Donnerstag, 20. Juni 2013

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Umstrittenes Outing durch Ariane Friedrich im Netz: Acht Zeilen zu viel
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26.04.2012 09:59 Uhr
heletz
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Zitat von mango
... Es kann und darf doch nicht wahr sein, dass Frau Friedrich hier an den Pranger gestellt wird, nur weil Sie sich gegen diesen Stalker wehrt? 

Es muß sogar wahr sein!

Sie hat sich nicht gewehrt, sondern sie hat die Grenzen des Rechts weit überschritten!

Gerade sie als Polizistin muß sich an die Gesetze halten!.

 

________

26.04.2012 10:01 Uhr
montebaldo
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  Der "Täter" hat ja auch rechtliche Mittel, die er gegen dieses Vorgehen anwenden kann, so er dies denn wünscht.

Sehen Sie - in diesem Satz liegt schon das Problem. DER TÄTER. Wer stellt fest in unserem Rechtsstaat wer Täter ist?

Eigentlich das Gericht, oder?

Jetzt mag es ja Fälle geben, wo das relativ zweifelsfrei feststeht. Wenn unter Zeugen A dem B eine reinhaut, dann dürfte zumindest die Person des Handelnden klar sein.

Aber im Internet?

Leider nimmt jeder, der einen Täter braucht den erstbesten solchen an, ohne sich Umstände zu vergegenwärtigen, die vllt. zu dessen Gunsten sprechen könnten (siehe auch Emden) und ohne eine Verwechslungsgefahr zu bedenken.

Beim Medium Netzwerk, wo eine solche "Gewissheit" gleich bei tausenden Personen landet, ist besondere Sorgfalt geboten.

Das sollte auch Frau Friedrich wissen, die wie Sie hier richtig anführen wohl nur Alibi-Polizistin ist und sich sonst nicht viel um unsere Rechtsordnung aber auch um das Wohl von Opfern (obwohl sie selbst ja eines ist und weiß, wie unangenehm das ist) kümmert.

Zwei Männer gleichen Namens gibt es in Orten gleichen Namens. Das ist unserer Hochspringerin aber egal. Sie will ihre Ruhe und wenn dann andere als Kollateralschäden die ihrige nicht mehr finden und nicht nur EINE Belästigung ertragen müssen sondern einen Shitstorm ohne gleichen erleben, dann ist es ihr egal.

Eine Anzeige wegen Beleidigung hätte genügt. Ein Bericht darüber auf ihrer FB-Page auch.

 

________
OANS ZWOA DREI - GWUNNA!

26.04.2012 10:02 Uhr
heletz
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Zitat von spacevulture
 

 

... Ersttäterin eine kleine Geldstrafe ...

Als Polizistin hat sie eine besondere Verantwortung und als Beamtin sowieso.

Da muß es ganz einfach über 90 TS hinausgehen.

Hoffentlich ein Jahr.

________

26.04.2012 10:16 Uhr
Firnhaberauer
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Zitat von heletz

 

Auch hier im Forum dürfen PNs und e-mails nicht veröffentlicht werden, da sie dem Briefgehemnis unterliegen.

Viele Forenbetreiber untersagen aus diesem Grund die Veröffentliuchung auch dann, wenn sie mit Einverständnis des Schreibers getätigt wird.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

 

 


§ 202 StGB  verbietet es, verschlossene Briefe oder Schriftstücke zu öffnen oder zu lesen, wenn diese
nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind. Im Gegensatz zu § 184 StGB  fehlt hier ein Verweis in § 11 Abs.3 StGB, der Schriftstücke und Daten gleichstellt. Eine Verletzung  des Briefgeheimnisses durch unbefugtes Lesen von Emails ist also nicht möglich, da Emails nicht von § 202 StGB umfasst sind.

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Stil ist zu wissen, wer du bist und was du zu sagen hast, und dich nicht darum zu kümmern, was andere denken.

26.04.2012 10:17 Uhr
spacevulture
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?!
Zitat von heletz
Da muß es ganz einfach über 90 TS hinausgehen.
Hoffentlich ein Jahr.

