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#31 (permalink) | |
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Vorverurteilung?
Üble Nachrede/Verläumdung setzen voraus, dass der Vorwurf Friedrichs falsch ist. In § 186 StGB heißt es: "[...] wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist [...]". In § 187 StGB steht: "[...] wider besseres Wissen [...] unwahre Tatsache [...]". An §§ 186/187 StGB anknüpfende displinarrechtliche Aspekte hängen damit ebenfalls von der Falschheit des Vorwurfs ab. Wieso geht man in diesem Tread einfach ohne jede Tatsachenbasis davon aus, dass Frau Friedrichs Vorwürfe falsch sind? In diesem Thread findet eine sehr bedenkliche Vorverurteilung von Frau Friedrich statt. Und die Ironie des Ganzen ist: Die Vorverurteilung erfolgt gerade durch die, die gegen Vorverurteilung wettern. |
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Zuletzt geändert von spacevulture, am 25.04.2012 um 10:47 Uhr
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#32 (permalink) | |
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Danke. Sie sprechen mir aus der Seele. Mir fehlt bis jetzt ein passender § für die Vorwürfe gegen AF. |
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#33 (permalink) | |
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Im Grunde haben Sie nicht ganz unrecht, zumindest was das §§-Gewerfe betrifft. Ich habe bisher auch keine Wertung bezgl des Inhalts der Anschuldigungen vorgenommen. Nichts desto trotz erneuere ich den Vorwurf, dass sie jemanden öffentlich an den Pranger gestellt hat. Zusätzlich das Ganze ohne tatsächlich zu wissen, ob es den Richtigen trifft und Kollateralschäden billigend in Kauf nehmend. Den Pranger gibt es bei uns schon lange nicht mehr. Und zu was sich falsche Verdächtigungen auswachsen können, das wurde vor kurzem sehr klar aufgezeigt. |
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#34 (permalink) | |
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Wenn jemand etwas, gleich einem Geständnis zugibt, ist das keine Vorverurteiling. Bei Falschheit wärs ja noch schlimmer - sie stellt einen Unschuldigen an den Pranger (mit Namen und Adresse). Würde mich mal interessieren, wenn man Sie, mit Namen und Adresse, als - sich Sie sich das Verbrechen aus - im INet, egal auf welcher Plattform, brandmarken würde. Vielleicht mal das lesen. http://www.dw.de/dw/article/0,,15907740,00.html
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Zuletzt geändert von _solon_, am 25.04.2012 um 12:45 Uhr
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#35 (permalink) | |
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Vorverurteilen können scheinbar viele Menschen, in der Masse kann man sich ja auch gut verstecken. (noch nicht sehr lange her )..... Emden im Internet zur Lynch-Justiz aufgerufen. |
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#36 (permalink) | |
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Sie können aber doch gar nicht wissen, wie weit Frau Friedrichs Wissen reicht, oder? Wieso gehen Sie ohne Tatsachenkenntnis zu Lasten von Frau Friedrich davon aus, dass die nicht genau weiß, wer Sie belästigt? "In dubio pro reo" gilt auch für Frau Friedrich.
