Donnerstag, 23. Mai 2013

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Umstrittenes Outing durch Ariane Friedrich im Netz: Acht Zeilen zu viel
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26.04.2012 14:27 Uhr
DerWikinger
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Zitat von pro musica
 

 

 Haben Täter keine Grenzen? Müssen diese sich nicht an die Gesetze halten?

Wollen Sie, dass Unrecht mit Unrecht vergolten wird? Dann besuchen Sie doch einen Staat ohne Rechtsordnung und kucken mal ob Ihnen das gefällt.

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Diejenigen, die bereit sind grundlegende Freiheiten aufzugeben, um ein wenig kurzfristige Sicherheit zu erlangen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit. (Benjamin Franklin)

26.04.2012 15:25 Uhr
Donk
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Zitat von spacevulture 
 

Man kann den Spieß auch umdrehen. Was, wenn es in der Stadt 10 Männer gibt, die so heißen? Wenn zB eine Frau sagt, ein Mann aus dem Weiler X hat mich geschlagen und dort gibt es 10 Männer im relevanten Alter, dann ist diese Aussage auch nur (bzw. höchstens) gegenüber einem der 10 wahr. Ist das justiziabel? Nein.

Man kann sich deshalb schon fragen, ob die Personenbezeichnung eng genug ist, um überhaupt rechtlich relevant / justiziabel zu sein. Anderes fiktives Beispiel: Ich sage öffentlich (und ohne weitere Daten) "Peter Müller hat mein Kaninchen vergewaltigt". Ich weiß nicht, wie viele Hundert Peter Müllers es im deutschsprachigen Raum gibt. Können mich diese Hunderte von Peter Müllers erfolgreich anzeigen oder verklagten? Eher nein (bzw. nur unter weiteren Voraussetzungen, wenn beispielsweise klar ist, welcher Peter Müller gemeint ist).

 

Mir kommt es weniger darauf an, ob das Vorgehen der Friedrich justiziabel ist, sondern mehr darauf, dass bei der Nennung von zwei Personen desselben Namens in diesem Wohnort mindestens einer unschuldig an den Pranger gestellt wird! Auch wenn es nicht strafbar sein sollte, eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts ist es in jedem Fall.

Frau Friedrich ist eine prominente Sportlerin und eine Polizeibeamtin. Sie hätte sich besser zurück gehalten.

________
Jean-Jacques Rousseau: "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.“

26.04.2012 15:42 Uhr
mango
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Da Frau Friedrich eine Anzeige erstattet hat, ist es nun Aufgabe der Polizei den richtigen zu ermitteln. Wenn man sich vor solchen Aktivitäten nicht mehr schützen kann oder darf, dann können wir in Deutschland aber schnell zusperren. Solche Aktivisten gehören bestraft und nicht der Empfänger solcher Mails, ein engagierter Anwalt sollte damit kein Problem haben. 

________
Nur gegen den Strom geht`s zur Quelle!

26.04.2012 15:45 Uhr
spacevulture
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Zitat von DonkSie hätte sich besser zurück gehalten.

 Ja. Wie auch einige andere, zB in diesem Thread.

26.04.2012 19:54 Uhr
Satanradio666
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Zitat von Donk
 

 

 

 

Frau Friedrich ist eine prominente Sportlerin und eine Polizeibeamtin. Sie hätte sich besser zurück gehalten.

muss man sich als Promi von jedem anpissen lassen ?

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Normal people scare me 

26.04.2012 20:18 Uhr
heletz
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Zitat von Satanradio666
 

 

muss man sich als Promi von jedem anpissen lassen ?

Natürlich nicht.

Aber dafür gibt es die geeigneten Behörden wie Polizei und Staatsanwaltschaft.

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26.04.2012 21:51 Uhr
schienenfreund
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Zitat von heletz
                                  

Natürlich nicht.

Aber dafür gibt es die geeigneten Behörden wie Polizei und Staatsanwaltschaft.

Die natürlich bei einer solch "schweren" Straftat alles Nötige unternehmen...

http://www.nwzonline.de/Aktuelles/Politik/Nachrichten/NWZ/Artikel/2844685/Ermittlungen-im-Fall-Lena-gegen-acht-Polizeibeamte.html

27.04.2012 06:27 Uhr
heletz
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Zitat von schienenfreund
 

 

Die natürlich bei einer solch "schweren" Straftat alles Nötige unternehmen...

Vermutet man schon im Vorfeld, die Kollegen würden nicht nachdrücklich ermitteln, ist das An-den-Pranger-Stellen dennoch nicht statthaft.

Auch, wenn Frau Friedrich ihren Kollegen ordentliche Ermittlungen nicht zutrauen sollte.

 

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27.04.2012 10:12 Uhr
rfederle
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Beiträge: 872

Man stelle sich vor, der Absender der E-Mail ist tatsächlich der Urheber der sexuellen Belästigung. Dann würde normalerweise eine Anzeige erfolgen und, wenn einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft widersprochen würde, von einem Gericht ein Urteil gesprochen werden. Die Strafe wird dann vermutlich in Form einer Geldstrafe erfolgen, vielleicht auch in Form einer Haftstrafe, wenn es genügend Gründe dafür gibt. Am Ende ist der Täter jedenfalls bestraft worden und hat in unserem Rechtssystem dann die Strafe verbüßt.

