Mittwoch, 22. Mai 2013

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Winnenden-Prozess: Vater von Tim K. legt Revision ein, BGH hebt Urteil auf
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03.05.2012 10:49 Uhr
DerMichel
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Zitat von TomTinte
 

 

und jetzt fehlen nur noch die konkreten Ausführungen zur Entscheidung des BGHs.

Es ist immer wieder eine viel genanntes Märchen, dass es in Deutschland Täterschutz statt Opfterschutz gibt.

Hat der Benutzer Heletz im Beitrag # 97 bereits getan.

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    "Wahre Worte sind nicht angenehm, angenehme Worte sind nicht wahr." (Laotse, Kapitel 81)

03.05.2012 10:57 Uhr
Gast_326375014
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Zitat von DerMichel
 

 

Hat der Benutzer Heletz im Beitrag # 97 bereits getan.

Es fehlen die konkreten Ausführungen von @Neuzeit auf seine These: Zitat: siehe Zitat #104 von @Neuzeit.

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03.05.2012 11:57 Uhr
DerMichel
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Zitat von TomTinte
 

 

Es fehlen die konkreten Ausführungen von @Neuzeit auf seine These: Zitat: siehe Zitat #104 von @Neuzeit.

Man muss das urteil nur lesen. Dann kann man seine Schlüsse daraus ziehen. Dort werden sie eben diese konkreten Ausführungen nicht finden und damit ist die aussage als solches nicht zu halten. Ganz einfach. Ich habe das Urteil gelesen und war über die Interpretationen doch sehr erstaunt.

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    "Wahre Worte sind nicht angenehm, angenehme Worte sind nicht wahr." (Laotse, Kapitel 81)

04.05.2012 09:32 Uhr
Gast_326375014
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Zitat von DerMichel
 

 

Man muss das urteil nur lesen. Dann kann man seine Schlüsse daraus ziehen. Dort werden sie eben diese konkreten Ausführungen nicht finden und damit ist die aussage als solches nicht zu halten. Ganz einfach. Ich habe das Urteil gelesen und war über die Interpretationen doch sehr erstaunt.

Es geht um die Aussage von @Neuzeit.

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04.05.2012 19:38 Uhr
heletz
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Sinn

Mancher brütet noch über dem Beschluß:

http://www.zvw.de/inhalt.winnenden-stimmen-nach-bgh-urteil-zu-amoklauf-prozess.3c58bfe8-baac-4a03-925c-19ab272d1a68.html

z.B. wegen der Sache mit der Jugendkammer ...

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06.05.2012 10:28 Uhr
Redaktion
Ehrenmitglied


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Vater von Winnenden-Täter hofft auf milderes Urteil
Der Vater des Amokläufers von Winnenden hofft bei einem neu aufgerollten Prozess auf ein milderes Urteil. «Schlechter kann es für mich nicht ausgehen», sagte Jörg K. dem Magazin «Focus».
Vater von Winnenden-Täter hofft auf milderes Urteil

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www.augsburger-allgemeine.de - Alles was uns bewegt

06.05.2012 10:28 Uhr
bonsai0987
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Beiträge: 118

Als passionierte Sportschütze muss er wissen dass Waffen und Munition in einen Waffenschrank gehoeren. Da spielt das was die Aerzte sagen keine Rolle. Auch ein Einbrecher oder Freund des Sohnes koennnte sich die Waffe nehmen.

________
fuer Rechtschreibfehler ,Tippfehler und schlechte Grammatik entschuldige ich mich schon im vorraus!!! eine korrektur ist nicht noetig da voellig sinnlos!

06.05.2012 10:53 Uhr
RaHo
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Noch milder als die Strafe auf Bewährung auszusetzen? Manche haben schon ein seltsames Rechtsverständnis.

