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Datenschutz
06.12.2016

Fitness-Armbänder und Co.: Wearables übermitteln oft Daten an Dritte

Fitness-Armbänder können Herzfrequenz, Kalorienverbrauch oder Schrittzahl messen. Offenbar geben sie solche gewonnenen Daten aber an Dritte weiter. Das kritisieren Datenschützer.
Foto: Michel Winde (dpa), Symbolbild

Datenschützer kritisieren sogenannte Wearables wie Fitnessarmbänder. Gewonnene Daten würden durch Dritte verarbeitet. Der Nutzer hat damit keine Kontrolle über seine Daten.

Sie zählen zurückgelegte Schritte, vermerken verbrauchte Kalorien und registrieren teilweise auch die Herzfrequenz - Wearables wie beispielswiese Fitness-Armbänder und Computer-Uhren mit Gesundheitsfunktionen. Mit Wearables gewonnene Daten sind allerdings offenbar nicht sicher. Deutsche Datenschützer haben Herstellern von Wearables nun ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. Keines der 16 geprüften Wearables habe vollständig die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt, erklärten sie am Montag.

Fitness-Armbänder: Daten werden durch Dritte verarbeitet

Unter anderem kritisierten die Datenschützer, dass Informationen zum Teil extern durch Dritte verarbeitet würden und ein Nutzer keine Kontrolle darüber habe, "wer die Daten von ihm sonst noch hat" und wie lange sie gespeichert würden. Zudem blieben die Hersteller einen Nachweis dafür schuldig, dass Daten zur Nutzung der Geräte und Apps nur anonymisiert für Werbezwecke verwendet würden, erklärte der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte Thomas Kranig. Außerdem berge der Weiterverkauf gebrauchter Geräte ein "enormes Risiko".

Die Namen der Geräte und Firmen wurden nicht genannt. Es hieß lediglich, die Geräte deckten rund 70 Prozent des Marktes in Deutschland ab, und die dazugehörigen Apps seien zusammen mehr als 30 Millionen Mal heruntergeladen worden. Die Datenschutzbehörden würden nun an die Unternehmen herantreten, um sie zu Änderungen zu bewegen, hieß es.

Datenschutzbehörden kritisieren Wearables

An der Überprüfung waren die Datenschutzbehörden von Bayern, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen sowie die Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, beteiligt.

Bei gesundheitsbezogenen Daten handelt es sich laut den Datenschutzbehörden um sehr sensible Daten, sodass eine hinreichende Transparenz und Verständlichkeit der Datenschutzerklärungen sowie die Sicherheit der Daten bei der Nutzung solcher Geräte eine große Rolle spielen sollten. dpa/AZ

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