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#61 (permalink) | |
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Wollen Sie, dass Unrecht mit Unrecht vergolten wird? Dann besuchen Sie doch einen Staat ohne Rechtsordnung und kucken mal ob Ihnen das gefällt. |
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#62 (permalink) | |
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Mir kommt es weniger darauf an, ob das Vorgehen der Friedrich justiziabel ist, sondern mehr darauf, dass bei der Nennung von zwei Personen desselben Namens in diesem Wohnort mindestens einer unschuldig an den Pranger gestellt wird! Auch wenn es nicht strafbar sein sollte, eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts ist es in jedem Fall. Frau Friedrich ist eine prominente Sportlerin und eine Polizeibeamtin. Sie hätte sich besser zurück gehalten. |
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#63 (permalink) | |
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Da Frau Friedrich eine Anzeige erstattet hat, ist es nun Aufgabe der Polizei den richtigen zu ermitteln. Wenn man sich vor solchen Aktivitäten nicht mehr schützen kann oder darf, dann können wir in Deutschland aber schnell zusperren. Solche Aktivisten gehören bestraft und nicht der Empfänger solcher Mails, ein engagierter Anwalt sollte damit kein Problem haben. |
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#64 (permalink) | |
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Ja. Wie auch einige andere, zB in diesem Thread. |
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#65 (permalink) | |
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muss man sich als Promi von jedem anpissen lassen ? |
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#66 (permalink) | |
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Natürlich nicht. Aber dafür gibt es die geeigneten Behörden wie Polizei und Staatsanwaltschaft. |
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#67 (permalink) | |
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Äußerst erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 4/26/07 Beiträge: 7110 |
Die natürlich bei einer solch "schweren" Straftat alles Nötige unternehmen... |
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#68 (permalink) | |
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Vermutet man schon im Vorfeld, die Kollegen würden nicht nachdrücklich ermitteln, ist das An-den-Pranger-Stellen dennoch nicht statthaft. Auch, wenn Frau Friedrich ihren Kollegen ordentliche Ermittlungen nicht zutrauen sollte.
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#69 (permalink) | |
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Man stelle sich vor, der Absender der E-Mail ist tatsächlich der Urheber der sexuellen Belästigung. Dann würde normalerweise eine Anzeige erfolgen und, wenn einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft widersprochen würde, von einem Gericht ein Urteil gesprochen werden. Die Strafe wird dann vermutlich in Form einer Geldstrafe erfolgen, vielleicht auch in Form einer Haftstrafe, wenn es genügend Gründe dafür gibt. Am Ende ist der Täter jedenfalls bestraft worden und hat in unserem Rechtssystem dann die Strafe verbüßt. |
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#70 (permalink) | |
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#71 (permalink) | |
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Maulkorb?
Ist allein die (auch öffentliche) Nennung des Namens eines Belästigers/Täters wirklich schon eine "Strafe"? Ich bin mir da nicht so sicher. Vor allem bin ich mir generell nicht sicher, ob sich das Opfer einer Straftat besondere Gedanken darüber machen muss, welche negativen Folgen die Tat für den Täter haben könnte. Ist ein Maulkorb für das Opfer wirklich notwendig und angemessen? Und wie weit geht der Ihres Erachtens? Muss Frau Friedrich künftig von einem Herrn XY aus Z sprechen, oder betrifft das nur schriftliche öffentliche Äußerungen? Die mit einem zu weit gehenden Opfer-Maulkorb verbundenen Probleme zeigen sich besonders gut an den (damals durch die Presse gegangenen) Klagen von "Ex-DDR-Staatstätern", die gegen Ausstellungen zu Stasiverbrechen etc. vorgegangen sind und in einigen Fällen tatsächlich eine Teilzensur derartiger Ausstellungen erwirkt haben. Ein Schlag ins Gesicht der Opfer (und aus meiner Sicht auch ins Gesicht unserer gesamten freiheitlich-demokratischen Grundordnung). Ich bin weit entfernt von Platitüden wie dem elenden "Täterschutz-geht-in-D-vor-Opferschutz". Aber ich frage mich doch manchmal, ob der Schutz der Persönlichkeitsrechte von Straftätern mitunter etwas überbetont wird. |
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#72 (permalink) | |
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Ihre Schilderung setzt voraus das er es wirklich getan hat und nicht nur eine...... von Frau Friedrich ist. Was ist wenn das von Frau F. geschiderte nicht zu trifft? Schuldig ist er wenn es ein Gericht festgestellt hat. |
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#73 (permalink) | |
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Hervorragender Aufsatz, Chapeau. Ihren Zeilen ist nichts weiter hinzuzufügen. Genau so ist´s. Danke. |
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#74 (permalink) | |
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Signal
Das unterschwellig transportierte Signal, das Frau Friedrich aussendet, lautet: "Mein Arbeitgeber und meine Kollegen sind nicht in der Lage oder nicht willens, alle Anzeigen zu verfolgen, selbst, wenn das Delikt gegen Beamte gerichtet ist!" Und so ein Signal ist einfach verheerend. Für die Polizei und den ganzen Staat. Das Vertrauen ist weg.
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#75 (permalink) | |
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Stimmt. Das ist Frau Friedrichs Risiko. Falls man einen Unschuldigen verdächtigt, macht macht man sich selbst erhebliche straf- und zivilrechtliche Probleme. (Von moralischen Fragen ganz abgesehen.) Aber: Wenn man den "Fall Friedrich" betrachtet, muss man - so denke ich zumindest - zu ihren Gunsten davon ausgehen, dass Ihre Behauptungen richtig sind, solange nicht ein Gericht rechtskräftig das Gegenteil entschieden hat. Genauso wie man, wenn man den Fall des angeblichen Täters betrachtet, von dessen Unschuld ausgehen muss, solange nicht ein Gericht rechtskräftig das Gegenteil entschieden hat. |
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