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#106 (permalink) | |
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Hat der Benutzer Heletz im Beitrag # 97 bereits getan. |
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#107 (permalink) | |
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Es fehlen die konkreten Ausführungen von @Neuzeit auf seine These: Zitat: siehe Zitat #104 von @Neuzeit. |
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#108 (permalink) | |
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Man muss das urteil nur lesen. Dann kann man seine Schlüsse daraus ziehen. Dort werden sie eben diese konkreten Ausführungen nicht finden und damit ist die aussage als solches nicht zu halten. Ganz einfach. Ich habe das Urteil gelesen und war über die Interpretationen doch sehr erstaunt. |
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#109 (permalink) | |
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Es geht um die Aussage von @Neuzeit. |
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#110 (permalink) | |
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Sinn
Mancher brütet noch über dem Beschluß: z.B. wegen der Sache mit der Jugendkammer ... |
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#111 (permalink) | |
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Vater von Winnenden-Täter hofft auf milderes Urteil
Der Vater des Amokläufers von Winnenden hofft bei einem neu aufgerollten Prozess auf ein milderes Urteil. «Schlechter kann es für mich nicht ausgehen», sagte Jörg K. dem Magazin «Focus». Vater von Winnenden-Täter hofft auf milderes Urteil |
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#112 (permalink) | |
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Als passionierte Sportschütze muss er wissen dass Waffen und Munition in einen Waffenschrank gehoeren. Da spielt das was die Aerzte sagen keine Rolle. Auch ein Einbrecher oder Freund des Sohnes koennnte sich die Waffe nehmen. |
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#113 (permalink) | |
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Noch milder als die Strafe auf Bewährung auszusetzen? Manche haben schon ein seltsames Rechtsverständnis. |
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#114 (permalink) | |
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Zitat: Der passionierte Sportschütze habe die Waffe und große Mengen an Munition einfach herumliegen lassen, Das ist doch grob fahrlässig oder? |
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#115 (permalink) | |
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Es geht nicht um die Höhe der Strafe, sondern um die Anklagepunkte im Einzelnen. Drei Jahre Einsitzen ohne Bewährung wäre in diesem Fall ein milderes Urteil, wenn dafür einige der Anklagepunkte wegfallen. |
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#116 (permalink) | |
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So richtig Ihre Erwägung theoretisch ist, so bedeutungslos ist sie in der Praxis. Da kommt es dem Täter, dem Opfer und der Öffentlichkeit primär auf die Strafe an, was es kostet, wie lange der Lappen weg ist, ob die |
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#117 (permalink) | |
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Zum damaligen Zeitpunkt nach meiner Kenntnis nur eine OWi. Entscheidend ist, ob der Vater davon ausgehen mußte, daß der Sohn damit etwas anstellt. (Ähnlich wie bei einem Autofahrer, der den Schlüssel herumliegen läßt obwohl er weiß, daß der 16jährige Sohn gern illegal fährt.)
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#118 (permalink) | |
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Wenn sie eine achtstellige Rechnung für "bedeutungslos in der Praxis" halten, dann muss ihr Bankkonto gut gefüllt sein. Oder sie haben vergessen, dass diese achtstellige Rechnung am Schuldspruch in einigen der Anklagepunkten hängt, ganz egal, wie hoch das Strafmaß ausfällt. Ich bin mir ziemlich sicher, die Anwälte der Verteidigung würden liebend gerne das jetzt aufgehobene Urteil gegen "3 Jahre ohne Bewährung" wegen Verstosses gegen das Waffengesetz eintauschen, wenn der Schuldspruch wegen der Körperverletzungs- und Tötungsdelikte entfiele. |
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#119 (permalink) | |
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Straftat, obwohl es damals noch nicht den §52a gab, da der Begriff des Überlassens damals schon geändert war (es reicht, jemand die tatäschliche Gewalt darüber irgendwie einzuräumen), was bei Familienmitgliedern, die Zugang zu den entsprechenden Räumlichkeiten haben, schon der Fall gewesen wäre.
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#120 (permalink) | |
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Schon, ...
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