Meine Reaktion würde definitif ganz stark davon abhängen, ob der Vorwurf gegen mich richtig oder falsch wäre. Ebenso würde meine Reaktion davon beeinflußt, ob mein "mir ausgesuchtes Verbrechen", also meine Übergriffe noch bis zuletzt fortdauerten (dann: Veröffentlichung - auch - als Selbstschutz, notwehrähnlich), oder ob die Übergriffe z.B. lange her und abgeurteilt sind (dann: Veröffentlichung als Nachtreten/Rache). Vielleicht sollten das mal die lesen, die die Friedrich hier verurteilen. Der Artikel bringt nähmlich im Gegensatz zu einigen Forumsteilnehmern die notwendige Vorsicht und Seriösität auf. Dort heißt es richtig: " Sollte Friedrich wirklich einen Unschuldigen verleumdet haben, dann [...]" |
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Zuletzt geändert von spacevulture, am 25.04.2012 um 16:02 Uhr
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#37 (permalink) | |
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Sie spacevulture argumentieren an dem Kernpunkt meiner Aussage vorbei. Es gibt keinen Grund eine Person öffentlich an den Pranger zu stellen. |
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#38 (permalink) | |
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Ok, dann betrifft mein Beitrag eben nur einen Randpunkt Ihrer Aussage. Und was antworten Sie in diesem Randpunkt? Gehen Sie zu Lasten von Frau Friedrich von Tatsachen aus, die Sie nicht kennen? Das mit dem "an den Pranger Stellen" ist mir etwas zu einfach gestrickt; die Nutzung der Öffentlichkeit halte ich unter dem Gesichtspunkt Selbstschutz (nicht: Nachtraten oder Rache) eventuell für gerechtfertigt (je nach Sachlage, die mir nicht genau genug bekannt ist), z.B. bei bis in die jüngste Zeit andauernden Belästigungen durch diesen Herrn. |
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#39 (permalink) | |
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Ich verlinke jetzt einfach mal auf einen Beitrag des Herrn Udo Vetter, der ja den meisten hier bekannt sein dürfte: Polizistin nutzt Facebook als PrangerDem kann und will ich nichts weiter hinzufügen. In meinen Augen drehen wir uns hier im Kreis. |
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#40 (permalink) | |
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Allein schon die Veröffentlichung der e-mail ist ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis (die gute Frau hätte ja nur bei der Diskussion um Wulff zuhören müssen) un dkann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden. Daraufhin würde dann die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erfolgen. |
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#41 (permalink) | |
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Also bitte mal auf dem Teppich bleiben. Ich hab die §§ 202 ff StGB gerade mal durchgeblättert und sehe nicht, wie sich Frau Friedrich diesbezüglich strafbar gemacht haben sollte. Und selbst wenn: Vielleicht wissen Sie, welche hohen Hürden für eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bestehen (regelmäßig Freiheitsstrafe von einem Jahr). Wenn Frau Friedrich sich strafbar gemacht haben sollte, was ich bezweifle, sehe ich bei ihr als Ersttäterin eine kleine Geldstrafe in meiner Kristallkugel (60 oder 90 Tagessätze, wenn es extrem kommt 150).
...dem ich in weiten Teilen zustimme. Würde ich einen Law-Blog betreiben, würde ich ebenfalls vor derartigem Verhalten warnen, insbesondere (moralisch) weil das Falsche treffen kann (Namensgleichheiten) und (zivilrechtlich) weil es recht teuer werden kann. |
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Zuletzt geändert von spacevulture, am 26.04.2012 um 09:48 Uhr
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#42 (permalink) | |
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Ich wüßte zugerne was mit dem Verfasser dieser e-mail mit Pornoanhang passiert, ist da schon mehr bekannt? Es kann und darf doch nicht wahr sein, dass Frau Friedrich hier an den Pranger gestellt wird, nur weil Sie sich gegen diesen Stalker wehrt? |
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#43 (permalink) | |
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Briefgeheimnis und Facebook? |
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#44 (permalink) | |
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Allein schon die Veröffentlichung der e-mail ist ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis (die gute Frau hätte ja nur bei der Diskussion um Wulff zuhören müssen) un dkann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden. Hoffentlich wird dann auch dieser Seferi verknackt, der eine angeblich ausländerfeindliche Mail von Tobias Schley veröffentlicht hat, "armes Deutschland". |
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#45 (permalink) | |
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Auch hier im Forum dürfen PNs und e-mails nicht veröffentlicht werden, da sie dem Briefgehemnis unterliegen. Viele Forenbetreiber untersagen aus diesem Grund die Veröffentliuchung auch dann, wenn sie mit Einverständnis des Schreibers getätigt wird. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
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