Gericht verurteilt zwei Helfer von Kino.to zu Bewährungsstrafen
Zwei Helfer von Kino.to sind vom Amtsgericht Leipzig zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die Männer hatten gestanden, für das illegale Streaming-Portal gearbeitet zu haben.
Zwei Helfer des illegalen Film-Streaming-Portals Kino.to sind vom Amtsgericht Leipzig zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die beiden 29 und 32 Jahre alten Angeklagten wurden wegen gemeinschaftlicher Urheberrechtsverletzung zu jeweils einem Jahr und neun Monaten verurteilt, wie Amtsrichter Mathias Winderlich am Dienstag sagte.
Bewährung und Geldstrafen für geständige Raubkopierer
Die Haftstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die Männer hatten gestanden, für Kino.to raubkopierte Filme und Serien auf einem eigenen sogenannten Filehoster gespeichert und verbreitet zu haben. Allein der 32-Jährige lud auf den eigenen und auf fremde Filehoster 50.000 Raubkopien hoch.
Der 29-Jährige muss zudem 75.000 Euro Strafe zahlen, der 32-Jährige 1500 Euro. Die Differenz geht vor allem auf die Einkommensverhältnisse zurück. Weil sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichten, ist das Urteil rechtskräftig.
kino.to: Illegale Streaming-Plattform ging vor vier Jahren vom Netz
Ursprünglich sollte der Prozess am Dienstag weitergehen. Weil die Männer die Taten jedoch umfassend gestanden, sprachen Winderlich und zwei Schöffen schon am Montagnachmittag das Urteil.
Die Plattform Kino.to war vor vier Jahren vom Netz gegangen. Der Leipziger Gründer war schon 2012 zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Auch weitere Helfer und Beteiligte erhielten Bewährungs- und Haftstrafen. dpa
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»Die Differenz geht vor allem auf die Einkommensverhältnisse zurück.«
Mei, es hat schon einen Grund, warum man eigentlich die Tagessätze angeben sollte, nicht einfach nur die Summen. Schade, dass das bei der DPA genau so wie lokal abläuft: Diese eigentlich total wichtige Info wird nicht weiter gegeben. Daran kann man nämlich die tatsächliche Schwere der Strafe ablesen, nicht einfach nur an der Endsumme.