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#1 (permalink) | |
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#2 (permalink) | |
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Zweierlei Recht?
edit., argumentieren Sie bitte sachlich! |
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Zuletzt geändert von Altstadtbewohner, am 04.02.2012 um 19:43 Uhr
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#3 (permalink) | |
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Herr Bomhard Wieviel der in Deutschland lebenden Moslem, zirka 5% der Gesamtbevölkerung) fordern die Einführung der Scharia in Deutschland? Anhand der Anzahl könnte man erkennen, wie aktuell das Thema in Deutschland ist. |
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#4 (permalink) | |
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Die Anzahl die ein gesondertes nur für sich selber geltendes Recht im Rechtstaat fordern, spielt keine Rolle. Diese Zahl, sei sie noch so gering, kann nicht zur Bagatellisierung herhalten. Wer für sie ein eigenes Recht fordert, muss vom Verfassungsschutz überwacht werden. Denn diejenigen haben die Grundzüge unsere stattlichen Gemeinschaft nicht verstanden und gefährden diese.
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#5 (permalink) | |
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Scharia in Deutschland
Ich gehe doch davon aus, daß der größte Teil der moslems freiwillig, insbesonderes auch wegen der Sozialleistungen hier bei uns wohnt. Wenn es mir an einem freiwiliig gewählten Ort nicht gefällt gehe ich wieder heim. SPD und Grüne wollen ja schon immer, daß wir uns nach den Einwanderern richten. Wir sollen integrieren, fast tägliche Appelle.
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#6 (permalink) | |
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Rechtsstaat
Zunächst ist die Frage ob Hartloff noch als deutscher Politiker und SPD-Mitglied zu akzeptieren ist, verlässt er doch bei seinen Vorschlägen eindeutig den Boden des Grundgesetzes und der Rechsstaatlichkeit. Es gibt in diesem unseren Lande eine Rechtsordnung, diese ist für alle gültig - und trotz vieler Mängel und Lücken ist dieser Rechtsstaat ziemlich gediehen und daher wohl die beste Lösung, die wir bislang hatten. Wer anfängt, dies in einer Richtung zu unterhöhlen, der konterkariert dieses System und arbeitet gegen die Verfassung. Die Scharia braucht nicht in das Rechtssystem gebracht werden, sondern sie muss hierzulande endlich aus den Köpfen verschwinden. Wer hier leben will, der muß sich den Werten unserer Verfassung anpassen. Außerdem würde dies Prinzipien der Rechtsgleichheit verletzten, würde man quasi Sondergerichte und Sonderstatuten für bestimmte Gruppen treffen.
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Zuletzt geändert von OldMike, am 04.02.2012 um 10:11 Uhr
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#7 (permalink) | |
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Scharia auf Nebenschauplätzen
Politiker kritisieren Vorschlag, islamisches Recht teilweise zu erlauben. Deutsche Gerichte wenden es längst an. Scharia auf Nebenschauplätzen |
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#8 (permalink) | |
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"Denn in der juristischen Ausbildung spielt die Scharia noch keine Rolle." Nachdem unsere Kanzlerin auch keinen Wert darauf legt, sollten wir überdenken, ob wir in Deutschland noch irgendwelche Menschenrechte anerkennen sollen. |
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Zuletzt geändert von Yogi, am 04.02.2012 um 14:13 Uhr
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#9 (permalink) | |
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...Denn in der juristischen Ausbildung spielt die Scharia noch keine Rolle. Das läßt sich ausbauen! Und zwar mit hinduistischem Recht, jüdischem Recht, buddhistischem Recht, scientologischem Recht, mormonischem Recht, naturreligiösem Recht, Cargocultrecht, Fliegendemspaghettimonsterrecht.... Jede Aberglaubensrichtung sollte ihre spezielle staatlich finanzierte Rechtsstelle erhalten; absolut jede, denn Diskriminierung ist doch rechts!!!
