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Was war das für ein Spiel heute. Erste Bundesliga, Bayern München zu Gast, ein toller Fight in der zweiten Halbzeit - und dann auch noch ein Flitzer. Der allerdings könnte den FCA teuer zu stehen kommen.
Es lief schon die Nachspielzeit in der SGL Arena, als es in der Bayern-Hälfte noch turbulenter wurde als es ohnehin schon war. Plötzlich rannte da nämlich ein völlig nackter Mann aufs Spielfeld, nur bewaffnet mit schwarze Mütze und einem breiten Lachen. Und der Flitzer lief nicht nur übers Feld - er präsentierte auch noch akrobatische Turnübungen - Flickflacks inklusive.
Bei den Fans sorgten die nackten Tatsachen für großes Staunen, Gelächter und sogar Applaus. Es war ja auch, zugegeben, witzig mit anzusehen, wie erst einmal überhaupt nichts passierte, weil alle völlig überrascht waren - und sich dann doch endlich einmal drei Herren von der Sicherheit aufmachten, den nackten Mann einzufangen und vom Feld zu führen.
Den meisten Humor bewies dabei noch Stadionsprecher Rolf Störmann. "Ein Hinweis an die Besucher: Das Betreten des Rasens ist verboten", verkündete er trocken.
Die kuriose Einlage könnte den FCA allerdings noch Ärger einbringen. Denn in der Vergangenheit wurden Vereine zur Kasse gebeten, wenn sie Flitzer und ähnlich Vorfälle bei Spielen nicht verhinderten. Hertha BSC Berlin zum Beispiel musste unlängst eine Strafe von 4.000 Euro zahlen, weil bei der Bundesliga-Partie gegen den 1. FC Nürnberg ein Flitzer an der Security vorbei aufs Spielfeld kam. Im Herbst 2003 brummte der DFB Hansa Rostock sogar eine Strafe von 20.000 Euro auf, weil bei einem Spiel drei Flitzer aufs Feld gelaufen waren.
Ob der FC Augsburg nach dem heutigen Flitzer-Lauf ebenfalls Konsequenzen befürchten muss, ist noch offen. Denkbar wäre es. Denn der Verein und die von ihm beauftragte Security sind dafür verantwortlich, dass solche Vorfälle gar nicht erst möglich sind. Und das hat beim Spiel gegen Bayern eben nicht geklappt.
Ein Trost bleibt. Sollte der FCA vom Sportgericht des Deutschen Fußballbundes wegen des heutigen Flitzers tatsächlich eine Strafzahlung auferlegt bekommen, kann er versuchen, sich das Geld vom Störer zurückholen. Das Oberlandesgericht Rostock entschied in einem ähnlichen Fall nämlich ( OLG Rostock, Urt. vom 28.04.2006, Az. 3 U 106/05 ), dass so etwas durchaus möglich ist.
Dann hätte der FCA wenigstens seine Flitzer-Premiere gehabt, ohne dafür teuer zahlen zu müssen. Auch was wert.
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