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#136 (permalink) | |
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Genau, Notwehr ist Notwehr und Freibrief ist Freibrief. Bitte immer erst zu Posts (in ihrem gesamten Kontext) Stellung nehmen, wenn man verstanden hat, worum es geht. Danke. Und was bitte bringt Sie dazu, in eine sachliche Diskussion persönliche Aspekte einbringen zu müssen Sollten Sie der Meinung sein, dass immer alle der Ihrigen sein müssten, dann irren Sie. |
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#137 (permalink) | |
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Was hat es mit sachlich zu tun, wenn man hier von "Freibrief" spricht? Sagen sie mir bitte wo es Freibriefe bei Notwehr situation gibt? Ich hoffe mal, dass sie nicht der Meinung sind, dass Polizeibeamte wahllos leute erschießen! Für mich spricht da nur der klare Menschenverstand: Wenn ich angegriffen werde, muss ich mich verteidigen!
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#138 (permalink) | |
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Wie schon erwähnt geht es darum, ob die Notwehrsituation überhaupt herbeigeführt werden musste oder ob die Polizei in eine solche gedrängt wurde. Tatsächlich bin ich so unverschämt und erwarte von Leuten, die im Auftrag des Staates bewaffnet herumlaufen dürfen, dass sie professionell ausgebildet wurden und sich ebenso verhalten. Wenn Beamte sich in eine Situation bringen, die einen Schusswaffengebrauch erst zwingend notwendig macht, muss ich daran zweifeln. |
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#139 (permalink) | |
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Die Situation hat einzig und alleine der Täter herbeigeführt! 1. Wäre kein Streit gewesen oder wenn der Täter sogar kein Beil geholt hätte, wäre kein Polizeieinsatz hervorgerufen worden 2. Wer Polizeibeamte mit einem Beil angreift, muss damit rechnen, dass er beschossen wird. 3. Selbst wenn die Polizeibeamten die Wohnung gestürmt hätten, (kann auch sein, dass sie sie normal durch eine geöffnete Türe betreten haben) wäre noch genügend Zeit gewesen sich zu ergeben. Wobei ich immer noch sehr stark bezweifle, dass die Beamten die Wohnung gestürmt haben! Vielleicht wollten die Polizeibeamten den Täter garnicht mit Gewalt festnehmen, sondern nur ein Gespräch führen um die Situation aufzuklären.
Erwarten sie eigentlich auch von Personen die im Auftrag des Staats handeln, dass sie sich mit einem Beil angreifen lassen müssen?????
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Zuletzt geändert von MaQn, am 07.05.2012 um 22:29 Uhr
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#140 (permalink) | |
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Schon wieder dieses "rechnen". Wenn jeder immer fähig wäre, zu "rechnen", dann bräuchten wir keine Klapsen. Bei einer Festnahme muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Wenn ein Vorgehen mit ziemlicher Sicherheit eine Notwehrsituation provoziert, die für den Festzunehmenden mit guter Wahrscheinlichkeit tödlich endet, und es Alternativen gibt, dann sind die Alternativen zu wählen.
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#141 (permalink) | |
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Nochmals! Notwehr ist ein reiner gefahrenabwehrender Paragraph! Eine Festnahme erfolgt immer repressiv! Woher wollen sie denn wissen, dass hier eine Festnahme erfolgen sollte.... Es handelt sich um Notwehr, die von jedem Bürger (ja sogar von Polizeibeamten) angewandt werden kann. Rechnen oder nicht! Hätte sich der Polizist das Beil um die Ohren hauen lassen sollen, wenn er plötzlich und auch für einen "achjasotoll" geschulten Beamten angegriffen wird? Auf so eine Situation kann man nicht vorbereitet werden! Jeder so etwas schon mal durchgemacht hat, weis wovon ich rede!!!! |
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#142 (permalink) | |
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Martin |
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#143 (permalink) | |
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Sollte das ein Vergleich werden? Setzen, sechs. |
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#144 (permalink) | |
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Weswegen versucht die Polizei sonst, in eine Wohnung einzudringen? Für ein Kaffeekränzchen? |
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#145 (permalink) | |
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Mein Mitleid mit dem Getöteten hält sich in Grenzen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein deutscher Polizeibeamte ohne Grund seine Waffe zückt und abdrückt. Ich glaube, sofern ich das beurteilen kann und darf, daß der Polizist korrekt gehandelt hat.
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#146 (permalink) | |
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Polizist erschießt Mann in Aichach
Ein 47-Jähriger attackiert im Streit um einen Parkplatz einen Nachbarn und dann zwei Polizisten mit einer Axt. Einer der Beamten greift zur Waffe Polizist erschießt Mann in Aichach |
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#147 (permalink) | |
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So Sie nicht bei dem Einsatz dabei waren, argumentieren jetzt Sie höchst spekulativ.
