Mittwoch, 19. Juni 2013

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Tödlicher Einsatz in Aichach: Ermittlungen ergaben, dass Polizist in Notwehr handelte
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08.05.2012 13:42 Uhr
Redaktion
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Ein tödlicher Schuss und offene Fragen
Nachdem ein Polizist in Aichach einen Mann erschossen hat, der mit einer Axt seinen Nachbar bedrohte, sind viele Fragen offen. Polizei und Staatsanwaltschaft halten sich bedeckt.
Ein tödlicher Schuss und offene Fragen

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www.augsburger-allgemeine.de - Alles was uns bewegt

08.05.2012 13:42 Uhr
Robert Kreitmeier
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Beiträge: 16

Von Anselm Feuerbach stammt der Satz. "Niemand urteilt schärfer als der Unwissende, er kennt weder Gründe noch Gegengründe".

"Verantwortlich" daran ist die Staatsanwaltschaft Ingolstadt, die vernutlich mit der platten Standard-Begründung, dass sie aus "ermittlungstaktischen Gründen" ihre Erkenntnisse zurückhält.  Was bei der Konstellation des Falles eher als nicht zu Ende gedacht einzustufen,  als sachlich begründet ist.  Die Folge jedenfals ist, dass  die Spekulationen ins Kraut schießen. Selbst die berichtenden Redakteure  wählen eine Diktion, die vom Grundsatz der Unschuldsvermutung wenig beeinflusst ist. Mir erscheint die Berichterstattung etwas undifferenziert  und zu endgültig.. Für meinen Geschmack wird der Polizist  mit einem Satz,  wie "Polizist tötet Mann"  schon quasi schuldig gesprochen.

Doch ich frage mich, warum der Getötete trotz offenbar häufigerem Fehlverhalten, das anscheinend vielen bekannt war, in einer Art psychiatrischen  Ausfallerscheinung diesen Excess überhaupt ausleben konnte?  Deshalb die rhetorische Frage:  Wurde vielleicht eine "lebende Zeitbombe" nicht angemessen betreut? Denn wenn jemand wegen eines ihn nicht  behinderten Parkplatzes mit einer Axt auf Menschen losgeht,. ist dies mit üblichen und adäquaten Verhalten nicht mehr abzutun.

Mir tut der Polizist und seine Familie leid. Er musste innerhalb von wenigen Sekunden abwägen, ob der Tatbestand der Notwehr erfüllt ist. Und war der Polizist  üerhaupt ausreichend  trainiert,, den dann leider Getöteten auch unter Stress nur kampfunfähig zu schießen? Lag ein "rechtfertigender oder entschuldigender" Notstand von Seiten des Polizisten vor?

Der Staatsanwalt prüft  nun u. U. mehrere Wochen den tatsächlichen Sachverhalt, bis er zu einer Entscheidung kommt. Der Polizist musste jedoch innerhalb einiger Sekunden die gleiche Entscheidung treffen. Eine Entscheidung, die sein Leben verändern wird.

Dies bitte ich zu bedenken.

 

08.05.2012 14:02 Uhr
Martin
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Beiträge: 12210

Heute morgen wurde auf B5 berichtet, dass der Polizist den Mann dreimal aufforderte die Axt wegzulegen, bevor er schoß (Augenzeugenbericht). Auch in der SZ wird das ausführlich berichtet:


http://www.sueddeutsche.de/bayern/aichach-bei-augsburg-polizist-erschiesst-mann-nach-attacke-mit-axt-1.1351199

Warum findet man eine so wichtige Detailinformation anscheinend überall, bloß nicht in der "Heimatzeitung"?

Martin

08.05.2012 14:07 Uhr
Ch. aus D.
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Registriert seit: 10/14/09
Beiträge: 5043

 

Mir tut der Polizist und seine Familie leid. Er musste innerhalb von wenigen Sekunden abwägen, ob der Tatbestand der Notwehr erfüllt ist. Und war der Polizist  üerhaupt ausreichend  trainiert,, den dann leider Getöteten auch unter Stress nur kampfunfähig zu schießen? 

 Dafür wird niemand trainiert, weil der Versuch, einen mit einer Nahkampfwaffe anstürmenden Angreifer auf Entfernungen von unter 10m mit einer Faustfeuerwaffe nur "kampfunfähig" zu machen, mit hoher Wahrscheinlichkeit eher zwei Tote produziert als gar keinen.

Der Fehler war schon gemacht, als der Angriff erfolgte. Der Ablauf ab diesem Zeitpunkt war unvermeidbar. Der Fehler lag daran, mit unpassender Ausrüstung, Manpower und Taktik die Konfrontation in den beengten Räumlichkeiten einer Wohnung zu suchen, bei denen im Fall eines Angriffs nur die oben erwähnte Abwehrmöglichkeit bleibt.

