
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Zitat von spacevulture

 Alternative wäre, die Realität der zeitlich befristeten Haftstrafen für "Schwerverbrecher" zu ändern. Aber wer will das in letzter Konsequenz und für alle "Schwerverbrecher"? 

Sicher nicht nur
Der AustroBavarian

________
Und wenn uns erlaubt ist zu tun, was immer wir wollen, so ist es nicht einfach, stets nur das zu wollen, was richtig ist. Louis XIV

17.04.2012 12:00 Uhr
heletz
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Zitat von AustroBavarian
 

 

Was soll das jetzt?

...-

Das ist ein ziemlich deutlicher Hinweis daraus, daß Gedanken, die zwar die Stammtischmentalität von so einigen befriedigen, in einem Rechtsstaat nichts zu suchen haben.

________

17.04.2012 12:03 Uhr
spacevulture
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Zitat von AustroBavarian
Sicher nicht nur
Der AustroBavarian

Mag sein. Vorschlag: Sie versuchen, in der BRD durchzusetzen, dass alle "Schwerverbrecher" (was immer Sie darunter genau verstehen) buchstäblich Lebenslänglich (oder wenn´s Ihnen lieber ist die Todesstrafe) bekommen. Viel Spaß dabei!

Und solange Sie das noch nicht geschaft haben, überlassen Sie es Anderen (zB den Fachleuten), wie man dafür sorgt, dass "Schwerverbrecher" nach ihrer Entlassung möglichst wenig neuen Schaden anrichten. Einverstanden?

17.04.2012 12:03 Uhr
AustroBavarian
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Zitat von heletz

 

Weil es vom Grundgesetz und vom Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben wird.

Das Grundgesetz sagt auch "Alle Macht geht vom Volke aus". Wäre es da nicht einmal an der Zeit zu überprüfen, ob die Mehrheit des deutschen Volkes mit den Regelungen zum "Täterschutz" noch einverstanden ist?

Das fragt sich sicher nicht nur
Der AustroBavarian

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Und wenn uns erlaubt ist zu tun, was immer wir wollen, so ist es nicht einfach, stets nur das zu wollen, was richtig ist. Louis XIV

17.04.2012 12:11 Uhr
vecchio
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Zitat von AustroBavarian
 

 

Das Grundgesetz sagt auch "Alle Macht geht vom Volke aus". Wäre es da nicht einmal an der Zeit zu überprüfen, ob die Mehrheit des deutschen Volkes mit den Regelungen zum "Täterschutz" noch einverstanden ist?

Das fragt sich sicher nicht nur
Der AustroBavarian

Ich verstehe jetzt nicht ganz, was mit dem Begriff "Täterschutz" gemeint ist.
Ist da eine Wertung im Spiel? Eine Einteilung von Menschen in Klassen?
Eine Suche im Web von mir hat jetzt keinen Treffer für die juristische Wurzel dieses Begriffs ergeben....

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Der heilige Stuhl ist nicht das Wichtige, das beim Pabst hinten 'raus kommt!

17.04.2012 12:12 Uhr
heletz
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Zitat von AustroBavarian
... ". Wäre es da nicht einmal an der Zeit zu überprüfen, ob die Mehrheit des deutschen Volkes mit den Regelungen zum "Täterschutz" noch einverstanden ist?...

...

Es ist völlig wurscht, ob die Mehreit bei einer Abstimmung damit einverstanden wäre, denn selbst, wenn sie es wäre, dann verstieße eine entsprechende Regelung gegen die Me nschenwürde und müßte somit vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden.

Die Lehre aus der Hitler-Diktatur ist ja gerade, daß Demagogen das Volk zu allerlei Abstimmungsverhalten verführen können

 

 

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17.04.2012 12:22 Uhr
Dr.Hollywood
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Zitat von AustroBavarian

 

Das Grundgesetz sagt auch "Alle Macht geht vom Volke aus". Wäre es da nicht einmal an der Zeit zu überprüfen, ob die Mehrheit des deutschen Volkes mit den Regelungen zum "Täterschutz" noch einverstanden ist?

Das fragt sich sicher nicht nur
Der AustroBavarian

Gefährlich! Die Raucher haben auch gedacht es kann ihnen nichts passieren...

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