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#76 (permalink) | |
Und genau darum geht es bei dieser Revision. Das, was man von den Tatsachen herausfinden konnte, wird sich nicht ändern. Der rechtliche Schluß, der aus diesen Tatsachen gezogen wird, eventuell schon. Denn die Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung+Körperverletzung steht rechtlich auf wenig soliderem Grund, als es eine Verurteilung wegen Verstosses gegen das WaffG gewesen wäre (die der Angeklagte gestanden hat, etc - so ein Urteil wäre praktisch unumstößlich gewesen). |
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#77 (permalink) | |
Wenn Sie - wie ich - unter "Formalkram" Verfahrensfragen (formelle Rechtsfragen) verstehen und nicht auch materielle Rechtsfragen, dann ist Ihre Ansicht schlicht falsch. Der BGH als Revisionsinstanz befindet (kurz gesagt) über Rechtsfragen und die gliedern sich in formelle und materielle. Lediglich Tatsachenfeststellungen sind der Revision im Prinzip egal ("keine Tatsacheninstanz"). Auf der materiellrechtlichen Seite finde ich die Frage, ob man allein durch das Liegenlassen einer Waffe, mit der ein Anderer vorsätzlich tötet, eine fahrlässige Tötung begehen kann, schon eher spannend. Dazu kann der BGH was sagen. Ob er dazu was sagt, oder sich um die Frage "rummogelt", wird man sehen. |
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#78 (permalink) | |
Um genau das nicht zu tun zu müssen leben wir in einem Rechtsstaat! - Er hat das Recht das Urteil überprüfen zu lassen - das braucht ihm kein RA einreden! - Warum verstehen viele Leute nicht, dass es nichts Unrechtes ist ein Urteil von einer höhrene Instanz überprüfen zu lassen? Der Mann nimmt nur seine Rechte wahr! - Alles andere ist nichts alles billiges Rachegerede. |
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#79 (permalink) | |
Richtiger kann man nicht mehr argumentieren.:detective: |
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#80 (permalink) | |
Ich weiß auch ein Argument: Wer 2.000 Schuß Munition und eine dazu passende Pistole unverschlossen im Schlafzimmer herumliegen lässt, während im selben Haushalt ein psychisch gestörter 17-Jähriger lebt, soll einfach sein blödes Maul halten und froh sein, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. |
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#81 (permalink) | |
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Äußerst erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 9/24/07 Beiträge: 20225 |
Urteil aufgeheoben! War nicht anders zu erwarten! |
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#82 (permalink) | |
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BGH hebt Urteil gegen Vater von Winnenden-Täter auf
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Urteil gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden aufgehoben. Der Prozess müsse neu aufgerollt werden, berichtete «Focus Online» am Montag. BGH hebt Urteil gegen Vater von Winnenden-Täter auf |
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#83 (permalink) | |
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Haben Sie gelesen aus welchem Grund? Wenig Grund zum Jubeln für Waffen-Fans... |
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#84 (permalink) | |
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Äußerst erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 9/24/07 Beiträge: 20225 |
Sind sie Waffenfan? |
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#85 (permalink) | |
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#86 (permalink) | |
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Äußerst erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 9/24/07 Beiträge: 20225 |
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#87 (permalink) | |
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Der Grund sind "Verfahrensfehler". Das hat doch wohl erstmals nichts damit zu tun ob man Waffenfan ist oder nicht, oder? |
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#88 (permalink) | |
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Eben. Verfahrensfehler, ohne dass ich von einer Äußerung des BGH in der Sache wüsste. Ich konnte Stadtwanderers Beitrag nicht einordnen und wollte vorfühlen, ob sich da jemand zu früh freut oder ob da eher jemand hohes Interesse an strafprozessualen Schmankerl hat... |
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#89 (permalink) | |
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Perfide
Das ist mal perfide: (Aus dem Artikel) Neuer Prozess und damit neues Leid für die Angehörigen: Ein Verfahrensfehler soll also nicht korrigiert werden, weil damit angeblich Leid für die Angehörigen verbunden sein soll? Ist es richtig, nicht alle Zeugen zu vernehmen? Merkwürdige Rechtsauffassung. |
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#90 (permalink) | |
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Winnenden: Eltern des Amokläufers sollen zahlen
Fast drei Jahre nach dem Amoklauf von Winnenden verlangt die Stadt Schadenersatz von den Eltern des Schützen. Dies berichtet die «Winnender Zeitung» in ihrer Samstagsausgabe. Derzeit gebe es Verhandlungen mit den Versicherungen von Vater und Mutter. Winnenden: Eltern des Amokläufers sollen zahlen |
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