Frau Friedrich hat nun aber dafür gesorgt, daß der Täter mit vollem Namen und Wohnort  bekannt ist. Dies führt faktisch dazu, daß es zu einer Doppelbestrafung kommt, etwas, was unser Rechtssystem nicht vorsieht. So schlimm die Belästigung für Frau Friedrich auch gewesen sein mag, sie hat kein Recht dazu, ein eigenes Strafsystem zu etablieren. Es ist strafbar, jemanden im Internet zu beleidigen oder sexuell zu belästigen, aber es ist auch strafbar, jemanden an den Pranger zu stellen, denn in all diesen Fällen darf man nicht übersehen, daß das Internet nichts vergißt. Eine lebenslange Bestrafung ist aber eine viel zu harte Strafe, zumal über das Strafmaß nicht eine Polizistin zu entscheiden hat, die auch noch das Opfer ist. Ansonsten müßte man jedem Opfer eines Verbrechens das Recht auf Selbstjustiz zugestehen, wobei das Opfer auch noch frei entscheiden dürfte, in welcher Form dies geschieht. Wollen wir das wirklich?

Zudem besteht auch noch die Gefahr, daß eine Person gleichen Namens unschuldig in Verdacht gerät, der Täter zu sein. Wie will Frau Friedrich das verhindern? Hat man aus dem Fall von Emden denn nichts gelernt? Ein Verdächtiger ist nicht automatisch der Täter. Darüber entscheiden nunmal Gerichte, die aber auch nicht unfehlbar sind.

Sie ist als Polizeibeamtin dazu verpflichtet worden, sich an Recht und Gesetz zu halten. Das hat sie nicht getan und das kann und darf nicht toleriert werden.

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Was wird aus uns Menschen, wenn der Liebe Kraft in unserem Herzen nachlässt und vergeht? (Veronika Raila 2003)

27.04.2012 10:45 Uhr
heletz
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Zitat von rfederle
 

...

Dem kann ich nur vollinhaltlich zustimmen!

Sehr gut geschrieben!

________

27.04.2012 12:24 Uhr
spacevulture
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Beiträge: 5808
Maulkorb?

 

Zitat von rfederle
Frau Friedrich hat nun aber dafür gesorgt, daß der Täter mit vollem Namen und Wohnort  bekannt ist. Dies führt faktisch dazu, daß es zu einer Doppelbestrafung kommt, etwas, was unser Rechtssystem nicht vorsieht. So schlimm die Belästigung für Frau Friedrich auch gewesen sein mag, sie hat kein Recht dazu, ein eigenes Strafsystem zu etablieren.

Ist allein die (auch öffentliche) Nennung des Namens eines Belästigers/Täters wirklich schon eine "Strafe"? Ich bin mir da nicht so sicher. Vor allem bin ich mir generell nicht sicher, ob sich das Opfer einer Straftat besondere Gedanken darüber machen muss, welche negativen Folgen die Tat für den Täter haben könnte.

Ist ein Maulkorb für das Opfer wirklich notwendig und angemessen? Und wie weit geht der Ihres Erachtens? Muss Frau Friedrich künftig von einem Herrn XY aus Z sprechen, oder betrifft das nur schriftliche öffentliche Äußerungen?

Die mit einem zu weit gehenden Opfer-Maulkorb verbundenen Probleme zeigen sich besonders gut an den (damals durch die Presse gegangenen) Klagen von "Ex-DDR-Staatstätern", die gegen Ausstellungen zu Stasiverbrechen etc. vorgegangen sind und in einigen Fällen tatsächlich eine Teilzensur derartiger Ausstellungen erwirkt haben. Ein Schlag ins Gesicht der Opfer (und aus meiner Sicht auch ins Gesicht unserer gesamten freiheitlich-demokratischen Grundordnung).

Ich bin weit entfernt von Platitüden wie dem elenden "Täterschutz-geht-in-D-vor-Opferschutz". Aber ich frage mich doch manchmal, ob der Schutz der Persönlichkeitsrechte von Straftätern mitunter etwas überbetont wird.

27.04.2012 12:33 Uhr
Gast_326375014
gelöscht
Beiträge: 9230

 

Zitat von spacevulture
Maulkorb?

 

Ist allein die (auch öffentliche) Nennung des Namens eines Belästigers/Täters wirklich schon eine "Strafe"? Ich bin mir da nicht so sicher. Vor allem bin ich mir generell nicht sicher, ob sich das Opfer einer Straftat besondere Gedanken darüber machen muss, welche negativen Folgen die Tat für den Täter haben könnte.

Ist ein Maulkorb für das Opfer wirklich notwendig und angemessen? Und wie weit geht der Ihres Erachtens? Muss Frau Friedrich künftig von einem Herrn XY aus Z sprechen, oder betrifft das nur schriftliche öffentliche Äußerungen?