Die Frage wäre eher, warum nur einmal geschossen werden musste. Das muss ein absoluter Glückstreffer gewesen sein, wenn schon nach dem ersten Schuss klar war, dass der Angriff damit gestoppt ist.

08.05.2012 14:25 Uhr
Gast_1383663535
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Beiträge: 1515

 

Zitat von Ch. aus D.
 

 

 Dafür wird niemand trainiert, weil der Versuch, einen mit einer Nahkampfwaffe anstürmenden Angreifer auf Entfernungen von unter 10m mit einer Faustfeuerwaffe nur "kampfunfähig" zu machen, mit hoher Wahrscheinlichkeit eher zwei Tote produziert als gar keinen.

Der Fehler war schon gemacht, als der Angriff erfolgte. Der Ablauf ab diesem Zeitpunkt war unvermeidbar. Der Fehler lag daran, mit unpassender Ausrüstung, Manpower und Taktik die Konfrontation in den beengten Räumlichkeiten einer Wohnung zu suchen, bei denen im Fall eines Angriffs nur die oben erwähnte Abwehrmöglichkeit bleibt.

Die Frage wäre eher, warum nur einmal geschossen werden musste. Das muss ein absoluter Glückstreffer gewesen sein, wenn schon nach dem ersten Schuss klar war, dass der Angriff damit gestoppt ist.

Richtig,der Fehler wurde gemacht,und zwar von dem Angreifer..ansonsten fischen Sie hier mit Ihrer grundsätzlichen Argumentation ziemlich im trüben,wohl kaum annehmbar,dass Sie dabei waren??

Spekulieren wir mal weiter....es blieb dem Beamten wenig Zeit,den Angreifer mit einem Schuss zb in die Beine kampfunfähig zu machen,daher also der EINE entscheidende Schuss.In diesem Fall der tödliche und somit endgültige,macht also einen weiteren Schuss unnötig,dass wäre dann für den Beamten tatsächlich problematisch.

Vielleicht bzw hoffentlich lernen Täter in der Zukunft,mit entsprechenden Konsequenzen zu rechnen,wenn sie Polizisten angreifen.

Allerdings sprechen die Zahlen bei Einsätzen verletzter Polizisten Bände,vielleicht resultiert das aus einer gewissen Zurückhaltung,die letztendlich aber eher die eigene Gesundheit gefährdet.

 

 

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08.05.2012 14:26 Uhr
hrafnagaldr
Erfahrenes Mitglied


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Beiträge: 1008

 

Zitat von Ch. aus D.
 
Die Frage wäre eher, warum nur einmal geschossen werden musste. Das muss ein absoluter Glückstreffer gewesen sein, wenn schon nach dem ersten Schuss klar war, dass der Angriff damit gestoppt ist.

Naja, das ist auch eine Frage der Minution und ob evtl. ein Rippenknochen getroffen wurde. Das kann schon reichen, um einen von den Beinen zu holen.

Wobei es bei der Vollmantelmunition wohl wirklich ein glücklicher Treffer war. Wenn man sich ähnliche Berichte anschaut macht die fehlende Stoppwirkung der Polizeimunition die Angreifer ja erst einmal wütender, anstatt sie aufzuhalten.

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The avatar formerly known as nidhoggr.

08.05.2012 15:51 Uhr
DerWikinger
Erfahrenes Mitglied


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Beiträge: 652

 

Zitat von Pegasus62
 

 

Richtig,der Fehler wurde gemacht,und zwar von dem Angreifer..ansonsten fischen Sie hier mit Ihrer grundsätzlichen Argumentation ziemlich im trüben,wohl kaum annehmbar,dass Sie dabei waren??

Spekulieren wir mal weiter....es blieb dem Beamten wenig Zeit,den Angreifer mit einem Schuss zb in die Beine kampfunfähig zu machen,daher also der EINE entscheidende Schuss.In diesem Fall der tödliche und somit endgültige,macht also einen weiteren Schuss unnötig,dass wäre dann für den Beamten tatsächlich problematisch.

Vielleicht bzw hoffentlich lernen Täter in der Zukunft,mit entsprechenden Konsequenzen zu rechnen,wenn sie Polizisten angreifen.

Allerdings sprechen die Zahlen bei Einsätzen verletzter Polizisten Bände,vielleicht resultiert das aus einer gewissen Zurückhaltung,die letztendlich aber eher die eigene Gesundheit gefährdet.

 

 

Sie fischen doch genauso im Trüben wir der Vorposter, machen ihm aber einen Vorwurf daraus...

Der SZ-Bericht liest sich in der tat ein wenig anders und vor allem wesentlich ausführlicher als der in der AZ. Dennoch muss der Vorfall umfassend und lückenlos aufgeklärt werden durch die Staatsanwaltschaft.

