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#16 (permalink) | |
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Tut es nicht. Aus dem Kommentar: "Friedrich legte am Wochenende noch einmal nach und verteidigte ihren Schritt. „Es gibt einfach einen Punkt, an dem Schluss ist“, schreibt die prominente Sportlerin, die im Polizeidienst ist. „Ich wurde in der Vergangenheit beleidigt, sexuell belästigt und einen Stalker hatte ich auch schon. Es ist Zeit, zu handeln, es ist Zeit, mich zu wehren. Und das tue ich. Nicht mehr und nicht weniger.“ |
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#17 (permalink) | |
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Tut es nicht. Aus dem Kommentar: "Friedrich legte am Wochenende noch einmal nach und verteidigte ihren Schritt. „Es gibt einfach einen Punkt, an dem Schluss ist“, schreibt die prominente Sportlerin, die im Polizeidienst ist. „Ich wurde in der Vergangenheit beleidigt, sexuell belästigt und einen Stalker hatte ich auch schon. Es ist Zeit, zu handeln, es ist Zeit, mich zu wehren. Und das tue ich. Nicht mehr und nicht weniger.“ Wer weiß, wer das wieder geschrieben hat |
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#18 (permalink) | |
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Jeder, der sich die letzten 5 Jahre rudimentär für Leichtatletik interessiert hat. |
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#19 (permalink) | |
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Der Vergleich hinkt nicht nur, der hat keine Beine mehr! Stellen Sie sich absichtlich so an oder haben Sie verpasst was zum Beispiel in Emden passiert ist? Und was manche Polizeibeamte so von sich geben, Mango, das geht auf keine Kuhhaut und wird zum Glück oft genug von Richtern wieder zurecht gerückt. Insbesondere Herr Wendt tut sich da sehr hervor, der ja auch schon mal offensichtlich forderte die Gewaltenteilung aufzuheben und Beamte zum Rechtsbruch aufforderte. Und dieses Verhalten von Friedrich als Notwehrrecht zu bezeichnen zeugt in meinen Augen von einem seltsamen Rechtsverständnis. Josef Scheuring von der GdP hat sich da differenzierter und überlegter geäußert: Das könnte sehr problematisch sein. Man sollte niemanden vorschnell an den Pranger stellen. Sowas haben wir kürzlich in Emden erlebt, wo ein 17-Jähriger unschuldig im Internet als Täter bezeichnet wurde.
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#20 (permalink) | |
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Die Lösung ist doch ganz,ganz einfach !
Die Lösung ist doch ganz,ganz einfach !
Facebook und all diesen Quatsch (Twitter ,...) einfach ABSCHALTEN !
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Zuletzt geändert von circusmaximus, am 24.04.2012 um 16:58 Uhr
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#21 (permalink) | |
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noch ne einfache Lösung
@DerWikinger: Ich wollte nichts ins Lächerliche ziehen. Für die Zukunft: M.E. wäre z.B. folgendes Vorgehen in Fällen wie bei Ariane Friedrich völlig korrekt: "Eine Person, die sich Albert S. (hier voller Name) nennt und als Ort Augsburg angibt, hat mir eine obszöne Nachricht geschrieben." Dann sollte jeder Teilnehmer sozialer Netzwerke damit umgehen und die richtigen Schlüsse ziehen können. |
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#22 (permalink) | |
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Was sonst - und zwar fristlos |
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#23 (permalink) | |
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Eine Gesetzesübertretung ist (in diesem Falle) keine Selbstjustiz |
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#24 (permalink) | |
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Ich halt die Reaktion auch für total übertrieben. Hier gehts um keinen Stalker, sondern jmd der "lediglich" obszöne Fotos verschickt. Wenn ich daran denke, wieviele Spams tagtäglich verschickt werden. Dann setzt ich den halt auf auf meine Blacklist und fertig. Vielleicht ist ja alles nur PR. Immerhin haben jetzt tausende den Sponsor auf ihrer Seite sehen können. Wieviel bringt ein Klick???
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#25 (permalink) | |
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Haben Sie auch eine stichhaltige Begründung dafür? So ein oder zwei §§ aus dem Beamtenrecht oder so? |
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#26 (permalink) | |
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Mr. h. aus X hat nie Begründungen oder Argumente, nur Phrasen oder Thesen, gepaart mit einer guten Portion Polemik. Zur Sache selbst: Zum ersten ist die Frau nicht hauptsächlich Polizistin, sondern vorrangig Sportlerin. Sie mag im Polizeidienst sein, somit in gewisser Art und Weise die Polizei und den öffentlichen Dienst nach außen vertreten, aber sie könnte genausogut beim Zoll oder bei der Bundeswehr sein. Dies ist lediglich ein Mittel der Sportförderung durch den Staat, die alltäglich ist. Fast der gesamte alpine und Leichtathletikkader ist in den 3 genannten Institutionen "beschäftigt". Hört sie mit dem Leistungssport auf, muss sie sich entscheiden, ob sie Beamtin bleibt oder nicht. Die wenigsten Leistungssportler bleiben dabei. Und wie üblich ist dies (wieder mal!) eine Diskussion pro und contra Opfer- bzw. Täterschutz. Menschlich gesehen kann ich sie sehr gut verstehen. Man darf sich nicht alles gefallen lassen, letztlich war dies eine sehr drastische Maßnahme, aber meines Erachtens noch angemessen. Der "Täter" hat ja auch rechtliche Mittel, die er gegen dieses Vorgehen anwenden kann, so er dies denn wünscht. |
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#27 (permalink) | |
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Na §186, vielleicht auf § 187 StGB - sicherlich auch noch einige andere §en. Scherlich gibt auch was im Beamtenrecht dazu. Aber das ist gar nicht notwending. Wohin solche Web-Attacken führen können haben wir ja alle vor einigen Wochen mitbekommen, oder? |
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#28 (permalink) | |
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Das war sie natürlich nicht. Gerade eine Polizistin muß wissen, daß man einen Täter den Strafverfolgungsbehörden meldet, denn DIE sind dafür zuständig und nicht das Opfer. Solche Polizisten bzw. Beamte wie diese Frau brauchen wir jedenfalls NICHT. |
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#29 (permalink) | |
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Was wir in Deutschland nicht alles "nicht brauchen". Auch Polizisten und Beamte sind Menschen und machen Fehler. Haben Sie noch nie überreagiert? |
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#30 (permalink) | |
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Sie brauchen wir auch nicht |
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Alle Zeitangaben in MEZ. Es ist jetzt 8:58 PM Uhr.