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Abmahnung von U+C
08.12.2013

Pornos im Netz angesehen: Kanzlei mahnt reihenweise Internetnutzer ab

Abmahnung von U+C: Die Regensburger Anwaltskanzlei geht derzeit reihenweise gegen Menschen vor, die sich im Internet Pornofilme angesehen haben. Aber muss man wirklich zahlen?
Foto: Andrea Warnecke/Symbolbild, dpa

Abmahnung von U+C: Die Regensburger Anwaltskanzlei geht derzeit massiv gegen Menschen vor, die sich im Internet Pornofilme angesehen haben. Zu Recht? Juristen bezweifeln das.

Die Regensburger Anwaltskanzlei Urmann + Collegen (U + C) hat in den vergangenen Tagen offensichtlich massenhaft Abmahnungen an Internetnutzer verschickt. Den Betroffenen wird vorgeworfen, auf der Webseite redtube einen pornografischen Film angesehen zu haben. Das sei ein Rechtsverstoß. Die Kanzlei U+C fordert daher im Namen einer Firma namens “The Archive AG” 250 Euro Schadensersatz.

Ungewöhnlich ist die Abmahnwelle, weil es nicht wie sonst um das Herunterladen oder Tauschen von Filmen geht, sondern um die Nutzung von sogenannten Streams, bei denen ein Film zwar angesehen, jedoch nicht dauerhaft auf dem eigenen Computer gespeichert wird. Dass auch Stream-Nutzer wegen - angeblicher - Urheberrechtsverstöße abgemahnt werden, ist deshalb äußerst selten.

Abmahnung von U+C: Telekom hatte Daten herausgegeben

Die Telekom hatte die Daten der betroffenen Internetnutzer offenbar aufgrund eines Beschlusses des Landgerichts Köln an die Anwaltskanzlei herausgegeben. Zumindest die Klardaten der Anschlussinhaber, über deren Internetanschlüsse die Filme - von wem auch immer - angesehen worden waren.

"Zweifelhaft, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt"

Ob man die von Urmann + Collegen geforderten Kosten nun tatsächlich zahlen muss, ist unter Juristen sehr umstritten. "Es ist höchst zweifelhaft, ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt", schreibt etwa der bekannte Strafrechtler Udo Vetter in seinem lawblog.de. "Das bloße Betrachten eines Streams ist nach der derzeit gültigen Rechtslage keine “Vervielfältigung”. Das Gesetz fordert aber gerade diese “Vervielfältigung” für eine Urheberrechtsverletzung. Ob das eventuelle Zwischenspeichern auf dem Gerät schon eine Vervielfältigung ist, haben die Gerichte bislang nicht geklärt".

Außerdem, so Vetter in seinem Blog weiter, sei ebenfalls fraglich, ob die angesehenen Filme aus einer “offensichtlich rechtswidrigen” Quelle stammten, wie es das Gesetz für solche Abmahnungen vorsieht.

"U+C nicht für Klagewellen bekannt"

Nicht ganz so optimistisch ist der Freisinger Rechtsanwalt Thomas Stadler. "Es erscheint gut möglich, dass Gerichte in diesen Fällen eine Urheberrechtsverletzung bejahen werden, zumal bestimmte Gerichte im Zweifel rechteinhaberfreundlich entscheiden", schreibt er in seinem Blog. "Andererseits dürften aber auch die Verteidigungsmöglichkeiten besser sein als bei Filesharing-Abmahnungen. Die Rechtsanwälte U&C sind außerdem zwar für spektakuläre Abmahnwellen bekannt, aber bislang nicht für Klagewellen."

Noch weiter geht Rechtsanwalt Rainer Pohlen im strafblog.de. "Das jetzige Verhalten von U + C ist rechtlich reichlich fragwürdig.", schreibt er. Die jetzt losgetretene Abmahnwelle könnte sich für U + C daher als problematisch erweisen. "Wer eine ihm oder der Mandantschaft in Wirklichkeit nicht zustehende Forderung unter Androhung weitergehender rechtlicher Maßnahmen durchzusetzen versucht, bewegt sich auf dünnem Eis. Der Erpressungstatbestand ist da jedenfalls nicht ganz fernliegend. Es reicht ja auch ein Eventualvorsatz."

U+C wegen "Porno-Pranger" in den Schlagzeilen

Übereinstimmend raten viele Juristen, die Abmahnungen nicht voreilig zu bezahlen, sondern sich fachkundige Hilfe zu holen. "In rechtlicher Hinsicht dürfte die Abmahnung angreifbar sein, da nach wie vor fraglich sein dürfte, ob durch das Streamen wie vorliegend tatsächlich Urheberrechte verletzt werden", so Karsten Gulden, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.

Die Regensburger Abmahn-Kanzlei Urmann und Collegen (U+C) war schon einmal mit einer umstrittenen Aktion in die Schlagzeilen geraten. Sie hatte im Sommer 2012 angekündigt, die Namen abgemahnter Internetanschluss-Inhaber im Netz zu veröffentlichen. Es wäre eine Art Porno-Pranger geworden - der prompt von Datenschützern und Richtern verboten wurde. bo

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