BGH prüft: Wann muss Google Seiten in Suchtreffern sperren?
Wie müssen Suchmaschinen mit möglichen Verstößen gegen das Persönlichkeitsrecht umgehen? Über diese Frage hat der Bundesgerichtshof am Dienstag in Karlsruhe verhandelt.
Konkret ging es in dem Rechtsstreit darum, ob Google Links auf Seiten sperren muss, auf denen die Kläger ihrer Ansicht nach beleidigt werden.
Google sei nicht gehalten, jede gefundene Seite vorab auf verletzende Inhalte zu prüfen, sagte der Vorsitzende Richter, Gregor Galke, während der mündlichen Verhandlung. "Das würde die Suchmaschine praktisch lahmlegen." Anders könne dies sein, wenn Google auf rechtsverletzende Inhalte hingewiesen werde.
Die Vorinstanz hatte hohe Anforderungen daran gestellt, wie detailliert ein solcher Hinweis aussehen muss. "Ob dieser Maßstab richtig ist, sollte diskutiert werden", sagte Galke. Der BGH habe in seiner bisherigen Rechtsprechung ähnlich formuliert. Ein Urteil wird es voraussichtlich erst in einigen Wochen geben. (Az. VI ZR 489/16) dpa
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