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"GMX Topmail" und "WEB.DE Club"
11.12.2013

"Glückwunsch": Abzocke-Vorwürfe gegen web.de und gmx.net

"Offene Forderung, Sperrung ihres WEB.DE-Zugangs": Die 1&1 Mail & Media GmbH pflegt gegenüber ihren Kunden einen klaren Tonfall.
Foto: AZ (Screenshot)

Plötzlich "Club-Mitglied" bei web.de und gmx.net: Seit Jahren liegen die Freemail-Anbieter wegen ihrer Geschäftsmethoden im Clinch mit Verbraucherschützern. Nun gibt es neue Vorwürfe.

"Herzlichen Glückwunsch" oder "Unser Dankeschön": Nutzer von web.de und gmx.net kennen diese Worte. Zu Jubiläumstagen, Geburtstagen oder Weihnachten warten die Freemail-Anbieter regelmäßig mit tollen Belohnungen auf. Das Geschenk: Premium-Vorteile für einen gewissen Zeitraum, wie etwa ein erweitertes Postfach und ein größeres Speichervolumen. Die Überraschung kommt dann unter Umständen drei bis vier Monate später - in Form einer Rechnung.

Seit Jahren liegt die 1&1 Mail & Media GmbH, die die beiden deutschen Freemail-Portale mit mehr als 14,56 (web.de) bzw. 11,64 (gmx.net) Millionen Nutzern betreibt, mit Verbraucherschützern im Clinch. Deren Vorwurf: der systematische Betrieb von Kostenfallen und Lockangeboten. Allein der Verbraucherzentrale Bundesverband ging in den vergangenen sechs Jahren fünfmal juristisch gegen 1&1 vor.

"Web.de Club": Kritik von Verbraucherschützern

Streitpunkt: Bei den Geschenk-Aktionen handelt es sich um Verträge - etwa die WEB.DE Club Mitgliedschaft - die nach einer bestimmten Zeit kostenpflichtig werden und in eine deutlich längere Mindestlaufzeit übergehen. Darüber, sowie die Konditionen, die meist nur in Klammer oder unter einem Sternchen-Verweis angeführt wurden, seien Nutzer aber hinweggetäuscht worden, so die Verbraucherschützer.

Mit ihren Abmahnungen erzielte auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in den vergangenen Jahren immer wieder Erfolge - wenn auch oft mit wenig befriedigendem Ergebnis. „In allen fünf Fällen musste erst geklagt werden. Entweder wurde 1&1 durch Gerichtsurteil gezwungen oder gab nach Klageerhebung eine entsprechende Unterlassungserklärung ab. In der Regel wurde dann die Aufmachung der Werbung nur geringfügig geändert", so Bianca Skutnik, Referentin beim Verbraucherzentrale Bundesverband.

2012 sprang der deutsche Gesetzgeber den Verbraucherschützern in dem Hase-und-Igel-Spiel bei - mit der Einführung der so genannten "Button-Lösung". Seither sind Vertragsabschlüsse im Internet an genaue Vorgaben gebunden, wie etwa die Bestätigung  über eine klar hervorgehobene "Kaufen"-Schaltfläche. Die entsprechenden Vorgaben - die man ausdrücklich begrüße - erfülle man aktuell vollumfänglich, heißt es von 1&1.

Nutzer erstaunt über Rechnung für "WEB.DE Club" und "GMX Topmail"

Allerdings: Nach wie vor gibt es Beschwerden von Nutzern - das bestätigen sowohl Bianca Skutnik als auch ein Blick ins Internet. Wer bei Google den Suchbegriff "1&1 Mail & Media GmbH" eingibt, erhält auf Platz eins der Trefferliste unzählige Foreneinträge jüngeren Datums mit den Schlagworten "Hilfe", "Mahnung", "Abzocke".

Nutzer von gmx.net und web.de berichten darin davon, dass Sie Rechnungen für eine Premium-Mitgliedschaft erhalten hätten, obwohl sie sich sicher seien, kein entsprechendes Testangebot in Anspruch genommen zu haben. Die Forderungen sollen laut den Berichten oft von Drohungen, Rechtsanwälte und Inkasso-Unternehmen einzuschalten, begleitet werden.

Abzocke-Vorwürfe gegenüber 1&1 Mail & Media GmbH

Auch bei der Verbraucherzentrale ist diese neue Form der Beschwerden gut bekannt - und man ist alarmiert. "Das eröffnet gänzlich neue Dimensionen", so Verbraucherschützerin Skutnik. "Sollten hier inzwischen Forderungen erhoben werden, obwohl 1&1 weiß, dass gar kein ordnungsgemäßer Vertragsabschluss gegeben war, sind wir in einem strafrechtlichen Grenzbereich zum versuchten Betrug".

Bei 1&1 macht man zu den neuen Beschwerden auch auf explizite Nachfrage unserer Redaktion keine Angaben und verweist stattdessen auf Altfälle.

Abofallen im Internet: Das sind Ihre Rechte, dort finden Sie Hilfe

Verbraucherzentralen raten: Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Forderung berechtigt ist, erst einmal nicht zahlen - auch wenn der Gegenüber mit Inkasso und Rechtsanwälten droht. Klären Sie die Sachlage: Das Unternehmen muss den Nachweis erbringen, wann und wie ein Vertrag abgeschlossen wurde.

Hier finden Sie Hilfe: Unterstützung und Aufklärung bieten Ihnen dabei die Verbraucherzentralen. Dort können Sie sich beraten lassen und erhalten unter anderem Musterschreiben, mit denen Sie sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr setzen können.

Rechtslage: Seit August 2012 soll ein neues Gesetz Verbraucher vor Abofallen im Internet schützen. Festgeschrieben wurde dort die so genannte "Button-Lösung": Verbraucher müssen einen kostenpflichtigen Vertrag vor Abschluss mit einem Klick auf eine Schaltfläche bestätigen, die mit "Kaufen" oder einer ähnlichen Wortwahl beschriftet ist.Fehlt die Beschriftung des Buttons, ist der Vertrag nichtig. Unternehmen oder Anbieter haben dann keine Möglichkeiten, Forderungen geltend zu machen. Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass alle wesentlichen Konditionen eines Vertrags, wie Mindestlaufzeit und Preis, unmittelbar und deutlich hervorgehoben vor dem Button angezeigt werden.

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