Ich hoffe man stellt auch Herrn Ö. eine entsprechende psychologische Betreuung an die Seite. Auch wenn er vermutlich wenig oder nichts für die Eskalation kann, so kann es durchaus passieren, dass er sich entsprechende Vorwürfe macht.

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Diejenigen, die bereit sind grundlegende Freiheiten aufzugeben, um ein wenig kurzfristige Sicherheit zu erlangen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit. (Benjamin Franklin)

08.05.2012 16:17 Uhr
Gast_1383663535
gelöscht
Beiträge: 1515

 

Zitat von DerWikinger
 

 

Sie fischen doch genauso im Trüben wir der Vorposter, machen ihm aber einen Vorwurf daraus...

Der SZ-Bericht liest sich in der tat ein wenig anders und vor allem wesentlich ausführlicher als der in der AZ. Dennoch muss der Vorfall umfassend und lückenlos aufgeklärt werden durch die Staatsanwaltschaft.

Ich hoffe man stellt auch Herrn Ö. eine entsprechende psychologische Betreuung an die Seite. Auch wenn er vermutlich wenig oder nichts für die Eskalation kann, so kann es durchaus passieren, dass er sich entsprechende Vorwürfe macht.

So wie es im Thread halt steht,spekulieren wir weiter...die vorliegenden Infos sind zu spärlich,um irgendwelche weiteren Phantastereien zu produzieren.

Und wenn es einen offiziellen Polizeibericht gibt wird der kaum der Öffentlichkeit in seiner kompletten Form zugänglich sein.

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08.05.2012 16:18 Uhr
jerose
Sehr erfahrenes Mitglied


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Registriert seit: 3/8/08
Beiträge: 1864

 

Zitat von Pegasus62
 

 

Richtig,der Fehler wurde gemacht,und zwar von dem Angreifer..ansonsten fischen Sie hier mit Ihrer grundsätzlichen Argumentation ziemlich im trüben,wohl kaum annehmbar,dass Sie dabei waren??

Spekulieren wir mal weiter....es blieb dem Beamten wenig Zeit,den Angreifer mit einem Schuss zb in die Beine kampfunfähig zu machen,daher also der EINE entscheidende Schuss.In diesem Fall der tödliche und somit endgültige,macht also einen weiteren Schuss unnötig,dass wäre dann für den Beamten tatsächlich problematisch.

Vielleicht bzw hoffentlich lernen Täter in der Zukunft,mit entsprechenden Konsequenzen zu rechnen,wenn sie Polizisten angreifen.

Allerdings sprechen die Zahlen bei Einsätzen verletzter Polizisten Bände,vielleicht resultiert das aus einer gewissen Zurückhaltung,die letztendlich aber eher die eigene Gesundheit gefährdet.

 

 

Leider drehen wir uns im Kreis. Die Frage nach Fehlern/Fehleinschätzungen muss doch früher ansetzen.

Haben die Beamten in Erfahrung gebracht, wer der Beschuldigte ist? Ob er betrunken, psychisch gestört oder anderweitig unzurechnungsfähig ist. Oder ist das nicht naheliegend, wenn jemand mit einer Axt Amok läuft?

Bisher ist nicht bekannt, ob sich die Tötung in der Wohnung ereignete oder außerhalb. Es hieß, die Beamten hätten versucht in die Wohnung zu gelangen. Wie? Der Mann hatte sich angeblich in seiner Wohnung "verbarrikadiert". Und warum so dringend? Ich kann jedenfalls nicht erkennen, dass sekundenschneller Handlungsbedarf bestanden hat.

08.05.2012 16:37 Uhr
Gast_499319595
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Beiträge: 366

 

Zitat von Hinterkaifeck
 

Mein Mitleid mit dem Getöteten hält sich in Grenzen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein deutscher Polizeibeamte ohne Grund seine Waffe zückt und abdrückt.

Ich glaube, sofern ich das beurteilen kann und darf, daß der Polizist korrekt gehandelt hat.

