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#316 (permalink) | |
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Das konservative law-and-order-Lager braucht zugkräftige Feindbilder.
Und da die Linksextremen gerade irgendwie nicht so richtig "zünden" (Autos abfackeln ist eine Riesensauerei auf der Schwelle zum Terrorismus, aber kein wahlkampfentscheidendes Thema) ... naja ... also gäbe es keine gewalttätigen islamistischen Extremisten, müsste man sie fast erfinden. (Was zugegeben nichts daran ändert, dass gewaltgeneigten Islamisten jeder rechtsstaatlich mögliche Tritt verpasst werden sollte.) |
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#317 (permalink) | |
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Sind die Salafisten Faschisten?
Ich meine, dass die Salafisten Faschisten sind, die unsere Verfassung nicht anerkennen. Sie anerkennen nur den Islam und die Scharia. Irre ich mich? |
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#318 (permalink) | |
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Begriffe
Welchen Sinn sollte diese Begriffsjonglage machen? Das ist eine eingedeutschte Selbstbezeichnung der italienischen Rechten der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts. Schon bei den Parallelbewegungen dieser Zeit in Deutschland, Spanien und in anderen europäischen Ländern ist die Verwendung dieses Begriffs zweifelhaft. Wieso sollte man ihn dann auch noch islamistischen Extremisten überstülpen? Die sind was sie sind: Islamistische Extremisten. |
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#319 (permalink) | |
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Doppelpost
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#320 (permalink) | |
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Der Faschismus besteht in Wirklichkeit aus verschiedenen Strömungen, wobei es den Faschismus in seiner Reinkultur, ebenso wie den Kommunismus, ebenso wie die Demokratie eigentlich gar nicht gibt. Viele Deutsche scheinen das Problem zu haben, daß Andersdenkende zuerstmal Faschisten sind. Und dann kommt lange nichts ... |
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#321 (permalink) | |
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Wenn man sich ansieht, was nach vielen Fußballspielen so passiert, siehe Köln letzte Woche z.B., bin ich mir sicher, dass es ähnliche Reaktionen auf "christlicher" wie auf "salafistischer" Seite geben würde, wenn die jungen Leute sich statt mit dem Fußball nur mit der Kirche identifizieren würden. Interessantes Beispiel hierfür ist der Moderator eines hamburger Radiosenders, der eine Zweitligaversion der HSV-Hymne eingespielt hatte (sowas wie eine akustische Version einer Karrikatur), und dafür Morddrohungen erhalten hat. Warum stellt sich denn PRONRW nicht mit dem Bild einer abgelaufenen Bundesliga-Sanduhr vor die Fankurve des HSV, um für Meinungsfreiheit zu demonstrieren? Ich bin mir sicher, die Reaktion der HSV-Fans würde ähnlich aussehen, wie die der Salafisten... Aber die bösenbösen Ausländer mit ihrer komischen Religion machen uns Deutschen ja den gesellschaftlichen Frieden kaputt! JAAAA, genau. Nochmal: Ich will die Reaktion dieser salafistischen Gruppen nicht gutheißen, und wenn sie erwischt wurden, sollen sie auch hart bestraft werden. Nur sollte doch in der Öffentlichkeit die Verhältnismäßigkeit in der Beurteilung gewahrt bleiben. |
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#322 (permalink) | |
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noch Fragen?
Das Aufenthaltsgesetz sieht vor, dass der Ausländer zwingend ausgewiesen wird (§ 53 Aufenthaltsgesetz). Ein solcher zwingender Ausweisungsgrund liegt insbesondere vor, wenn der Ausländer wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe oder einer Jugendstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt wurde (§ 53 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz) Da schon Zwei schwere Körperverletzungen vorliegen und jetzt noch das abstechen von Polizisten dazu kommt sollten die Vorraussetzungen für Abschiebung gegeben sein. Jetzt liegt es nur noch in den Händen der Stadtsanwaltschaft.
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#323 (permalink) | |
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Handelt es sich denn ueberhaupt um einen Auslaender? Im uebrigen, das Auslaenderrecht ist ein bisserl komplizierter. Aufenthaltsgesetz § 53 und 54 haengen stark mit § 56 -Besonderer Ausweisungsschutz- zusammen. Beachten Sie in diesem § besonders den Satz: Liegen die Voraussetzungen des § 53 vor, so wird der Ausländer in der Regel ausgewiesen $ 55 ist auch noch interessant: ( 3) Bei der Entscheidung über die Ausweisung sind zu berücksichtigen 1. die Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts und die schutzwürdigen persönlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Bindungen des Ausländers im Bundesgebiet, 2. die Folgen der Ausweisung für die Familienangehörigen oder Lebenspartner des Ausländers, die sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und mit ihm in familiärer oder lebenspartnerschaftlicher Lebensgemeinschaft leben, Im uebrigen ist er, falls er denn Ausalender ist was gerade bei Salafisten sehr haeufig nicht der Fall ist da es sich bei diesem Personenkreis recht oft um Konvertiten handelt eben erst nach Verurteilung zu mindestens 3 Jahren Haft und verbuessen derselben moeglich ihn auszuweisen. Soviel zu, rechtlich zwingende Ausweisung. Im Auslaenderecht ist eigentlich gar nix zwingend. Dieses Rechtsgebiet strotzt von Formulierungen wie "im Regelfall", "fuer gewoehnlich" , "in Ausnahmefaellen", "liegt im Ermessen von" |
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Zuletzt geändert von Gast_2139481608, am 11.05.2012 um 12:53 Uhr
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#324 (permalink) | |
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ich geb Dir recht es ist nicht einfach aber es gibt Möglichkeiten: Der österreichische Islamist Mohamed Mahmoud alias Abu Usama al-Gharib wird aus Deutschland ausgewiesen. Er muss binnen eines Monats unser Land verlassen, ansonsten droht ihm die Abschiebung. Eine Wiedereinreise sei nicht möglich, stellte der hessische Innenminister Boris Rhein (CDU) am Donnerstag in Wiesbaden klar. Der in Hessen lebende Österreicher mit ägyptischen Wurzeln habe in der Vergangenheit zum militanten Dschihad aufgerufen und deutlich gemacht, dass er bereit sei, für seine Überzeugungen zu kämpfen und zu sterben, so der Innenminister weiter. Weil bei dem Mann weiterhin die Gefahr bestehe, „mit erheblicher Intensität zu Gewalttaten aufzurufen und damit die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Deutschland zu gefährden“, hat die zuständige Ausländerbehörde festgestellt, dass Mohamed Mahmoud Deutschland zu verlassen hat.... geht doch....
