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Internet
29.08.2011

1,3 Millionen Deutsche nutzen illegale Film-Portale

Im Juni wurde das illegale Filmportal kino.to gesperrt.
Foto: dpa

Rund 1,3 Millionen Deutsche haben im vergangenen Jahr illegale Film-Portale im Internet wie das inzwischen eingestellte kino.to genutzt. Das geht aus einer Studie hervor.

Auf der Seite kino.to wurden über Jahre hinweg Links zu sogenannten Streaming-Plattformen gesammelt und veröffentlicht. Damit konnte man sich über das Internet aktuelle Kinofilme oder Serien ansehen, ohne sie mühsam und zeitaufwändig auf dem eigenen Computer speichern zu müssen.

Das Problem: kino.to und die verlinkten Streaming-Angebote waren und sind nach deutschem Urheberrecht illegal.  Im Juni 2011 schlugen schließlich Fahnder zu und sperrten kino.to. 13 Verdächtige wurden festgenommen, Millionenwerte beschlagnahmt.

Trotz der Illegalität sind Seiten wie kino.to offensichtlich höchst erfolgreich. Rund 1,3 Millionen Deutsche nutzten 2010 illegale Film-Portale im Internet. Fast 65 Millionen Spielfilme und 38 Millionen TV-Serienfolgen wurden im vergangenen Jahr in Deutschland über das Web heruntergeladen, wie das Magazin "Focus" unter Berufung auf eine Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) berichtete. Davon war der größte Anteil illegal: 83 Prozent der Kinofilme (54 Millionen) und 61 Prozent der Serien (23 Millionen) beschafften sich User illegal über Tauschbörsen und private Websites.

Ob sich Nutzer von Streaming strafbar machen, ist umstritten

Ob sich Nutzer strafbar machen, wenn sie Streaming-Angebote wie kino.to nutzen, ist unter Juristen umstritten. "Wenn man Streaming rechtlich bewertet wie Fernsehen, ist der Nutzer straffrei", sagte der Rechtsanwalt Arnd Böken aus Berlin. "Wenn man aber auf die Technik des Zwischenspeicherns abstellt und mit dem Download von Dateien vergleicht, dann macht sich der Nutzer strafbar", sagte der IT-Experte von der Kanzlei Graf von Westphalen.

So würden auch beim Puffern der Streaming-Inhalte Daten zumindest für kurze Zeit gespeichert, was als Vervielfältigung betrachtet werden könne. "Der Unterschied zwischen Download und Streaming ist dann unerheblich", erläuterte Böken.

Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei vertritt die Auffassung, dass "der reine Konsum von Streaming-Diensten nicht rechtswidrig" sei. Dies gelte zumindest, solange Nutzer den Stream nicht aufzeichnen und keine Kopie der Daten auf dem eigenen Rechner erstellen.

Die Studie zur Digitalen Content Nutzung wird am Dienstag in Berlin vorgestellt. AZ, dapd

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