Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Digital
  3. Datenschutz: EU-Kommission macht Druck auf Pokémon-Go-Hersteller

Datenschutz
25.08.2016

EU-Kommission macht Druck auf Pokémon-Go-Hersteller

"Pokemon Go" sammelt Daten der Spieler.
Foto: Andrea Warnecke (dpa)

Auch Brüssel macht Jagd auf Pokémon - allerdings nicht per Handy. Die EU-Kommission macht Druck auf den US-Hersteller, weil das Unternehmen zu viele Daten der Spieler sammelt.

Rattfratz hat das Gebäude der Europäischen Kommission bereits erobert. Kokowei wurde auch schon in den Amtsstuben der obersten EU-Behörde gesichtet. Nur für Poliwags ist das Überleben schwierig: Kommissions-Vizepräsident Andrus Ansip berichtete den Kollegen stolz, er habe ein Wasser-Pokémon höchst selbst vernichtet.

Der Spaß könnte allerdings bald ein Ende haben, denn am heutigen Freitag wird der europäische Gesetzgeber offiziell aufgefordert, gegen die fortgesetzten Datenschutzverstöße des Spiele-Hits Pokémon Go vorzugehen. Absender des Antrags ist der belgische Europa-Abgeordnete Marc Tarabella. Unter dem Deckmantel eines Spiels werden hier persönliche Daten abgesaugt, sagte der Sozialist, der auf ein Einschreiten der Kommission setzt.

In Europa gehört die Sicherung der persönlichen Freiheit zu den Grundrechten. Die Vorstellung, dass die EU-Behörde Pokémon nun nicht mehr mit den Handys erlegt, sondern offiziell gegen Hersteller Niantic (einen Firmenableger des amerikanischen Google-Konzerns, das Spiel selbst gehört Nintendo) vorgeht, passt ins Bild.

Daten werden Dritten zur Verfügung gestellt

Bedenken gegen das Spiel, das den Aufenthaltsort des Spielers per Handy-GPS lokalisiert und diese Angaben laut eigener Datenschutzerklärung auch Dritten zur Verfügung stellt, werden immer häufiger.

Die französischen Datenschützer haben sich mit Pokémon Go bereits befasst, aus Schleswig-Holstein gab es erste Warnungen wegen Verstößen gegen die Privatsphäre. Auch unsere Zeitung hat über die problematische Datenschutzlage ausführlich berichtet. „Es ist zumindest alarmierend, wie viele Daten von der App via Handy gesammelt werden“, sagte auch der Grünen-Europa-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht jetzt gegenüber unserer Zeitung. Damit könne man viel anstellen. So würden über sogenannte Cookies Standort- und Umgebungsdaten erfasst, die zwar nicht als personenbezogene Daten zu werten seien, aber einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellten – nicht nur des Nutzers, sondern auch unbeteiligter Dritter, die bei der Pokémon-Jagd gefilmt würden.

Der CDU-Europa-Politiker Axel Voss, für den Datenschutz in seiner Fraktion des EU-Parlamentes zuständig, sieht einige Passagen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenfalls als durchaus kritisch. Zwar müsse der Nutzer, bevor er auf die Pokémon-Jagd gehen kann, zunächst der Weitergabe seiner Daten zustimmen, wie es das europäische Recht verlangt. Allerdings bleibe unklar, wer am Ende wirklich die Informationen bekommt.

Rattfratz und Smettbo im Kölner Dom

Voss steht der Aufforderung an die EU-Kommission und einem europäischen Einschreiten dennoch kritisch gegenüber: „Zuständig ist nicht die Brüsseler Kommission, sondern die Datenschutzbeauftragten der Länder“ , sagte er unserer Zeitung. So legt es die gerade erst verabschiedete Datenschutzgrundverordnung der EU fest. Doch die tritt erst 2018 in Kraft.

Für den Hersteller und seine witzigen Figuren mit den schrägen Namen wird die Luft dennoch dünner. Das Bundesverteidigungsministerium sieht durch das Eindringen der virtuellen Ziele in Sicherheitsbereiche der Truppe sogar schon den Schutz der Armee gefährdet.

Die Erzdiözese Köln reichte sogar bereits Klage ein, nachdem Rattfratz und Smettbo im Gotteshaus der Domstadt ausgemacht wurden. Israel und Indonesien haben Verbote erlassen. Dass diese nun auch in Europa drohen könnten, scheint dennoch eher unwahrscheinlich. Vermutlich werde man es bei einem Appell an den Hersteller belassen, sich an die Regeln der EU-Kommission zu halten und das Spiel anzupassen, mutmaßen Brüsseler Beobachter. Pokémon Go müsste also deutlich zurückhaltender mit Daten umgehen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.