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#826 (permalink) | |
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Mit solchen Details kann man sich nicht aufhalten, Erfolgsmeldungen müssen kurz. Da könnte man auch gleich erklären, warum die Brüder noch weitere Lager in der ungesicherten Pampa oder bei neugierigen Fremden unterhalten sollten, wo sie doch so viele nützliche Idioten in der Verwandtschaft hatten, die Verdacht weder geschöpft noch erregt haben. Mit der Anzahl der Arsenale steigt ja auch das Risiko der Entdeckung und der logistische Aufwand, irgendwann muss man Inventurlisten anlegen. Das hätte schon einer kleinen Unternehmensstruktur bedurft, die Sammlung ist ja auch so schon ganz beachtlich. Der Anteil an Kriegswaffen sowie deren Feuer/Sprengkraft ebenfalls, was erwartet man noch zu finden? 1975 hat Rudi R. ja einem Soldaten eine Waffe abgeknöpft, vielleicht ist der Bundeswehr ja noch mehr Material abhanden gekommen und nie wieder aufgetaucht? Der gefühlten Dringlichkeit der Fotoaktion nach existiert ein Bestand ala Matrix , was aber schon in Richtung Terrorzelle ginge. Also welche Indizien rechtfertigen nun die Annahme, die drei Lager wären nur die Spitze des Eisbergs? Herrscht schon der Ausnahmezustand ? |
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#827 (permalink) | |
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Die Frage ist vielmehr, warum diese "Berufsverbrecher" die Tasche nicht rechtzeitig rückstandsfrei entsorgt haben. |
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#828 (permalink) | |
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Momentan ist die Sache sehr suspekt. Zu viel "könnte".... |
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#829 (permalink) | |
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Kommunikationsprobleme? „Hallo, ganz wichtig. In den "Kasematten" liegen Klamotten mit Helm, Schuhe, Waffen. Alles unauffällig vernichten. Frag nicht.“ -- War nicht nur einer ein verurteilter "Berufsverbrecher", der andere bis jetzt unauffällig? War nicht einer schwer krank, mit Behinderung der Beweglichkeit? Ob so jemand ein Motorrad gerne benützt? Im Wald zu Fuß flüchten kann? Warum kann es neben den Brüdern, nicht noch einen weiteren Täter geben. Wir wissen einfach zu wenig.
Nach deren Flucht bringen Sie die Tasche, Motorradkleidung, Schuhe, Helm, Waffen in das Versteck. Man würde erwarten, dass man möglichst alles verschwinden lässt. Der andere Verhaftete hat vielleicht nur Hilfsdienste geleistet, so wie der befreundete Geschäftsmann aus München, der seinen Wagen verliehen hat. Die Helfer müssen nicht wissen warum es geht.
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#830 (permalink) | |
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Äußerst erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 4/26/07 Beiträge: 7101 |
Ein Richter hat die Veröffentlichung der Bilder genehmigt. Die Kritik an der Veröffentlichung durch jene User die ständig auf Rechtssystem und Unschuldsvermutung verweisen ist an Inkonsequenz kaum zu überbieten. Die liberale Haltung gegenüber den Sammlern von Kriegswaffen ist irritierend; da spielt es überhaupt keine Rolle, ob den Verdächtigen die Ermordung des Polizisten bislang nachweisbar ist oder nicht. |
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#831 (permalink) | |
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Was wollen sie uns damit sagen?Ihre Richterhörigkeit in allen Ehren,aber wie oft sind Entscheidungen des Amtsgerichts zu korrigieren! |
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#832 (permalink) | |
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Nicht mitgezählt? 1 Fall, 2 Personen, 2 Punkte. Der Kriegswaffenbesitz ist schon ein fixer Anklagepunkt, der Mord hingegen noch nicht. Die Brüder sind auch schon dingfest gemacht, die Fahndung ist vorüber. Aber auch bei der Ermittlung sind in beiden Punkten nur bestimmte Methoden erlaubt, die ggf. richterliche Beschlüsse benötigen. Wieder mal das Beispiel Bernd F., da gab es aufgrund der Vermutung des Opfers einen Haftbefehl wegen des Verdachts auf Anstiftung zu einem Kapitalverbrechen, woraufhin der Richter auch einen Lauschangriff genehmigt hat. Es gab Verbindungs- und Gesprächsprotokolle, einige der ermittelten Gesprächspartner von Bernd F. wurden auch vernommen. Dann wurde der Haftbefehl herabgestuft und der Lauschangriff war plötzlich nicht mehr zulässig. Egal was auch immer er ergeben hat, es durfte nicht verwendet werden. Jetzt könnte man meinen, eine eindeutige Aussage in einem Mittschnitt hätte den Haftbefehl wieder hochstufen können. Irrtum, denn die Aussage war ja ggf. illegal erworben, im juristischen Sinne hat sie nie existiert. Mehr noch, der Anwalt hat natürlich seinerseits Beschwerde wegen rechtswidriger Ermittlungsmethoden eingelegt, den schwarzen Peter hatte die Kripo. Nicht der Richter, der seine Meinung geändert hat. Beschlüsse sind also weder per se richtig noch unumstösslich. |
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#833 (permalink) | |
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Äußerst erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 4/26/07 Beiträge: 7101 |
Nicht aufgepasst? Die Fahndung nach weiteren Waffen läuft.
