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  3. Soziale Netzwerke: Fahndungsaufrufe bei Facebook sollen strenger reguliert werden

Soziale Netzwerke
15.11.2013

Fahndungsaufrufe bei Facebook sollen strenger reguliert werden

Ob Fahrerflucht, Einbruch oder Vergewaltigung: Immer öfter gehen Privatpersonen über Facebook auf Verbrecherjagd. Solche Fahndungsaufrufe sollen jetzt strenger reguliert werden.
Foto: Picture Alliance/dpa

Ob Fahrerflucht, Einbruch oder Vergewaltigung: Immer öfter gehen Privatpersonen über Facebook auf Verbrecherjagd. Solche Fahndungsaufrufe sollen jetzt strenger reguliert werden.

Die Justizminister der Länder drängen  darauf, bei der Fahndung nach Straftätern in sozialen Netzwerken strenge Datenschutzregeln einzuhalten. "Schon die traditionelle  Öffentlichkeitsfahndung ist an strenge verfassungsrechtliche und  datenschutzrechtliche Voraussetzungen gebunden", erklärte die  Hamburger Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) nach der Justizministerkonferenz in Berlin. "Das gilt erst recht für  eine Öffentlichkeitsfahndung mit Hilfe sozialer Netzwerke." Mit den  persönlichen Daten müsse sensibel umgegangen werden.

Nach dem Willen der Justizminister sollen personenbezogenen Daten  wie Fotos ausschließlich auf Servern abgespeichert werden, die sich im staatlichen Verantwortungsbereich befinden. Es müssten technische Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Daten  nicht unkontrolliert weitergegeben werden und eine Löschung der  Daten nach Ende der Fahndung möglich ist. Sachdienliche Hinweise  auf mögliche Täter müssten den Behörden außerhalb der sozialen  Netzwerke übermittelt werden. 

Fahndung bei Facebook: Minister fordert Ausbau

Für den Ausbau der Fahndung in sozialen Netzwerken sprach sich der  hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) aus: "Was früher das Fahndungsplakat an der Litfaßsäule  war, ist heute die Fahndung im sozialen Netzwerk", sagte Hahn.

Juristen und Datenschützer warnen schon länger, dass private Fahndungsaufrufe  bei Facebook für alle Beteiligten sehr gefährlich werden können. Bisweilen geraten dabei völlig Unschuldige ins Visier. Und nicht nur das: Selbst wer solche Fahndungsaufrufe einfach nur weiterverbreitet, muss unter Umständen mit Abmahnungen und Schadensersatzforderungen wegen Verstößen gegen das Persönlicheitsrecht rechnen. AZ, afp

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