06.05.2012 11:03 Uhr
Gast_326375014
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Beiträge: 9230

 

Zitat von Redaktion
Vater von Winnenden-Täter hofft auf milderes Urteil
Der Vater des Amokläufers von Winnenden hofft bei einem neu aufgerollten Prozess auf ein milderes Urteil. «Schlechter kann es für mich nicht ausgehen», sagte Jörg K. dem Magazin «Focus».
Vater von Winnenden-Täter hofft auf milderes Urteil

Zitat: Der passionierte Sportschütze habe die Waffe und große Mengen an Munition einfach herumliegen lassen,

Das ist doch grob fahrlässig oder? 

________

06.05.2012 19:20 Uhr
Ch. aus D.
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Beiträge: 4913

 

Zitat von RaHo
 

Noch milder als die Strafe auf Bewährung auszusetzen?

Es geht nicht um die Höhe der Strafe, sondern um die Anklagepunkte im Einzelnen. Drei Jahre Einsitzen ohne Bewährung wäre in diesem Fall ein milderes Urteil, wenn dafür einige der Anklagepunkte wegfallen.

07.05.2012 10:40 Uhr
spacevulture
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Zitat von Ch. aus D.
Es geht nicht um die Höhe der Strafe, sondern um die Anklagepunkte im Einzelnen. Drei Jahre Einsitzen ohne Bewährung wäre in diesem Fall ein milderes Urteil, wenn dafür einige der Anklagepunkte wegfallen.

So richtig Ihre Erwägung theoretisch ist, so bedeutungslos ist sie in der Praxis. Da kommt es dem Täter, dem Opfer und der Öffentlichkeit primär auf die Strafe an, was es kostet, wie lange der Lappen weg ist, ob die
K(n)arre eigezogen wird, ob man mit Bewährung davon kommt oder wie lange man einrückt (Zitat: "Freig´sproch´n ham´s mi, Bewährung hab i g´riagt!").

07.05.2012 10:46 Uhr
heletz
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Beiträge: 13363

 

Zitat von TomTinte
 

 

...

Das ist doch grob fahrlässig oder? 

Zum damaligen Zeitpunkt nach meiner Kenntnis nur eine OWi.

Entscheidend ist, ob der Vater davon ausgehen mußte, daß der Sohn damit etwas anstellt.

(Ähnlich wie bei einem Autofahrer, der den Schlüssel herumliegen läßt obwohl er weiß, daß der 16jährige Sohn gern illegal fährt.)

 

________

07.05.2012 11:00 Uhr
Ch. aus D.
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Beiträge: 4913

 

Zitat von spacevulture

 

So richtig Ihre Erwägung theoretisch ist, so bedeutungslos ist sie in der Praxis.

 Wenn sie eine achtstellige Rechnung für "bedeutungslos in der Praxis" halten, dann muss ihr Bankkonto gut gefüllt sein. Oder sie haben vergessen, dass diese achtstellige Rechnung am Schuldspruch in einigen der Anklagepunkten hängt, ganz egal, wie hoch das Strafmaß ausfällt.

Ich bin mir ziemlich sicher, die Anwälte der Verteidigung würden liebend gerne das jetzt aufgehobene Urteil gegen "3 Jahre ohne Bewährung" wegen Verstosses gegen das Waffengesetz eintauschen, wenn der Schuldspruch wegen der Körperverletzungs- und Tötungsdelikte entfiele.

07.05.2012 11:04 Uhr
Ch. aus D.
Sehr erfahrenes Mitglied


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Beiträge: 4913

 

Zitat von heletz
 

 

Zum damaligen Zeitpunkt nach meiner Kenntnis nur eine OWi.

 Straftat, obwohl es damals noch nicht den §52a gab, da der Begriff des Überlassens damals schon geändert war (es reicht, jemand die tatäschliche Gewalt darüber irgendwie einzuräumen), was bei Familienmitgliedern, die Zugang zu den entsprechenden Räumlichkeiten haben, schon der Fall gewesen wäre.

 

07.05.2012 11:05 Uhr
spacevulture
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Beiträge: 5794
Schon, ...

 

Zitat von Ch. aus D.Wenn sie eine achtstellige Rechnung für "bedeutungslos in der Praxis" halten, ...
...aber das fällt doch unter... 
Zitat von spacevulture...was es kostet...

 

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