Kann es sein, dass Frau Friedrich da eine - sagen wir mal - "besonders belegte Taste" bei Ihnen gedrückt hat? Irgendwas persönliches? Ich nehme Sie - gerade bei rechtlichen/rechtlich angehauchten - Themen sonst als durchaus kompetenten, wohl abwägenden Forumsteilnehmer war. Wieso schlägt "Ihr Zeiger" gerade bei dem Thema derart extrem aus? Höchststrafe? Wie Bitte?

26.04.2012 10:45 Uhr
Donk
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Beiträge: 1258

 

Zitat von spacevulture
Vorverurteilung?
                            

Üble Nachrede/Verläumdung setzen voraus, dass der Vorwurf Friedrichs falsch ist. In § 186 StGB heißt es: "[...] wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist [...]". In § 187 StGB steht: "[...] wider besseres Wissen [...] unwahre Tatsache [...]". An §§ 186/187 StGB anknüpfende displinarrechtliche Aspekte hängen damit ebenfalls von der Falschheit des Vorwurfs ab.

Wieso geht man in diesem Tread einfach ohne jede Tatsachenbasis davon aus, dass Frau Friedrichs Vorwürfe falsch sind?

In diesem Thread findet eine sehr bedenkliche Vorverurteilung von Frau Friedrich statt. Und die Ironie des Ganzen ist: Die Vorverurteilung erfolgt gerade durch die, die gegen Vorverurteilung wettern.

Ich habe diese Diskussion nur am Rande verfolgt, habe aber irgendwo gelesen, dass es in der bezeichneten Stadt mindestens zwei Personen des bezeichneten Namens geben soll. Wenn das stimmt, habe ich ein Problem:

Ich unterstelle jetzt mal, dass nur eine der bezeichneten Personen der Täter gewesen sein kann. Dann kann aber diese Tatsache nur gegenüber dieser einen Person, der der Täter ist, erweislich wahr sein und muss dann gegenüber der anderen Person, die nichts damit zu tun hat, falsch sein, oder sehen Sie das anders?

Ich sehe die Aktion von Frau Friedrich als sehr bedenklich an und finde dass sie diese, gerade weil sie Polizeibeamtin ist, hätte unterlassen müssen.

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Jean-Jacques Rousseau: "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.“

26.04.2012 11:13 Uhr
scheffixy
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Es mutet schon seltsam an, dass gerade jmd der ansonsten immer Pro-Täter eingestellt ist, auf einmal einen Sinneswandel hat.

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Der Montag ist die widerlichste Art, sich 1/7 seines Lebens zu versauen

26.04.2012 11:13 Uhr
Gast_326375014
gelöscht
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Zitat von Redaktion
Umstrittenes Outing durch Ariane Friedrich im Netz: Acht Zeilen zu viel

Hochspringerin Ariane Friedrich hat den Namen eines Mannes publiziert, der ihr eine obszöne Mail geschrieben haben soll. So sehr die Reaktion nachvollziehbar ist, sie war falsch.
Umstrittenes Outing im Netz: Acht Zeilen zu viel

Zitat:

Bleibt die Frage: Darf die das?

Nein. Die Unschuldsvermutung ist eines der zentralen Elemente unseres Rechtsstaates, Selbstjustiz nicht. Niemand weiß, ob der Genannte auch tatsächlich der Absender der obszönen Mail war.

Mehr muss man dazu nicht sagen.

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26.04.2012 11:44 Uhr
spacevulture
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Zitat von Donk
Ich unterstelle jetzt mal, dass nur eine der bezeichneten Personen der Täter gewesen sein kann. Dann kann aber diese Tatsache nur gegenüber dieser einen Person, der der Täter ist, erweislich wahr sein und muss dann gegenüber der anderen Person, die nichts damit zu tun hat, falsch sein, oder sehen Sie das anders?

Man kann den Spieß auch umdrehen. Was, wenn es in der Stadt 10 Männer gibt, die so heißen? Wenn zB eine Frau sagt, ein Mann aus dem Weiler X hat mich geschlagen und dort gibt es 10 Männer im relevanten Alter, dann ist diese Aussage auch nur (bzw. höchstens) gegenüber einem der 10 wahr. Ist das justiziabel? Nein.

