Leistungsschutzrecht wird vom Bundesrat nicht blockiert
Das umstrittene Leistungsschutzrecht hat die letzte Hürde im Bundesrat genommen und kann nun in Kraft treten. Damit bekommen Presseverlage ein eigenes Schutzrecht für ihre Inhalte im Internet.
Der angekündigte Widerstand aus den Reihen der SPD scheiterte an der Uneinigkeit der SPD-regierten Länder. Führende Sozialdemokraten und Netzpolitiker der SPD hatten zuerst angekündigt, das Leistungsschutzrecht (LSR) im Bundesrat blockieren zu wollen. Ein entsprechender Vorstoß der rot-grünen Landesregierung in Schleswig-Holstein fand am Freitag jedoch nicht die nötige Mehrheit.
Die Gegner des Leistungsschutzrechts wollten das Gesetz an den Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag verweisen. Sie hatten gehofft, damit das Gesetz so lange aufhalten zu können, bis im Herbst ein neuer Bundestag gewählt ist. Für dieses Vorgehen fand sich aber keine Mehrheit. Das Gesetz blieb in der Länderkammer unangetastet. Die Union sah sich dadurch bestätigt. Der Gesetzentwurf sei "sehr wohl ausgewogen und zukunftsorientiert", erklärte der rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Stephan Mayer. In einem Entschließungsantrag der Länder Hamburg und Baden-Württemberg wird das Gesetz jedoch als "handwerklich schlecht gemacht" und "falscher Weg" kritisiert.
Das Leistungsschutzrecht erlaubt Verlagen, von anderen Unternehmen für die Verwendung von Verlagstexten im Internet eine Lizenz zu verlangen. Dabei geht es vor allem um Suchmaschinen und automatisierte Nachrichtensammlungen, die Verlagstexte verwenden. Allerdings bleiben einzelne Wörter oder kleinste Textabschnitte weiterhin lizenzfrei. Die schwarz-gelbe Koalition hatte das Leistungsschutzrecht am 1. März im Bundestag verabschiedet.
Die rot-grüne Mehrheit in der Länderkammer kritisierte, das Gesetz schaffe "rechtliche Grauzonen". Zwar brauche es eine Regelung, "wie und unter welchen Bedingungen presseverlegerische Produkte im Netz genutzt werden können." Die dürfe aber neue Geschäftsmodelle nicht unmöglich machen. Die Länder forderten die Bundesregierung auf, das Gesetz zu überarbeiten.
SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hatte im Vorabend der Abstimmung im Bundesrat angekündigt, bei einem Wahlsieg im September werde seine Partei ein "neues, taugliches Gesetz" auf den Weg bringen. Auf der Computermesse CeBIT hatte er noch vor einigen Wochen für einen Stopp des Leistungsschutzrechts im Bundesrat geworben.
Die medienpolitische Sprecherin der Grünen, Tabea Rößner, sprach von einem "Trauerspiel im Bundesrat". Es sei "ein schwarzer Tag für die Medienvielfalt und die Kreativität im Netz". Herbert Behrens, Medienpolitiker der Linken, sprach von einem "Eiertanz der SPD".
Google-Sprecher Kay Oberbeck kritisierte den Beschluss: "Wir sind weiterhin der Auffassung, dass wirtschaftliche Partnerschaften und nicht neue Gesetze der bessere Weg gewesen wären. Dies gilt umso mehr als der jetzt verabschiedete Gesetzestext das gesamte Konzept eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage grundsätzlich in Frage stellt." Oberbeck spielt dabei auf die Ausnahmen für einzelne Wörter oder kleinste Textabschnitte an.
Die Verlegerverbände begrüßten das Gesetz dagegen als "richtungsweisende Entscheidung". Damit würden die Leistungen der Verlage erstmals grundsätzlich anerkannt und rechtlich geschützt, erklärten der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). "Das Recht ermöglicht den Zeitungen und Zeitschriften selbst zu entscheiden, unter welchen Bedingungen ihre Inhalte von Suchmaschinen und Aggregatoren zu gewerblichen Zwecken verwertet werden dürfen", so die Verbände.
Einzelne Publikationen nahmen den Beschluss zum Anlass, ihren konkreten Umgang mit dem Gesetz zu beschreiben. "Wir erlauben weiterhin die Verlinkung von Artikeln durch Übernahme von Überschrift und Anrisstext", erklärte beispielsweise "Spiegel Online". "Sie brauchen dafür keine vorherige Genehmigung, und wir werden Ihnen dafür keine Rechnung schicken. Das gilt auch dann, wenn Sie auf ihren Seiten über Werbung Geld verdienen. (...) Was wir allerdings wie bisher nicht erlauben, sind Kopien kompletter Artikel, erheblicher Textpassagen oder Bilder ohne Rücksprache." (dpa)
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