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  3. Soziale Medien: Hass im Netz: Facebook wehrt sich gegen Gesetz zur Bekämpfung

Soziale Medien
29.05.2017

Hass im Netz: Facebook wehrt sich gegen Gesetz zur Bekämpfung

Wie man auf Hasskommentare reagieren kann, zeigt die Webseite no-hate-speech.de.
Foto: Lukas Schulze/dpa

Hass und Hetze im Netz sollen schnell gelöscht werden, sonst drohen sozialen Netzwerken empfindliche Strafen. Warum sich Facebook gegen diesen Gesetzentwurf wehrt.

Das soziale Netzwerk Facebook wehrt sich einem Bericht der "Wirtschaftswoche" zufolge gegen den . Das Gesetz sei ungeeignet, um diese Phänomene zu bekämpfen, schreibt das Unternehmen demnach in einer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf. Der Entwurf sieht vor, dass offenkundig strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden sollen. In komplizierteren Fällen bekommen die sozialen Netzwerke sieben Tage Zeit. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro. 

Facebook sieht den Staat in der Verantwortung

Facebook sieht dem Bericht zufolge nicht sich selbst, sondern den Staat in der Pflicht: "Der Rechtsstaat darf die eigenen Versäumnisse und die Verantwortung nicht auf private Unternehmen abwälzen. Die Verhinderung und Bekämpfung von Hate Speech und Falschmeldungen ist eine öffentliche Aufgabe, der sich der Staat nicht entziehen darf", schreibt das Unternehmen laut "Wirtschaftswoche". Es kritisiert demnach auch die Höhe der Bußgelder. Diese "steht außer Verhältnis zu dem sanktionierten Verhalten".

Gegen den Gesetzentwurf gibt es erheblichen Widerstand, unter anderem von Journalisten- und Wirtschaftsverbänden. Maas will ihn noch vor der Sommerpause durch den Bundestag bringen. Wenn ihm das nicht gelingt, wäre der Gesetzentwurf mit Ablauf der Wahlperiode nichtig. dpa/AZ

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Die Diskussion ist geschlossen.

29.05.2017

Dann hoffen und - angesichts des gerade zuendegegangenen Kirchentages - beten wir alle, daß er das Gesetz bis zur BTW NICHT durchkriegt! Denn die Kritik von Facebook, Journalisten, der Wirtschaft, Juristen, etc. ist völlig berechtigt! Zwar kann der Staat Aufgaben an Privat delegieren, aber die unterliegen (s. Urteil des BVerfGs) dann den Bedingungen die auch gälten wenn der Staat es selbst machen würde und der Staat ist in der Haftung das sie sich auch daran halten! Außerdem; wo, in welchem deutschen oder europäischen Gesetz ist definiert was Hass (-kommentare) ist/sind, was genau Hetze ist, was Falschmeldungen aka Fake News, etc.? Und nähme man die Handreichung (!) des Europarates, dann gilt auf einmal eine nicht von Parlamenten beschlossene Definition als deutsches Recht! Also Rechtsetzung an allen rechtstaatlichen und demokratischen Prinzipien vorbei!

Nur um mal die Größenordnungen zu verdeutlichen:

2016 berichtete die SZ von 24.600 Ermittlungsverfahren in 2015 wegen strafbarer Inhalte im - ganzen - Netz! Bei 2.500 davon erkannten auch Gerichte Strafbarkeit und sprachen Urteile aus. (Trotz staatsanwaltlicher Ermittlung und Gerichtsverfahren erkannten Richter folglich in 22.100 Fällen KEINE Strafbarkeit, sondern z.B. Meinungsäußerung! Das sind rd. 90%!)

Allein Facebook hat, nur in D, 28 Millionen Nutzer! Bei bloß einem Post/Tag/Nutzer sind das täglich 28.000.000 (28 Millionen!) Posts, im Jahr 10 Milliarden 220 Millionen! Über alle Plattformen somit mindestens 11 Milliarden Posts/Einträge im Jahr!

Davon sind 24.600 Ermittlungsverfahren 0,0002 %! Urteile sogar nur 0,00002 %! Selbst wenn es 100fach mehr wären, bewegte man sich noch weit unterhalb der Promillegrenze aller jährlichen Posts und Einträge!

Und deswegen macht das Maasmännchen (und andere!) so ein Faß auf? Unglaubwürdig! Ergo: Es geht garnicht um Strafbares, sondern um mißliebige Meinung, um die Einschränkung der Meinungsfreiheit , um einen Angriff aufs GG!

Dazu auch ein Urteil des BVerfGs vom Nov. 2009: „Die Absicht, Äußerungen mit schädlichem oder in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlichem Inhalt zu behindern, hebt das Prinzip der Meinungsfreiheit selbst auf und ist illegitim.“ Es sei nicht erlaubt, „die Meinungsfreiheit unter einen generellen Abwägungsvorbehalt zu stellen“

Und was versucht das NetzwerkDG? Genau das!