Man kann sich deshalb schon fragen, ob die Personenbezeichnung eng genug ist, um überhaupt rechtlich relevant / justiziabel zu sein. Anderes fiktives Beispiel: Ich sage öffentlich (und ohne weitere Daten) "Peter Müller hat mein Kaninchen vergewaltigt". Ich weiß nicht, wie viele Hundert Peter Müllers es im deutschsprachigen Raum gibt. Können mich diese Hunderte von Peter Müllers erfolgreich anzeigen oder verklagten? Eher nein (bzw. nur unter weiteren Voraussetzungen, wenn beispielsweise klar ist, welcher Peter Müller gemeint ist).

Zuletzt geändert von spacevulture, am 26.04.2012 um 11:50 Uhr
26.04.2012 11:56 Uhr
montebaldo
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Zitat von spacevulture
 

 

Man kann den Spieß auch umdrehen. Was, wenn es in der Stadt 10 Männer gibt, die so heißen? Wenn zB eine Frau sagt, ein Mann aus dem Weiler X hat mich geschlagen und dort gibt es 10 Männer im relevanten Alter, dann ist diese Aussage auch nur (bzw. höchstens) gegenüber einem der 10 wahr. Ist das justiziabel? Nein.

Man kann sich deshalb schon fragen, ob die Personenbezeichnung eng genug ist, um überhaupt rechtlich relevant / justiziabel zu sein. Anderes fiktives Beispiel: Ich sage öffentlich (und ohne weitere Daten) "Peter Müller hat mein Kaninchen vergewaltigt". Ich weiß nicht, wie viele Hundert Peter Müllers es im deutschsprachigen Raum gibt. Können mich diese hunderte von Peter Müllers erfolgreich anzeigen oder verklagten? Eher nein (bzw. nur unter weiteren Voraussetzungen, wenn beispielsweise klar ist, welcher Peter Müller gemeint ist).

Naja, spacey. Frau Friedrich muss ja EINEN meinen. Und den sollte sie so eindeutig kenntlich machen, dass Verwechslungen ausgeschlossen sind.

Selbst unter dem nicht so gewöhnlichen Namen wie Brian Schmidt gibt es in Berlin vier Telefonbucheinträge.

Reicht doch, wenn sich jeder, der einen solchen kennt denkt, ob DER DAS IST.

Finden Sie das wirklich so harmlos und dass man das hinnehmen muss? Kollalteralschäden eben.

Aus einer belästigten Person (Frau Ariane) werden eben auf diese Weise mehrere, über die sich das Umfeld das Maul zerreißt ("Das hätte man dem gar nicht zugetraut..., genau, so sieht der aus, den fand ich eh so schmierig, ob der das ist? Ja, der hat mich in der Straßenbahn auch schon mal so taxiert..blablabla)

Das ist doch wirklich nichts Wünschenswertes. Und wenn das auch noch eine Frau im Polizeidienst tut, dann stellen sich mir schon die Zehennägel hoch.

 

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OANS ZWOA DREI - GWUNNA!

26.04.2012 12:12 Uhr
spacevulture
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@Monte

 

Zitat von montebaldoFinden Sie das wirklich so harmlos und dass man das hinnehmen muss?

Nein, ich finde das weder harmlos noch hinzunehmen. ABER:

  • Ich finde die Aufregung übertrieben (Knast, Entfernung aus dem Beamtendienst, mittelalterlich,...), da hat es einigen Forumsteilehmern wohl etwas das Raster verschoben,
  • ich halte eine Trennung zwischen den Aspekten  " moralisch zweifelhaft" und " strafbar/-würdig" für geboten (und was richtig/falsch ist überlasse ich gerne jedem selbst), nicht jede A...loch-Aktion muss vor Gericht enden,  
  • und ich finde das rudelartige Herfallen über das (im Ausgangspunkt) Opfer Friedrich und die gleichzeitige komplette Ausblendung des Verhaltens des (im Ausgangspunkt) Täters ziehmlich merkwürdig.

Frage: Wollen wir gerade nach den Erkenntnissen diverser Missbrauchsskandale wirklich wieder dahin, dass es schlimmer ist, ein Tat zu offenbaren, als sie zu begehen? Ich meine, was wahr ist, muss auch gesagt werden dürfen. Über das wo und wie kann man diskutieren.

Zitat von montebaldo
Das ist doch wirklich nichts Wünschenswertes. 

