Samstag, 25. Mai 2013

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Umstrittenes Outing durch Ariane Friedrich im Netz: Acht Zeilen zu viel
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24.04.2012 13:24 Uhr
Redaktion
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Umstrittenes Outing durch Ariane Friedrich im Netz: Acht Zeilen zu viel

Hochspringerin Ariane Friedrich hat den Namen eines Mannes publiziert, der ihr eine obszöne Mail geschrieben haben soll. So sehr die Reaktion nachvollziehbar ist, sie war falsch.
Umstrittenes Outing im Netz: Acht Zeilen zu viel

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Zuletzt geändert von Moderator, am 24.04.2012 um 17:32 Uhr
24.04.2012 13:24 Uhr
DerWikinger
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Sehr guter und treffender Kommentar!

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Diejenigen, die bereit sind grundlegende Freiheiten aufzugeben, um ein wenig kurzfristige Sicherheit zu erlangen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit. (Benjamin Franklin)

24.04.2012 14:03 Uhr
pro musica
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Frau Friedrich ist , wie sie selbst sagt, des öfterens belästigt worden. Da sie keine Hilfe bekommt, bleibt ihr nichts anderes übrig, als sich selbst zu wehren. Wer eine Person obzön beleidigt muss damit rechnen dass diese zurückschiesst.

Ich nehme mal an, dass Freidrich sich schon über den Kerl informiert hat, bevor sie losschoss.

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„Die Zukunft hat viele Namen. Für die Schwachen ist sie das Unerreichbare. Für die Furchtsamen ist sie das Unbekannte. Für die Mutigen ist sie die...

24.04.2012 14:08 Uhr
heletz
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Eine solche Polizistin ...

... hat nichts im Staatsdienst verloren.

Rausschmeißen, die Frau!

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24.04.2012 14:35 Uhr
DerWikinger
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Zitat von pro musica
 

Frau Friedrich ist , wie sie selbst sagt, des öfterens belästigt worden. Da sie keine Hilfe bekommt, bleibt ihr nichts anderes übrig, als sich selbst zu wehren. Wer eine Person obzön beleidigt muss damit rechnen dass diese zurückschiesst.

Ich nehme mal an, dass Freidrich sich schon über den Kerl informiert hat, bevor sie losschoss.

Das berechtigt Sie in keiner Art und Weise zur "Selbstjustiz". Schon gar nicht als Polizeibeamtin, die die Gesetze eigentlich besser kennen müsste als alle anderen. Sie hat wie jeder andere Bürger auch eine entsprechende Anzeige zu erstatten und den Ausgang des Verfahrens abzuwarten.

Ich hoffe, dass zumindest entsprechende disziplinarische Maßnahmen geprüft werden.

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Diejenigen, die bereit sind grundlegende Freiheiten aufzugeben, um ein wenig kurzfristige Sicherheit zu erlangen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit. (Benjamin Franklin)

Zuletzt geändert von DerWikinger, am 24.04.2012 um 15:34 Uhr
24.04.2012 14:46 Uhr
Martin
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Beiträge: 12133

 

Zitat von DerWikinger
 

Das berechtigt Sie in keiner Art und Weise zur Selbstjustiz.


Immer wieder bin ich erstaunt, wie schnell mit dem Begriff der Selbstjustiz hantiert wird. Selbstjustiz setzt einen Verstoß gegen das staatliche Gewaltmonopol voraus, was sich wiederum auf physische Gewalt bezieht. Die Nennung des Namens eines Stalkers auf einer Website mag zwar gegen diverse Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte verstoßen, Selbstjustiz ist das m. E. aber definitiv nicht.

Martin

24.04.2012 14:52 Uhr
spacevulture
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Ich meine ja, die Vorbeiträge sind - wie auch der Artikel - zum Teil etwas voreilig.

Eine Namensnennung ist ja mal nicht per se verboten - auch nicht im Zusammenhang mit dem Vorwurf strafbaren Verhaltens - und Selbstjustiz ist dann doch etwas Anderes.

Es sei denn, der Vorwurf wäre falsch... Es kommt doch wesenlich darauf an, ob Frau Friedrich den Vorwurf (im Fall, dass er bestritten wird) belegen kann. Wer weiß, ob ihr das - wenn es so weit kommt - gelingt, oder nicht?

Zuletzt geändert von spacevulture, am 24.04.2012 um 15:05 Uhr
24.04.2012 14:54 Uhr
Gast_469452013
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Beiträge: 3386

 

Zitat von pro musica

Frau Friedrich ist , wie sie selbst sagt, des öfterens belästigt worden. Da sie keine Hilfe bekommt, bleibt ihr nichts anderes übrig, als sich selbst zu wehren. Wer eine Person obzön beleidigt muss damit rechnen dass diese zurückschiesst.

Ich nehme mal an, dass Freidrich sich schon über den Kerl informiert hat, bevor sie losschoss.

 100%

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24.04.2012 15:01 Uhr
pro musica
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Beiträge: 8239

 

Zitat von heletz
Eine solche Polizistin ...

... hat nichts im Staatsdienst verloren.

Rausschmeißen, die Frau!

 Diese Frau weiss  nun mal am besten wie es bei der Polizei so läuft...