Manche Menschen hier scheinen in der absolute falschen Hemisphäre zu leben. Gute Reise!
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#10 (permalink) | |
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In manchen Kulturkreisen hat halt eine Backpfeife für die Ehefrau nach einem verbocktem Abendessen einen anderen Stellenwert als bei uns! In Großbritannien gibt es ja schließlich auch schon Schariahgerichte, die über häusliche Gewalt urteilen. Dafür müssen wir uns doch öffnen und aufeinander zugehen und voneinander lernen! |
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Zuletzt geändert von JSobieski, am 04.02.2012 um 16:16 Uhr
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#11 (permalink) | |
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...Der rheinland-pfälzische Justizminister Jochen Hartloff (SPD) hat einen Streit darüber entfacht, ob die islamische Scharia bei Familienstreitigkeiten auch in Deutschland gelten soll. In einem Interview hatte er sich grundsätzlich dafür ausgesprochen, islamische Schiedsgerichte in Deutschland zuzulassen.... Aber nur, wenn es eine 50%-Quote von Imaminnen in den Schiedsgerichten gibt GenossInnen Aber mal ganz im ernst: Kann/soll/muß man einen politischen Verein wie die SPD noch für voll nehmen, wenn er einerseits eine Frauenquoten für jeden Vorstand eines Kaninchenzüchtervereins fordert, aber andererseits für die Einführung der Scharia im Zivilrecht einsteht? Wie soll denn die zivilrechtliche "Harmonie" der Scharia mit dem Grundgesetz z.Th. Gleichbehandung der Geschlechter aussehen? Schlägt die "Religionsfreiheit" da mal wieder den Gleichheitsgrundsatz? Da liegt mir wahrscheinlich wieder eine falsche Übersetzung der Scharia vor, die alles aus dem Zusammenhang reißt und die mal als Nichtmuslim eh wieder nicht richtig verstehen kann.
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Zuletzt geändert von JSobieski, am 04.02.2012 um 18:15 Uhr
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#12 (permalink) | |
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Sie schreiben- wie meistens hier - Unsinn. Die Scharia soll nur angewendet werden, solange sie deutschem Recht nicht widerspricht. In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Was spricht dagegen, dass sich Menschen freiwillig der Scharia unterwerfen, wenn dies mit deutschen Recht vereinbar ist? Angestellte der katholischen Kirche unterwerfen sich auch einem anderen Arbeitsrecht als der Rest der Bevölkerung. |
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#13 (permalink) | |
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Na dann zeigen Sie mir mal, wo die Scharia in Sachen Eherecht auf dem Prinzip der Gleichheit der Geschlechter beruht! Und weil die mittlerweile aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen privilegierten Katholen das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wie z.B. bei der Eheschließung und Taufe der Kinder der Angestellten missachten dürfen, sollte man es jetzt anderen noch reaktionäreren Aberglaubensrichtungen auch zugestehen? Manche sind halt ein bißchen gleicher
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Zuletzt geändert von JSobieski, am 04.02.2012 um 18:42 Uhr
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#14 (permalink) | |
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So langsam ganz normal
Wie islam. Recht und religiöse Andersartigkeit deutsche Gesetze beieinflussen, sieht man nicht nur an der Aussetzung unseres Grundgesetzes wenn nach der Scharia entschieden werden muss, sondern an ganz kleiner Stelle..... bay. Schulrechtssammlung (hier haben ilsm. Schüler jedes Jahr 1-2 Tage mehr frei wie christliche oder atheistische Schüler) Tierschutzgesetz (Schächten bei religiöser islam. Handlung erlaubt) Familienrecht Erbrecht und und und...... Alle aufzuzählen würde hier den Rahmen sprengen. Wer seine islam. Rechte haben will darf diese doch in seiner Heimat durchsetzen, es wird niemand in Deutschland festgehalten. Nur dann gibts auch nicht die Vorzüge. Also........??????
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#15 (permalink) | |
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Beitag war doppelt
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