Es geht nur um die formelle Richtigkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sind nicht etwa jene "richterhörig", die eine Unschuldsvermutung nur durch einen Richterspruch aufgehoben sehen? |
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#834 (permalink) | |
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Es ist schon interessant, wie viele Leute sich hier den Kopf zerbrechen über die Arbeit von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft. Ob bestimmte Maßnahmen legal sind oder nicht entscheidet ein Gericht - nicht die User dieses Forums. In Deutschland wird auch niemand aus Langeweile observiert und verhaftet, in diesem Fall gab es für die Kripo offensichtlich genug Hinweise. Ob die Öffentlichkeit jemals im Detail erfährt, was sich damals tatsächlich ereignet hat, hängt wohl auch davon ab, ob einer der Beschuldigten angesicht erdrückender Beweise ein Geständnis ablegt. Im anderen Fall wird es eben darauf ankommen, alle Indizien hieb- und stichfest zu haben. Und dann wird ein ordentliches Gericht darüber entscheiden, ob das vorgelegte Material ausreicht. Und nur zur allgemeinen Erinnerung: Durch das Verbrechen verlor ein relativ junger Mensch sein Leben, zwei Kinder den Vater und eine Frau ihren Mann. Auch eine weitere Person wurde verletzt und traumatisiert. Die Soko Spickel hat mit Hochdruck alle Hinweise abgearbeitet, diese Leute haben es nicht verdient, dass hier über deren Arbeit die abenteuerlichsten Vermutungen abgelassen werden. Zumal kaum einer der hier Schreibenden mehr weiß als die veröffentlichen Statements der Polizei in der Presse. Lassen Sie alle doch diese Soko ihre Arbeit in Ruhe machen, für sachdienliche Hinweise sind diese Leute dankbar. Meine persönliche Hochachtung hat die Soko. |
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#835 (permalink) | |
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Genau meine Meinung (bis auf wenige Ausnahmen einzelner Posts)! |
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#836 (permalink) | |
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Hallo, |
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#837 (permalink) | |
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Sie verwechseln immer wieder Beweise mit indizien.Im übrigen kann hier jeder seine Meinung kundtun und gewisse Vorgehnsweisen und Beurteilungen kritisch hinterfragen.Es gab schon genügend Fälle ,wo die Polizei und die Ermittlungsbehörden rechtswidrig handelten Ob es z.Bsp der Fall Kachelmann oder der noch bedeutendere Fall Eisenberg waren, die nur als jüngste Beispiele genannt sind. |
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#838 (permalink) | |
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bin ich dafür.........aber bevor nicht durch ein Gericht die Schuld festgestellt wird hat der Angeklagte/n immer noch Rechte. Ich möchte auch dass solcher Abschaum (wenns so war) Zeitlebens in den Knast wandert. Besser Steinbruch. Aber muss man sich nicht die Frage stellen wie geht es dann weiter? Selbst bei Bildern aus dem Gerichtssaal bei Verhandlungen mit Schwerstkriminellen die weitaus mehr auf dem Kerbholz haben wie die Zwei "Vollpsychos" werden die Täter unkenntlich gemacht bzw.erst nach der Verurteilung evtl. gezeigt. Ich mache mir Sorgen um unser Rechtssystem.....evtl. der nächste Schritt........ Jeder wird veröffentlicht der bei rot über die Ampel fährt, oder seine Steuer nicht richtig bezahlt oder falsch parkt?
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#839 (permalink) | |
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Nun, es ist nicht falsch, den Staatsanwaltschaften und auch der Polizei auf die Finger zu sehen, damit unser Staat auch ein Rechtstaat bleibt. Allzuoft wird ja angenommen, es sei automatisch alles richtig, was die Polizei tut. Hier ein besonders krasser Fall, in dem sich die Staatsanwaltschaft in ihrem (Über)Eifer noch nicht einmal von einem Gericht abhalten läßt: http://www.sueddeutsche.de/bayern/hausmeister-unter-tatverdacht-der-mord-der-keiner-war-1.1255739 |
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#840 (permalink) | |
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Sie sollten schon im Kontext lesen, was ich geschrieben habe:
Wenn Sie daraus den Schluss ziehen, ich würde den Unterschied zwischen Beweis und Indiz nicht kennen, dann dürfen Sie das gerne glauben, wenn es zu Ihrer inneren Ruhe beiträgt. Ich habe auf jeden Fall mehrmals darauf hingewiesen, dass nur ein ordentliches Gericht feststellen kann, ob aus Indizien Beweise werden, für Sie extra noch rot und fett im Zitat kenntlich gemacht! Im übrigen hinterfragen Sie keineswegs kritisch das Vorgehen, sondern Sie bewerten das Vorgehen, ohne jedoch die tatsächliche Sachlage zu kennen. Das zeigt auch Ihr Verweis zum Fall Kachelmann, welcher nun in keiner Weise mit dem Augsburger Mordfall vergleichbar ist! Vergleichbar ist allenfalls das Geblubbere in diversen Foren.... |
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