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"Gefällt mir"-Buttons
29.08.2011

Facebook: Bayerns Datenschützer schreiten vorerst nicht ein

Bayerische Webmaster müssen offensichtlich nicht befürchten, wegen "Facebook-Gefällt mir"-Buttons vom Datenschutz abgemahnt zu werden - zumindest vorerst nicht.
Foto: dpa

Betreiber von Internetseiten in Bayern müssen vorerst nicht befürchten, wegen Facebook-Verknüpfungen von Datenschützern abgemahnt zu werden. Das sagt Bayerns oberster Datenschützer.

Der schleswig-holsteinische Datenschützer Thilo Weichert hatte vor zwei Wochen für große Verunsicherung gesorgt, als er die Anbieter von Webseiten im Norden aufforderte, den "Gefällt-mir"-Button von Facebook zu entfernen. Über diese Schaltfläche würden rechtswidrige Nutzerprofile erstellt, erklärte der Chef des  Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD), das sei rechtswidrig.

Auch ihre bei Facebook angelegten Fanseiten sollten öffentliche wie private Stellen aus Schleswig-Holstein löschen, so das ULD. Denn bei Nutzung der Facebook-Dienste würden Daten in die USA weitergegeben, mit deren Hilfe umfassende Nutzerprofile erstellt werden können.

Weicherts Haus drohte Betreiber von Internetseiten mit hohen Bußgeldern, sollten diese der Aufforderung nicht folgen und ihre Verknüpfungen mit Facebook weiter aufrecht erhalten.

Betroffen waren zwar zunächst nur die Betreiber von Webseiten, die ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben. Dennoch wird der Vorstoß seitdem kräftig im Netz diskutiert. Es geht um die Frage, ob das Landeszentrum überhaupt die Befugnis hat, in dieser Form gegen Webseitenbetreiber vorzugehen. Es geht darum, warum die Datenschützer deutsche Webseitenbetreiber attackieren statt den US-Konzern Facebook selbst. Und es geht um die Frage welche wirtschaftlichen, sozialen und technischen Folgen es hat, wenn deutsche Webseiten auf ihre Verknüpfungen  zum größten sozialen Netzwerk der Welt verzichten müssen. 

Zumindest bayerische Webmaster müssen aber offensichtlich nicht befürchten, wegen "Facebook-Gefällt mir"-Buttons vom Datenschutz abgemahnt zu werden - vorerst nicht. Man wolle sich zunächst einmal mit anderen Datenschutzaufsichten besprechen und eine gemeinsame Linie finden, erklärte der der Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht, Thomas Kranig gegenüber dem Portal internetworld.de. "Wir wollen uns erst abstimmen, und dann reden", sagte er. Denn: Komme man zum Ergebnis, dass der Gefällt-mir-Button rechtswidrig ist, "bedeutet das für uns auch, dass wir etwas dagegen unternehmen. Das heißt, wir müssen uns sicher sein, dass unsere Argumentation vor Gericht Bestand hat", so Kranig. AZ

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