Die Polizei wird meist dann gerufen, wenn irgendwo eine Situation aus dem Ruder läuft. Nach dieser Argumentationsschiene hätte man dann immer die Situation hervorgerufen, in der man dann in Notwehr erschossen werden kann. So geht es nicht.
Wenn jemand psychisch krank ist, kann er ggf. nicht damit rechnen. Deshalb ist Ihr "Rechenansatz" überhaupt kein zulässiger zur Beurteilung des Umstandes, ob eine Notwehrsituation gegeben war und ob es zu derselben kommen musste.
Sie bezweifeln das. Die Beschreibung "verschanzte" sich in seiner Wohnung deutet zunächst mal auf anderes hin. Sie haben aber völlig recht. Sollten der Getötete seine Tür sperrangelweit offen stehen gelassen haben und eintretende Beamte sofort angegriffen, ist der Notwehrtatbestand erfüllt und die Debatte hier gegenstandslos. Ebenso, wenn er auf ein Klingeln geöffnet hätte und die Beamte mit der Axt in der Hand empfangen hätte. Sie interpretieren das Berichtete so - einige User eben anders.
Das ist polemisch. Was heißt müssen sie sich mit einem Beil angreifen lassen? Kein Mensch muss das. Anders als der Normalbürger hat ein Polizist allerdings einen Beruf ergriffen, in dem er - und jetzt passt es mal, denn er war bei seiner Berufswahl hoffentlich zurechnungsfähig - damit RECHNEN muss - dass er in solche Situationen gerät. Dafür ist er ausgebildet, dafür ist er bewaffnet. Und niemand hier, also wirklich kein einer, gesteht den Beamten nicht die Notwehrsituation zu, wenn er überraschend mit einer Axt angegangen wird. Jemand, der sich hinter einer geschlossenen Wohnungstür befindet greift aber im Moment niemanden an. In dem Moment ist kein Angriff gegenwärtig, deshalb bestehtzu diesem Zeitpunkt auch keine Notwehrsituation. Und genau deshalb stellt sich die Frage des Procederes. Und der sollten Sie sich ganz sachlich und unpolemisch auch stellen. |
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Zuletzt geändert von montebaldo, am 08.05.2012 um 05:11 Uhr
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#148 (permalink) | |
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Da haben Sie ja recht montebaldo. Aber noch ist nicht definiert, was unter "die Beamten versuchten in die Wohnung einzudringen" zu verstehen ist: a) Türe eintreten, reinstürmen: Je nachdem auf welcher Grundlage die Beamten gehandelt haben Gefahr im Verzug oder unnötiges Heraufbeschwören einer Gefahr. b) Zur Rede stellen wollen mittels Klingeln/Klopfen: Bei darauffolgenden plötzlichen Angriff Notwehr. b) scheint mir sehr wahrscheinlich, ist aber nur meine Spekulation. Was mich hier halt stöhrt ist die Vorverurteilung beider Parteien je nach Vorbelastung und daß auf der einen Seite nach dem Einsatz des SEK sogar bei vermutlichen Routine-Einsätzen gerufen wird, bei Einsätzen, die mit SEK durchgeführt wurden und hinterher sich als übertrieben dargestellt haben, dies auch wieder bemängelt wird. Wier ich schon mal schrieb, darf man die Polizeiarbeit sicherlich kritisch beobachten, aber immer dagegen, wie es bei manchen Foristi zu sein scheint, ist genauso verbohrt wie immer dafür. |
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#149 (permalink) | |
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Was unzweifelhaft sein sollte ist, dass jeglicher Waffeneinesatz genauestens untersucht werden muss. Es gibt ein Gewaltmonopol in Deutschland und vor diesem Hintrgrund ist die genaue Aufarbeitung jedes einzelnen Falles der Ausübung von Waffengewalt dringend geboten. Es wird sich zeigen ob eine Notwehr Situation vorlag oder nicht. Dass manche Foristen, auch ich, gegenüber solchen Einsätzen eher skeptisch sind liegt mit Sicherheit auch an einigen Vorfällen in denen durch falsch verstandene Loyalität (auch Corpsgeist genannt) die Aufklärung erschwert oder gar unmöglich gemacht wurde. @MaQn: Satzzeichen sind keine Rudeltiere, nur so am Rande. |
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#150 (permalink) | |
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Deshalb werden die Ermittlungen in solchen Fällen ja automatisch von einer auswärtigen KriPo übernommen. Institutionell kann man eigentlich nicht viel mehr tun. Ändert aber natürlich nichts an der individuellen Objektivität des einzelnen verantwortlichen Ermittlers. Und eventueller Druck von "ganz oben" wäre noch mal ein ganz anderes Thema. |
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