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Wenn es stimmt, was der Chaos Computer Club behauptet, hat die deutsche Sicherheitspolitik ein Problem. Der oder die Verantwortlichen müssen erklären, warum in ihrem Zuständigkeitsbereich bewusst und gewollt gegen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts verstoßen wurde.
Was ist passiert? Der Chaos Computer Club, die renommierteste Hacker-Organisation Deutschlands, hat nach eigenen Angaben ein oder mehrere staatliche Spionage-Programme in die Hände bekommen und analysieren können. Sogenannte Bundestrojaner (auch Landestrojaner oder Staatstrojaner genannt) werden vom Bundeskriminalamt und Landesbehörden dazu eingesetzt, die Computer von Verdächtigen heimlich auszuspähen. Das ist auch erlaubt, zumindest in ganz engen rechtlichen Grenzen.
Das Spionageprogramm, das der CCC in die Hände bekommen hat, kann allerdings, so scheint es, weit mehr als nur die Kommunikation auszuspionieren. Den Hackern zufolge kann der Trojaner über das Netz weitere Programme nachladen und ferngesteuert zur Ausführung bringen. So eine Funktion könnte theoretisch dazu missbraucht werden, Daten zu löschen oder gefälschtes Beweismaterial auf dem Rechner des Betroffenen zu platzieren.
Zudem erlaubt es das Programm laut CCC, heimlich ferngesteuert auf das Mikrophon, die Kamera und die Tastatur des Computers zuzugreifen. Damit könnten Fahnder heimlich mitsehen und mitlauschen, was in der Wohnung des Betroffenen passiert. "Die heimliche Erweiterung der Funktionalitäten der Computerwanze wurde von vorneherein vorgesehen", so die Hacker.
Dass der untersuchte Trojaner auch noch schlecht verschlüsselt über das Internet kommuniziert und damit Dritten den Zugriff auf Schadprogramm und Computer ermöglicht, rundet das erschreckende Bild ab.
Der Chaos Computer Club kommt jedenfalls zum Schluss, dass der analysierte Bundestrojaner klar gegen die Vorgaben verstößt, die das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2008 zur Online-Durchsuchung gemacht hat.
Fragen bleiben trotz des ausführlichen Analyseberichts offen - und es sind die eigentlich wichtigen:
Handelt es sich bei dem untersuchten Programm tatsächlich um eine aktuelle Version eines "Bundestrojaners", nur um eine Test- oder Vorläuferversion - oder gar nur um eine Art Baukasten, die in dieser Form nie zum Einsatz kam?
Welche Bundes- oder Landesbehörde hatte oder hat dieses Programm im Einsatz?
Wer hat die Entwicklung dieses Programms in diesem Umfang in Auftrag gegeben?
Letzteres ist in meinen Augen die spannendste Frage. Denn die Programmierung eines Bundes- oder Landestrojaners kostet Geld und Ressourcen - viel Geld und viele Ressourcen. Und das alles, um ein Programm zu entwickeln, das gegen eindeutige Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes verstößt?
Ich bin gespannt wer bereit ist, dafür die politische Verantwortung zu übernehmen.
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