Die mit einem zu weit gehenden Opfer-Maulkorb verbundenen Probleme zeigen sich besonders gut an den (damals durch die Presse gegangenen) Klagen von "Ex-DDR-Staatstätern", die gegen Ausstellungen zu Stasiverbrechen etc. vorgegangen sind und in einigen Fällen tatsächlich eine Teilzensur derartiger Ausstellungen erwirkt haben. Ein Schlag ins Gesicht der Opfer (und aus meiner Sicht auch ins Gesicht unserer gesamten freiheitlich-demokratischen Grundordnung).

Ich bin weit entfernt von Platitüden wie dem elenden "Täterschutz-geht-in-D-vor-Opferschutz". Aber ich frage mich doch manchmal, ob der Schutz der Persönlichkeitsrechte von Straftätern mitunter etwas überbetont wird.

Ihre Schilderung setzt voraus das er es wirklich getan hat und nicht nur eine...... von Frau Friedrich ist. Was ist wenn das von Frau F. geschiderte nicht zu trifft?

Schuldig ist er wenn es ein Gericht festgestellt hat.

________

27.04.2012 12:41 Uhr
googelix
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Zitat von rfederle

Man stelle sich vor, der Absender der E-Mail ist tatsächlich der Urheber der sexuellen Belästigung. Dann würde normalerweise eine Anzeige erfolgen und, wenn einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft widersprochen würde, von einem Gericht ein Urteil gesprochen werden. Die Strafe wird dann vermutlich in Form einer Geldstrafe erfolgen, vielleicht auch in Form einer Haftstrafe, wenn es genügend Gründe dafür gibt. Am Ende ist der Täter jedenfalls bestraft worden und hat in unserem Rechtssystem dann die Strafe verbüßt.

Frau Friedrich hat nun aber dafür gesorgt, daß der Täter mit vollem Namen und Wohnort  bekannt ist. Dies führt faktisch dazu, daß es zu einer Doppelbestrafung kommt, etwas, was unser Rechtssystem nicht vorsieht. So schlimm die Belästigung für Frau Friedrich auch gewesen sein mag, sie hat kein Recht dazu, ein eigenes Strafsystem zu etablieren. Es ist strafbar, jemanden im Internet zu beleidigen oder sexuell zu belästigen, aber es ist auch strafbar, jemanden an den Pranger zu stellen, denn in all diesen Fällen darf man nicht übersehen, daß das Internet nichts vergißt. Eine lebenslange Bestrafung ist aber eine viel zu harte Strafe, zumal über das Strafmaß nicht eine Polizistin zu entscheiden hat, die auch noch das Opfer ist. Ansonsten müßte man jedem Opfer eines Verbrechens das Recht auf Selbstjustiz zugestehen, wobei das Opfer auch noch frei entscheiden dürfte, in welcher Form dies geschieht. Wollen wir das wirklich?

Zudem besteht auch noch die Gefahr, daß eine Person gleichen Namens unschuldig in Verdacht gerät, der Täter zu sein. Wie will Frau Friedrich das verhindern? Hat man aus dem Fall von Emden denn nichts gelernt? Ein Verdächtiger ist nicht automatisch der Täter. Darüber entscheiden nunmal Gerichte, die aber auch nicht unfehlbar sind.

Sie ist als Polizeibeamtin dazu verpflichtet worden, sich an Recht und Gesetz zu halten. Das hat sie nicht getan und das kann und darf nicht toleriert werden.

 Hervorragender Aufsatz, Chapeau. Ihren Zeilen ist nichts weiter hinzuzufügen. Genau so ist´s. Danke.

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Die Welt ist nicht so einfach, wie sie manchen erscheint.

27.04.2012 12:56 Uhr
heletz
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Beiträge: 13371
Signal

Das unterschwellig transportierte Signal, das Frau Friedrich aussendet, lautet:

"Mein Arbeitgeber und meine Kollegen sind nicht in der Lage oder nicht willens, alle Anzeigen zu verfolgen, selbst, wenn das Delikt gegen Beamte gerichtet ist!"

Und so ein Signal ist einfach verheerend.

Für die Polizei und den ganzen Staat.

Das Vertrauen ist weg.

 

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27.04.2012 13:32 Uhr
spacevulture
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Zitat von TomTinte
Ihre Schilderung setzt voraus das er es wirklich getan hat und nicht nur eine...... von Frau Friedrich ist. Was ist wenn das von Frau F. geschiderte nicht zu trifft?

Stimmt. Das ist Frau Friedrichs Risiko. Falls man einen Unschuldigen verdächtigt, macht macht man sich selbst erhebliche straf- und zivilrechtliche Probleme. (Von moralischen Fragen ganz abgesehen.) Aber:

Wenn man den "Fall Friedrich" betrachtet, muss man - so denke ich zumindest - zu ihren Gunsten davon ausgehen, dass Ihre Behauptungen richtig sind, solange nicht ein Gericht rechtskräftig das Gegenteil entschieden hat.

Genauso wie man, wenn man den Fall des angeblichen Täters betrachtet, von dessen Unschuld ausgehen muss, solange nicht ein Gericht rechtskräftig das Gegenteil entschieden hat.

Schlagworte

Ariane Friedrich


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