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24.04.2012 15:04 Uhr
pro musica
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Beiträge: 8239

 

Zitat von DerWikinger

 

Das berechtigt Sie in keiner Art und Weise zur Selbstjustiz. Schon gar nicht als Polizeibeamtin, die die Gesetze eigentlich besser kennen müsste als alle anderen. Sie hat wie jeder andere Bürger auch eine entsprechende Anzeige zu erstatten und den Ausgang des Verfahrens abzuwarten.

Ich hoffe, dass zumindest entsprechende disziplinarische Maßnahmen geprüft werden.

Welches Verfahren soll sie denn abwarten? Die Polizei grefit erst ein wenn eine Person tatsächlich und nachweislich bedroht wurde. Wenn ich der Polizei melde, da ist ein Depp der mir obzöne Mails schickt, dann nicken die Beamten mit dem Kopf und die Sach ist erledig - aber dem Opfer nicht geholfen!

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24.04.2012 15:36 Uhr
Marc.Jacobs
Ständiges Mitglied


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Beiträge: 256
Wer weiß, ob es tatsächlich Ariane Friedrich war, die den Stalker geoutet hat?
Zitat aus dem Artikel:

Niemand weiß, ob der Genannte auch tatsächlich der Absender der obszönen Mail war. Es ist eine leichte Übung, unter falschem Namen Nachrichten via Facebook zu versenden. Dazu kommt, dass es den Wohnort, den Friedrich auf ihrer Facebookseite angibt, in Deutschland häufiger gibt. In einem wohnen mindestens zwei Männer mit dem von Friedrich genannten Namen.

Wer so spitzfindig argumentiert, um Ariane Friedrich etwas anzuhängen, muss sich folgende Gegenargumente anhören:

  • Wer weiß, ob es tatsächlich Ariane Friedrich war, die den Stalker geoutet hat und ob es überhaupt ihr Facebook-Account ist?
  • Gerade wenn es mehrere Orte "A" und dort mehrere Personen des genannten Namens gibt, ist es keine üble Nachrede, weil das nur gegenüber einer bestimmbaren anderen Person geht.

Es geht also auch umgekehrt. Ich denke, Ariane Friedrich muss keine Konsequenzen fürchten.

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24.04.2012 15:40 Uhr
DerWikinger
Erfahrenes Mitglied


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Registriert seit: 12/22/11
Beiträge: 624

 

Zitat von Martin
 

 


Immer wieder bin ich erstaunt, wie schnell mit dem Begriff der Selbstjustiz hantiert wird. Selbstjustiz setzt einen Verstoß gegen das staatliche Gewaltmonopol voraus, was sich wiederum auf physische Gewalt bezieht. Die Nennung des Namens eines Stalkers auf einer Website mag zwar gegen diverse Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte verstoßen, Selbstjustiz ist das m. E. aber definitiv nicht.

Martin

Ich hab das Selbstjustiz zum besseren Verständnis in "" gesetzt. Danke für den Hinweis.

@pro musica: Das Strafverfahren, das eine Anzeige wegen Beleidigung, sexueller Belästigung, Stalking oder wessen sie den Mann auch immer bezichtigt, nach sich ziehen zu hat.

Aus dem Artikel:

Dazu kommt, dass es den Wohnort, den Friedrich auf ihrer Facebookseite angibt, in Deutschland häufiger gibt. In einem wohnen mindestens zwei Männer mit dem von Friedrich genannten Namen.

Haben Sie das auch bedacht? Oder ist das ok in Ihrem selbsgerechten Zorn auf den mutmaßlichen Stalker? Ist halt ein Kollateralschaden, oder? Zumal es mehrere Orte mit mehreren Männern dieses Namens zu geben scheint...

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24.04.2012 15:42 Uhr
mango
Sehr erfahrenes Mitglied


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Beiträge: 3156

Wie man heute lesen konnte hat Frau Friedrich nicht nur den Namen öffentlich genannt sondern auch bei der Polizei Anzeige erstattet. Die Polizei hat das Vorgehen von Frau Friedrich für gut und richtig befunden und das sollte auch den Schreibern hier genügen. Auch die Freiheit im Internet hat seine Grenzen.

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Nur gegen den Strom geht`s zur Quelle!

24.04.2012 15:50 Uhr
RaHo
Erfahrenes Mitglied


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Registriert seit: 10/11/09
Beiträge: 576

Toll ist natürlich auch das man dadurch in die Presse kommt. Oder wer bitte hat von dieser Sportlerin vorher schon einmal gehört?

24.04.2012 15:50 Uhr
Marc.Jacobs
Ständiges Mitglied


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Registriert seit: 2/5/11
Beiträge: 256

Aus dem Artikel:

Dazu kommt, dass es den Wohnort, den Friedrich auf ihrer Facebookseite angibt, in Deutschland häufiger gibt. In einem wohnen mindestens zwei Männer mit dem von Friedrich genannten Namen.

Haben Sie das auch bedacht? Oder ist das ok in Ihrem selbsgerechten Zorn auf den mutmaßlichen Stalker? Ist halt ein Kollateralschaden, oder? Zumal es mehrere Orte mit mehreren Männern dieses Namens zu geben scheint...

Die Argumentation hinkt. Demnach wäre der maximale Kollateralschaden, wenn Ariane Friedrich geschrieben hätte, "ein Mann hat mir eine Mail mit ... geschickt".

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Ariane Friedrich


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