 Stimmt, deshalb: 

Zitat von spacevulture
Würde ich einen Law-Blog betreiben, würde ich ebenfalls vor derartigem Verhalten warnen, insbesondere (moralisch) weil das Falsche treffen kann (Namensgleichheiten) und (zivilrechtlich) weil es recht teuer werden kann.

 

Zuletzt geändert von spacevulture, am 26.04.2012 um 12:19 Uhr
26.04.2012 12:48 Uhr
montebaldo
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Zitat von spacevulture
@Monte

 

Nein, ich finde das weder harmlos noch hinzunehmen. ABER:

  • Ich finde die Aufregung übertrieben (Knast, Entfernung aus dem Beamtendienst, mittelalterlich,...), da hat es einigen Forumsteilehmern wohl etwas das Raster verschoben,
  • ich halte eine Trennung zwischen den Aspekten  " moralisch zweifelhaft" und " strafbar/-würdig" für geboten (und was richtig/falsch ist überlasse ich gerne jedem selbst), nicht jede A...loch-Aktion muss vor Gericht enden,  
  • und ich finde das rudelartige Herfallen über das (im Ausgangspunkt) Opfer Friedrich und die gleichzeitige komplette Ausblendung des Verhaltens des (im Ausgangspunkt) Täters ziehmlich merkwürdig.

Frage: Wollen wir gerade nach den Erkenntnissen diverser Missbrauchsskandale wirklich wieder dahin, dass es schlimmer ist, ein Tat zu offenbaren, als sie zu begehen? Ich meine, was wahr ist, muss auch gesagt werden dürfen. Über das wo und wie kann man diskutieren.

 Stimmt, deshalb: 

 

Das stimmt schon.

Das ist generell das Problem, dass man durch eine ungeschickte Handlung, sich selbst ins Unrecht setzen kann und manche vertretene Position hier ist mir auch entschieden too much. (um unsere schöne Deutsche Sprache mit ein paar lässigen Anglizismen anzureichern und weiter zu entwickeln. Unschuldig  )

Nur ist mir das "Soziale" Netzwerk als Reinigungsfunktion unserer Gesellschaft sehr suspekt.

 

________
OANS ZWOA DREI - GWUNNA!

26.04.2012 12:56 Uhr
DerWikinger
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Zitat von Firnhaberauer
 

 


§ 202 StGB  verbietet es, verschlossene Briefe oder Schriftstücke zu öffnen oder zu lesen, wenn diese
nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind. Im Gegensatz zu § 184 StGB  fehlt hier ein Verweis in § 11 Abs.3 StGB, der Schriftstücke und Daten gleichstellt. Eine Verletzung  des Briefgeheimnisses durch unbefugtes Lesen von Emails ist also nicht möglich, da Emails nicht von § 202 StGB umfasst sind.

Eine Veröffentlichung von E-Mails oder privaten Nachrichten kann das Urheberrecht des Autors verletzen, auch wenn das in den wenigsten Fällen so sein dürfte. Viel eher ist zumindest die Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu prüfen. Diese dürfte höchstwahrscheinlich ergeben, dass eine Rechtsverletzung vorliegt. Private E-Mails unterliegen der höchstrichterlich geschützen Intimsphäre.

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Diejenigen, die bereit sind grundlegende Freiheiten aufzugeben, um ein wenig kurzfristige Sicherheit zu erlangen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit. (Benjamin Franklin)

26.04.2012 13:27 Uhr
spacevulture
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Zitat von montebaldo
Nur ist mir das "Soziale" Netzwerk als Reinigungsfunktion unserer Gesellschaft sehr suspekt. 

 Definitiv.

26.04.2012 13:28 Uhr
pro musica
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Zitat von heletz

 

Es muß sogar wahr sein!

Sie hat sich nicht gewehrt, sondern sie hat die Grenzen des Rechts weit überschritten!

Gerade sie als Polizistin muß sich an die Gesetze halten!.

 

 Haben Täter keine Grenzen? Müssen diese sich nicht an die Gesetze halten?

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„Die Zukunft hat viele Namen. Für die Schwachen ist sie das Unerreichbare. Für die Furchtsamen ist sie das Unbekannte. Für die Mutigen ist sie die...

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Ariane Friedrich


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