Internet-Verbindungsdaten: Wie viel Speicherung muss sein?
Können Internetprovider dazu gezwungen werden, IP-Adressen zu speichern und an Fahnder herauszugeben? Darum geht es heute vor dem Oberverwaltungsgericht Münster.
Klägerin in diesem Fall (Az. 13 A 1973/13) ist Vodafone. Unter Hinweis darauf, dass man keine Internet-Verbindungsdaten speichere, hatte das Internetunternehmen ein Auskunftsersuchen eines Landeskriminalamts abgelehnt, Nutzerdaten zu IP-Adressen mitzuteilen.
Das wollten die Ermittler so nicht hinnehmen. Sie wendeten sich an die Bundesnetzagentur. Die ordnete per Verfügung an, dass Vodafone Auskunftsersuchen berechtigter Stellen künftig unverzüglich befolgen müsse, auch wenn das Unternehmen die Verkehrsdaten nicht speichert.
Die Zuordnung der benannten IP-Adressen müsse dann im Rahmen des Möglichen während der laufenden Internet-Sitzung ("on the fly") erfolgen, so die Bundesnetzaqentur.
Vodafone wehrt sich gegen Herausgabe von Daten
Vodafone halte das für unzulässig und wegen des damit verbundenen Aufwands auch für unzumutbar, berichtet das Oberverwaltungsgericht Münster, das sich heute in mündlicher Verhandlung mit dem Fall befasst. bo
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