 

 

 Richtig! Dann hätten wir im Raum Augsburg noch einen Polizistenmord zu klären. Ich bin überzeugt, dass jeder - egal ob Polizist oder Privatmann - in einer Situation, in der der Gegner mit der Axt oder dem Beil auf einen los geht, nur einen Gedanken hat, nämlich sich zu verteidigen bzw. sein eigenes Leben zu schützen. Wie das mit dem tödlichen Schuss genau gelaufen ist, wissen wir alle nicht. Es ist jedoch sicher, ein Schuss ins Bein hätte nichts geholfen. Gleichzeitig hätte der Getötete die Axt geschwungen und mit einem Schlag dem Polizisten den Schädel gespalten. Dann hätte es voraussichtlich überall geheißen: "Der arme Polizist, seine arme Familie."  Mir ist es ehrlich gesagt lieber, der Polizist hat die Waffe gezogen und nicht der Gegner das Beil geschwungen. Wer sagt auch, dass der Herr mit der Axt das erste Mal so einen Aussetzer hatte, bzw. wann er das nächste Mal so einen Aussetzer gehabt hätte und jemanden getötet hätte. Ich glaube der Polizist, hat wirklich mit seinem Schuß schlimmeres verhindert. Ich wünsche dem Polizisten auf jeden Fall nur das beste und hoffe, dass er die Situation seelisch einigermaßen verkraftet.

 

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Zuletzt geändert von Gast_499319595, am 08.05.2012 um 16:45 Uhr
08.05.2012 16:39 Uhr
spacevulture
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Zitat von jeroseOder ist das nicht naheliegend, wenn jemand mit einer Axt Amok läuft?

Kann sein, dass er sich vor eintreffen der Polizei Amok-ähnlich aufgeführt hat, kann auch nicht sein. Klar ist nur, dass er eine Tür beschädigt hat (= Sachbeschädigung). Wahrscheinlich scheint mir, dass er seinen Kontrahenden bedroht hat (= Bedrohung). Alles weitere ist Spekulation.

Das Spektrum der Möglichkeiten reicht von einem ernsten Vorfall (keine Lapalie aber auch kein Verbrechen) bis zu einem Mordversuch/gescheiterten Amoklauf. Die Diskussion dreht sich tatsächlich im Kreis und kann ohne neue Infos auch nicht vorankommen.

08.05.2012 16:54 Uhr
Gast_499319595
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Beiträge: 366

 

Zitat von heletz

 

Hat sie wohl eher nicht.

Wieder mal.

 

 

 Gut zu wissen, dass es Menschen gibt, die alles besser wissen. Erstens wissen auch sie nicht, was genau passiert ist und zweitens ist das "Wieder mal" komplett überflüssig. So kann nur jemand schreiben, der in seinem Inneren einen Haß gegen die Polizei im allgemeinen hegt. Hierfür gibt es in der Regel Gründe und diese Gründe sind meist der Natur, dass man mit der Polizei negative Erfahrungen gemacht hat, für die man voraussichtlich selbst verantwortlich ist.

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08.05.2012 16:57 Uhr
Ch. aus D.
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Zitat von gabidor

 Hierfür gibt es in der Regel Gründe und diese Gründe sind meist der Natur, dass man mit der Polizei negative Erfahrungen gemacht hat, für die man voraussichtlich selbst verantwortlich ist.

 Ahja. Noch jemand, der das Prinzip "Die Polizei hat immer Recht und macht keine Fehler." vertritt.

08.05.2012 17:06 Uhr
jerose
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Beiträge: 1864

 

Zitat von spacevulture
  Die Diskussion dreht sich tatsächlich im Kreis und kann ohne neue Infos auch nicht vorankommen.

 

Das stimmt natürlich.

Immerhin zeichnen sich 2 Denkweisen ab:

- die eine orientiert sich an der Schuldfrage und an der Frage der Rechtmäßigkeit und kommt zu dem Schluss, dass der Schuldige seinen Tod selbst verschuldet hat.

- die andere orientiert sich am Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und frägt, ob die Tötung unvermeidbar war.

Ich denke, daran ändert auch der Informationsstand nichts.

08.05.2012 17:17 Uhr
spacevulture
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Zitat von jerose
Immerhin zeichnen sich 2 Denkweisen ab:
- die eine orientiert sich an der Schuldfrage und an der Frage der Rechtmäßigkeit und kommt zu dem Schluss, dass der Schuldige seinen Tod selbst verschuldet hat.
- die andere orientiert sich am Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und frägt, ob die Tötung unvermeidbar war.

Wobei ich zwischen diesen beiden Denkweisen gar keinen Widerspruch erkennen kann. Unterschiedliche Fragestellungen neigen hald mal dazu, unterschiedliche Antworten hervorzubringen.

Eine rechtmäßige Tötung kann unvermeidbar oder auch vermeidbar gewesen sein.
(Anders gesagt: Die Vermeidbarkeit muss die Rechtmäßigkeit nicht ausschließen.)
+
Auch eine unrechtmäßige Tötung kann vermeidbar oder unvermeidbar sein.
(Letzterer Fall liegt zB beim "entschuldigenden Notstand" vor)

Insofern diskutiert man in diesem Thread ein wenig aneinander vorbei.

Zuletzt geändert von spacevulture, am 08.05.2012 um 17:20 Uhr
Schlagworte

Aichach | Polizei | Polizeieinsatz


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