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Prozesse
12.07.2012

Hintergrund: Rapidshare und Co

Filehoster bieten Online-Speicher an: Nutzer bekommen auf den Servern der Anbieter eine Art virtuelle Festplatte. Auf die Dateien können sie von überall aus zugreifen, sofern sie eine Internet-Verbindung haben.

Ein weiterer Vorteil: Da die Betreiber der Plattformen regelmäßig Backups machen, liegen die Daten dort sicher. Die Auswahl an Diensten ist riesig, auch IT-Riesen wie Google und Microsoft mischen mit. Online-Speicher bieten auch einige Sharehoster an. Im Unterschied zu Filehostern haben sie sich aber vor allem darauf spezialisiert, Inhalte zu verbreiten - das sagt schon der Name. Wer Daten-Pakete hochlädt, erhält einen Link mit der Download-Adresse. Teils ist dafür noch nicht einmal eine Anmeldung beim Dienst nötig.

Die Technologie kann helfen, das Video vom letzten Urlaub an Freunde zu verschicken. Allerdings sind viele dieser Verteilstationen in Verruf geraten, weil über die Dienste häufig illegale Kopien von Filmen oder Musik verbreitet werden. Derzeit verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH), ob Rapidshare ausreichend dagegen unternimmt.

Die Grenzen zwischen den Anbietern sind fließend. Viele Filehoster erlauben es etwa, zu gespeicherten Dateien einen Link zu erzeugen - über diesen können auch andere die Daten herunterladen. Umgekehrt hat zum Beispiel Rapidshare inzwischen einen klassischen Online-Speicher namens Rapiddrive entwickelt. Unterschiede gibt es allerdings beim Geschäftsmodell: Der Filehoster Dropbox beispielsweise verlangt ab einer gewissen Speicherkapazität eine Monatsgebühr; Rapidshare kassiert dagegen auch für eine hohe Download-Geschwindigkeit. (dpa)

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