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#325 (permalink) | |
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Ich kenne den Hintergrund da nicht, weiss auch nix biographisches ueber den beinahe Polizistenmoerder. Ihr Beispiel zeigt aber doch auch sehr deutlich die Konsequenzen dieser st. Florian-Einstellung mit den Abschiebungen. Vermtlich wenn der klagt kriegt er eh recht, so haben ihn nun eben die Oesterreicher am Hals. Ist damit etwas gewonnen? Diee Zeit titelt gestern mit der Schlagzeile: Liberal, nicht bloed. Sehr gut auf den Punkt gebracht um was es geht, uebrigens nicht einseitig gegen die Salafisten sondern auch genauso die Leute von pro NRW. Ich rate da auch dringend zu viel mehr Gelassenheit aber genauso zu einer konsequenten Durchsetzung des Rechtsstaates.Deutsche Probleme anderen Nationen aufs Auge zu druecken kann nicht die Loesung sein. Diese Leute sind nun einmal hier aufgewachsen und wenn sie hier kriminell werden dann hat sich darum auch die deutsche Polizei und Justiz zu kuemmern und nicht irgend eine andere. |
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#326 (permalink) | |
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Da ist was dran und man kann das sicher so sehen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob man auf das gegebenenfalls rechtlich zulässige "Instrument Abschiebung" schon deshalb verzichten sollte, weil einer erst in Deutschland kriminell etc. geworden ist. Zumal das nach dem Gesetz gerade kein Kriterium ist. Und der deutsche Staat muss sich nun mal vom Gesetz leiten lassen. Wichtig ist aber auch das "wenn". Den Zuzug von Verfassungsfeinden und sonstigen Krimminellen muss sich kein Land dieser Erde gefallen lassen. |
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#327 (permalink) | |
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Betrag von 88,70 Euro pro Hafttag. Der Durchschnitt der 16 Bundesländer liegt bei genau 92,87 Euro. D.h. bei z.B. 3 Jahren Gefängnis ca. 100 000 € pro Person "Gebetsteppiche und Speisen ohne Schweinefleisch sind in der Justizvollzugsanstalten in Deutschland der absolute Renner. Türkische Fernsehkanäle erreichen traumhafte Einschaltquoten. Die Tageszeitung „Hürriyet“ gilt vielen Häftlingen als Leitmedium. „Deutsch“, so klagt Vollzugsdienstleiter Ernst Steinbach, 58, „hört man hier immer seltener.“ An manchen Tagen fühlt sich der Justizmann „wie auf dem Basar“. einfach mal drüber nachdenken....
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#328 (permalink) | |
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Wie vorher geschrieben, ich bin ein Gegner des St-Forian-Prinzips. Was ist damit gewonnen wenn wir die Probleme anderen aufhalsen wie im verlinkten FAll den Oesterreichern?. Wenn ich als Deutscher im Ausland kriminell werde muss ich die Strafe genauso dort absitzen und werde nicht nach Deutschland abgeschoben, zumindest nicht so leicht und schon gar nicht schnell. Die Gesetze sind eben auch sehr schwammig, sowohl die Auslaenderbehoerden als auch die Gerichte haben einen weiten aberr nicht beliebigen Spielraum. Wenn ein Innenminister so tut als wuerde er konsequent Abschiebungen durchfuehren ist das reiner Populismus. Wie die Gerichte entscheiden, darauf sollte zumindest die Exekutive keinen Einfluss haben. Auch das gehoert als Grundbedingung zu einer Demokratie dazu. Der Zuzug ist ein sehr weites Feld. Ich wuerde diesen letzten Abschnitt nciht in dieser Absolutheit stehen lassen wollen. Nehmen Sie das zentrale Problem der freien Wahl des Ehepartners. Darf der Staat hier beschraenkend einschreiten? In letzter Konsequenz Deutschen und anderen EU-Buergern vorschreiben wen sie nicht heiraten duerfen und folglich mit wem sie in Deutschland zusammenleben moechten? Der EUGH hat dies fuer EU-Buerger -voellig zurecht- so klar wie selten ein Urteil ausfeallet verneint.
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#329 (permalink) | |
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Sehe ich exakt auch so. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß immer stärker wachsende Teile der Menschheit, wir sprechen hier ja nicht von einem "deutschen" Problem, sich in Richtung Steinzeit, in der man Konflikte weniger verbal austrug, zurückentwickeln. |
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#330 (permalink) | |
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Abgesehen von den Grundrechten sind alle Gesetze veränderbar. Und das ist auch gut so, schließlich machen manche Gesetze ja oft nur zu bestimmten Zeiten und unter bestimmten Umständen einen wirklichen Sinn. |
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