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Ex-Bundespräsident Christian Wulff muss möglicherweise schon am Rosenmontag mit einer Hausdurchsuchung bei sich rechnen. Davon geht ein bekannter Strafrechtler aus.
„Die Ermittler werden spätestens am Rosenmontag an seinem Einfamilienhaus in Großburgwedel schellen, und mit einiger Sicherheit auch an seinem früheren Amtssitz und der Dienstwohnung in Berlin“, schreibt der Rechtsanwalt und Blogger Udo Vetter in seinem lawblog.de. Die Razzia werde wohl „ziemlich früh morgens“ passieren. „Die Ermittler werden Christian Wulff einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Hannover präsentieren, der die Beschlagnahme von Beweismitteln in den bekannten Fällen anordnet.“
Christian Wulff war bekanntlich am Freitag vom Amt des Bundespräsidenten zurückgetreten. Er und seine Frau Bettina Wulff traten im Schloss Bellevue vor die Presse, dann verkündete er seinen Entschluss. Der Rücktritt erfolgte einen Tag, nachdem die Staatsanwaltschaft Hannover die Aufhebung der Immunität Wulffs beantragt hatte, um gegen ihn ermitteln zu können. Die Fahnder schließen nicht aus, dass Wulff sich als niedersächsischer Ministerpräsident der Vorteilsannahme oder Vorteilsgewährung schuldig gemacht hatte.
Ermittlungsverfahren gegen Wulff läuft
Am Samstag nun leitete die Staatsanwaltschaft offiziell ihr Ermittlungsverfahren gegen Wulff ein. Zu den nächsten Schritten werde man zunächst nichts sagen, hieß. Die Hausdurchsuchung bei Christian Wulff sei allerdings vorhersehbar, schreibt Vetter, „weil praktisch keinem Staatsanwalt (&hellip
in dieser Konstellation eine andere Möglichkeit bleibt“. Bei Wulffs früherem Sprecher Olaf Gleaseker sei wegen vergleichbarer Vorwürfe bereits durchsucht worden, „warum sollte es beim Ex-Präsidenten anders sein?“
Schon Anfangsverdacht reicht für Razzia
In Deutschland bedürfe es keines besonders starken Tatverdachts, um eine Wohnung zu durchsuchen, erklärt Vetter weiter. „ Es genügt vielmehr der bloße Anfangsverdacht. Das sind Tatsachen, die eine Straftat als möglich erscheinen lassen. Genau diesen Anfangsverdacht hat die Staatsanwaltschaft ja am Freitag schon bejaht.“
Wer sich der Vorteilsnahme strafbar macht, müsse mit bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen. Und in vergleichbaren Fällen täten sich Gerichte nicht sonderlich schwer, eine Hausdurchsuchung für verhältnismäßig zu erklären. „Wenn es im Fall Wulff nicht dazu käme, müsste man aus meiner Erfahrung schon von einer Sonderbehandlung sprechen“, so Vetter.
Hausdurchsuchung mit Ansage: Sollte Vetter recht haben, werden wir demnächst also unschöne Bilder unseres früheren Staatsoberhaupts sehen. Zumwinkel lässt grüßen ...
Update 20.02.2012: Die Staatsanwaltschaft Hannover sieht nach eigenen Angaben zunächst einmal von einer Hausdurchsuchung ab. Bei Herrn Wulff bestehe keine Verdunkelungsgefahr, begründete ein Sprecher den Verzicht auf die Maßnahme.
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