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  3. Inkasso, Abmahnungen, Werbeanrufe: Ministerin bringt neues Gesetz gegen Abzocke auf den Weg

Inkasso, Abmahnungen, Werbeanrufe
09.03.2012

Ministerin bringt neues Gesetz gegen Abzocke auf den Weg

Abzocke am Telefon und im Netz sowie übezogene Forderungen von Inkassofirmen sollen in Deutschland erschwert werden.
Foto: dpa

Ein neues Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken soll Verbraucher künftig vor lästigen Werbeanrufen, Abmahnungen und horrenden Inkassogebühren schützen.

Nach Informationen unserer Redaktion will Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger dazu unter anderem die Geldbußen für unerlaubte Telefonwerbung drastisch erhöhen und die Gebühren von Inkassounternehmen deckeln. Auch der Datenschutz im Internet soll verbessert werden.

„In der Praxis kommen oft mehrere unseriöse Methoden zusammen“, heißt es in einer Ideenskizze des Ministeriums, die unserer Redaktion vorliegt. Danach werden im Internet zuerst mit zweifelhaften Mitteln Daten gesammelt, anschließend zu unerlaubten Werbeanrufen genutzt - und die so erschlichenen Forderungen dann rücksichtslos eingetrieben. Nach einer Untersuchung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) aus dem vergangenen Jahr sind 99 von 100 Beschwerden über Inkassounternehmen berechtigt. Das Prinzip ist dabei meist das gleiche: Eine vergleichsweise kleine Forderung wird durch Fantasiegebühren und Zinsen zu Beträgen von mehreren Hundert oder gar Tausend Euro aufgebläht. In einem Fall führte eine Mahnung über 20,84 Euro so am Ende zu Gesamtkosten von rund 1200 Euro.

Eine strengere Aufsicht und eine Staffelung der Kosten soll solchen Praktiken nun den Boden entziehen: „Mit der Neuregelung soll jeder Verbraucher erkennen, bis zu welcher Höhe er Inkassokosten zu erstatten hat.“ Außerdem will die Justizministerin die Aufsicht über die Branche verschärfen und unseriösen Anbietern schneller die Lizenz entziehen. Gleichzeitig würde der Höchstsatz für Bußgelder von bislang 5000 auf 50.000 Euro steigen.

Bei unerlaubter Telefonwerbung sollen die Bußgelder ebenfalls drastisch angehoben werden - in schweren Fällen von 50000 auf bis zu 300000 Euro. Obwohl solche Anrufe seit mehr als zwei Jahren nur noch erlaubt sind, wenn der Angerufene eingewilligt hat und die Nummer des Anbieters auf dem Display zu sehen ist, halten sich längst nicht alle Unternehmen an die Vorschriften. Vor allem für Gewinnspiele würden häufig vierstellige Beträge in Rechnung gestellt, monieren die Beamten des Justizministeriums. In Zukunft sollen solche Verträge deshalb nur noch schriftlich vereinbart werden könne, etwa per E-Mail.

„Unerlaubte Telefonwerbung hat sich zu einer modernen Landplage entwickelt“, kritisierte der Vorstand des vzbv, Gerd Billen, gegenüber unserer Zeitung. Die gegenwärtige Regelung greife viel zu kurz. Mit ihrem Gesetzespaket packe die Justizministerin endlich eine Reihe von Themen an, die Verbrauchern das Leben schwer machten.

Damit unseriöse Anbieter gar nicht erst an die Daten von potenziellen Kunden kommen, sollen Internet-Unternehmen wie Facebook oder Google die entsprechenden Bestimmungen nicht mehr im Kleingedruckten verstecken dürfen. Nach den Plänen der Ministerin sollen die Nutzer solcher Seiten künftig mit einem Klick selbst entscheiden, ob ihre Daten an Dritte weitergegeben werden dürfen.

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