Sonntag, 19. Mai 2013

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Urteil: DHM muss geraubte Plakatsammlung zurückgeben
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16.03.2012 18:14 Uhr
Redaktion
Ehrenmitglied


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Urteil: DHM muss geraubte Plakatsammlung zurückgeben

Das Deutsche Historische Museum (DHM) in Berlin muss eine von den Nazis geraubte Plakatsammlung zurückgeben. Die jüdische Familie Sachs sei trotz einer zwischenzeitlich gezahlten Entschädigung weiterhin rechtmäßiger Eigentümer, entschied der...
DHM muss geraubte Plakatsammlung zurückgeben

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16.03.2012 18:14 Uhr
heletz
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Ein gutes und gerechtes Urteil!

Man fragt sich, was mit den Vorinstanzen los war ...

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16.03.2012 19:26 Uhr
PETEGE
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Beiträge: 1892

 

Zitat von heletz
Ein gutes und gerechtes Urteil!

Man fragt sich, was mit den Vorinstanzen los war ...

Was ist denn da gerecht? Wenn sie bereits eine Entschädigung erhalten haben dann brauchen sie doch  die Plakatsammlung nicht mehr. Eventuell wird nach dem Erhalt der Plakatsammlung nochmals eine Entschädigung gezahlt. Immer möglichst viel Kohle rausziehen.

16.03.2012 19:37 Uhr
heletz
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Zitat von PETEGE
 

 

Was ist denn da gerecht? ...

Daß das Eigentum demjenigen zurückgegeben wird, dem es gehört.

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16.03.2012 19:47 Uhr
PETEGE
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Zitat von heletz

 

Daß das Eigentum demjenigen zurückgegeben wird, dem es gehört.

Dann aber bitte die Entschädigung zurückzahlen, sie haben ja ihre Plakatsammlung wieder.

16.03.2012 19:53 Uhr
ZeT
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Beiträge: 5678

 Jetz kommen sie doch bitte nicht mit Logik! Das hat bei der Aufarbeitung der Nazizeit ja mal gar keinen Platz.

Zitat von PETEGE

 

Dann aber bitte die Entschädigung zurückzahlen, sie haben ja ihre Plakatsammlung wieder.

 

16.03.2012 20:05 Uhr
PETEGE
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Zitat von ZeT

 Jetz kommen sie doch bitte nicht mit Logik! Das hat bei der Aufarbeitung der Nazizeit ja mal gar keinen Platz.

 

 Doch!

16.03.2012 20:11 Uhr
heletz
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Beiträge: 13346

 

Zitat von PETEGE
 

 

... Entschädigung ...

Damit hat das nichts zu tun, entschied der BGH

Juristisch umstritten war, ob dem Sachs-Erben nur noch ein Entschädigungsanspruch in Form von Geld zusteht, weil die Frist für Rückgabeansprüche bereits 1950 abgelaufen war.

Der BGH entschied jedoch, dass diese Frist hier keine Geltung habe, weil die Sammlung zu diesem Zeitpunkt als verschollen galt. Auch die Tatsache, dass Hans Sachs über das Bundesrückerstattungsgesetz eine Wiedergutmachung erhalten hat, stehe unter diesem Vorbehalt. Mit dem Auftauchen der Stücke gelte die Regelung "Rückerstattung vor Entschädigung". Andernfalls werde nationalsozialistisches Unrecht fortgesetzt, so der BGH.

http://www.sueddeutsche.de/kultur/bgh-grundsatzurteil-zu-ns-raubkunst-museum-muss-plakatsammlung-zurueckgeben-1.1310547

Die Deutschen hätten die Sammlung nur nicht zu klauen brauchen.

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16.03.2012 20:18 Uhr
ZeT
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Beiträge: 5678

Dann sollte man aber trotzdem verlangen dürfen, das die Entschädigung zurück gezahlt wird.

Zitat von heletz

 

Damit hat das nichts zu tun, entschied der BGH

Juristisch umstritten war, ob dem Sachs-Erben nur noch ein Entschädigungsanspruch in Form von Geld zusteht, weil die Frist für Rückgabeansprüche bereits 1950 abgelaufen war.

Der BGH entschied jedoch, dass diese Frist hier keine Geltung habe, weil die Sammlung zu diesem Zeitpunkt als verschollen galt. Auch die Tatsache, dass Hans Sachs über das Bundesrückerstattungsgesetz eine Wiedergutmachung erhalten hat, stehe unter diesem Vorbehalt. Mit dem Auftauchen der Stücke gelte die Regelung "Rückerstattung vor Entschädigung". Andernfalls werde nationalsozialistisches Unrecht fortgesetzt, so der BGH.

http://www.sueddeutsche.de/kultur/bgh-grundsatzurteil-zu-ns-raubkunst-museum-muss-plakatsammlung-zurueckgeben-1.1310547

Die Deutschen hätten die Sammlung nur nicht zu klauen brauchen.

 

16.03.2012 21:24 Uhr
PETEGE
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Beiträge: 1892

 

Zitat von ZeT

Dann sollte man aber trotzdem verlangen dürfen, das die Entschädigung zurück gezahlt wird.

 

Logik ist hier wohl angebracht, denn die handeln auch logisch, um aus der Sache so viel wie möglich rauszuholen

Was ist eigentlich mit den Gegenständen, die die Alliierten, von denen jeder Staat Dreck am Stecken hat das es locker für Den Haag reichen würde, in Deutschland geklaut haben? Diebstahl bleibt Diebstahl.

Versuchen Sie mal als deutscher Staatbürger von einer Behörde für ein und dieselbe Sache zweimal den gleichen Betrag zu bekommen.

16.03.2012 21:26 Uhr
ZeT
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Beiträge: 5678

 Das ist der berühmte Unterschied zwischen Sieger und Verlierer.

Zitat von PETEGE

 Was ist eigentlich mit den Gegenständen, die die Alliierten, von denen jeder Staat Dreck am Stecken hat das es locker für Den Haag reichen würde, in Deutschland geklaut haben? Diebstahl bleibt Diebstahl.

 

16.03.2012 21:47 Uhr
heletz
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Beiträge: 13346

 

Zitat von ZeT
... Unterschied zwischen Sieger und Verlierer.

 

Schmarrn.

________

16.03.2012 21:48 Uhr
PETEGE
Sehr erfahrenes Mitglied


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Beiträge: 1892

 

Zitat von ZeT

 Das ist der berühmte Unterschied zwischen Sieger und Verlierer.

 

Nach dieser langen Zeit sollte die Angelegenheit (Sieger u. Verlierer) ein für alle Mal erledigt sein. Aber wenn man Politiker ohne Rückgrat hat, die vor jedem einknicken, dann braucht man sich nicht zu wundern.

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