Neue App-Angebote von den Verlegern gefordert
Die Verleger fordern nach dem Sieg gegen die ARD Konsequenzen für App-Angebote. Laut Oberlandesgericht Köln war die "Tagesschau"-App zu presseähnlich. Wie es nun weitergeht.
Nach einer Niederlage der ARD in einem mehrjährigen Rechtsstreit um die App der Nachrichtensendung "Tagesschau" ist eine Debatte über die nötigen Konsequenzen entstanden. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) forderte die öffentlich-rechtlichen Sender nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom Freitag auf, sein Textangebot im Internet nachhaltig zu reduzieren. Andernfalls seien weitere Schritte unumgänglich. So seien auch aktuelle Apps wie RBB24, BR24 oder ARDText unvereinbar mit der Kölner Entscheidung. (Az: 6 U 188/12)
Das OLG Köln hatte die "Tagesschau"-App für den beispielhaft ausgewählten Tag 15. Juni 2011 auf eine Klage von elf Zeitungsverlagen hin für unzulässig erklärt. Das Angebot sei presseähnlich und verstoße damit gegen den Rundfunkstaatsvertrag, der solche presseähnlichen Angebote in Telemedien durch die Öffentlich-Rechtlichen verbietet. Eine Revision wurde nicht zugelassen; der Bundesgerichtshof hatte zuvor die grundsätzlichen Rechtsfragen geklärt.
Während die Zeitungsverleger nun entsprechende Konsequenzen auch für aktuelle Angebote forderten, erklärte der bei der "Tagesschau" federführende NDR, der Sender werde die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel sorgfältig prüfen, um mögliche Einschränkungen für die derzeitigen Online-Angebote zu vermeiden.
Verdi bedauert das Urteil vom Kölner Oberlandesgericht
NDR-Justitiar Michael Kühn bot den Verlagen gleichzeitig Kooperationen an. Dazu zählt etwa die unentgeltliche Nutzung der "Tagesschau in 100 Sekunden" auf den Internetseiten der Verlage sowie die Bereitstellung einzelner Videos.
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi bedauerte die Kölner Entscheidung. Damit werde der öffentlich-rechtliche Rundfunk dafür bestraft, seinen Beitragszahlern ein angemessenes Angebot im Internet zu bieten. Verdi forderte eine Überarbeitung des Rundfunkstaatsvertrags, der an die reale Mediennutzung angepasst werden und es auch den Sendern ermöglichen müsse, Texte zu verbreiten. afp
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