Eine Anwaltskanzlei aus Regensburg hat angekündigt, die Namen von Menschen, die Pornos heruntergeladen haben und auf Abmahnungen nicht reagieren, ins Internet zu stellen.

Eine sogenannte Gegnerliste will die Kanzlei Urmann und Collegen (U+C) laut verschiedener Medienberichte ins Internet stellen. Der Porno-Pranger könnte für viele peinlich werden. Gegner der Kanzlei sind bis zu 150.000 Betroffene, die illegal Pornos im Netz gezogen haben und die Zahlung einer Abmahngebühr verweigern. Und schon für den 1. September ist die Aktion angekündigt, schreibt U+C auf ihrer Homepage: "Voraussichtlich ab dem 01.09.2012 finden Sie nachstehend eine Auswahl der Gegner aus offenen und anhängigen Mandatsverhältnissen, gegen die uns Mandat erteilt wurde oder Mandat erteilt ist zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Tätigkeit." Die Kanzlei gilt als Größe im Abmahngeschäft und vertritt viele Kunden aus der Erotik-Branche.
U+C ist laut eigener Aussage eine "hochspezialisierte Kanzlei auf den Gebieten des Urheberrechtes und des gewerblichen Rechtsschutzes". Gegenüber Spiegel Online ließ die Kanzlei verlauten: "Die Kanzlei U + C Rechtsanwälte mahnt als anwaltliche Interessenvertretung ihrer Mandanten Inhaber von Internetanschlüssen ab, die eine Urheberrechtsverletzung begangen haben (...) zu den Mandanten zählen u.a. auch Auftraggeber aus der Erotikbranche, die ihre Urheberrechte verletzt sehen."
Auf der Gegnerliste sollen die Namen der Downloader und Filesharer genannt werden.
Rechtlich wäre der Vorgang umstritten. Die Kanzlei selbst beruft sich auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2007. Das BVerfG sagte damals, dass Anwälte eine Gegnerliste veröffentlichen dürften. Jedoch ging es damals um Mandate im gewerblichen Bereich. "Ob das ein Freibrief ist, auch Privatleute bloßzustellen, ist höchst fraglich", schreibt der Anwalt Udo Vetter auf seinem Law-Blog. "Ich gehe davon aus, dass die Veröffentlichung persönlicher Daten mutmaßlicher Filesharer rechtswidrig ist." Außerdem richte sich eine Abmahnung immer gegen Inhaber eines Anschlusses. Diese Person müsse aber nicht die sein, die auch etwas heruntergeladen hat.
"Die gezielte Erzeugung einer derartigen Prangerwirkung ist nicht nur zivilrechtlich unzulässig, sondern dürfte sich auch strafrechtlich zumindest im Grenzbereich zur Nötigung bewegen", so der Anwalt Thomas Stadler auf seinem Blog Internet-Law.
Nach Angaben von wochenblatt.de will die Regensburger Kanzlei bis zu 150.000 Namen veröffentlichen. Dabei seien zu Beginn nicht unbedingt die Veröffentlichung von Namen von Personen geplant, sondern "heikle Fälle" wie wochenblatte.de schreibt. Demnach sollen angeblich zuerst Pfarrämter, Polizeistationen oder Botschaften arabischer Länder veröffentlicht werden. stni
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