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Ausnahmen und Infos
15.06.2017

Roaming-Gebühren fallen nun weg: Das müssen Sie wissen

Telefonieren am Strand wird günstiger: Die Zusatzkosten für Handynutzer im EU-Ausland wurden abgeschafft.
Foto: Daniel Naupold (dpa)

Die Roaming-Gebühren innerhalb der EU fallen ab dem heutigen 15. Juni weg. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Das Aus der Roaming-Gebühren in Europa ist seit Anfang diesen Jahres beschlossen: Seit dem 15. Juni können Nutzer EU-weit ohne zusätzliche Gebühren mit ihrem Handy telefonieren, SMS versenden oder im Internet surfen können. Das Europaparlament hat dazu eine Verordnung verabschiedet, die Obergrenzen für die gegenseitige Gebührenabrechnung zwischen europäischen Mobilfunkunternehmen festlegt.

An dem Projekt arbeitet die EU bereits seit dem Jahr 2007. Damals trat die erste Roaming-Verordnung in Kraft, die das Telefonieren und SMS-Schreiben im Ausland günstiger machte. Seit 30. April 2016 gilt eine Regelung, die bei der Handynutzung im Ausland nur geringe Aufschläge auf den Vertrag erlaubt. Zwar zahlen schon jetzt die Nutzer vieler Verträge im EU-Ausland keine zusätzlichen Gebühren, doch durch die neue Verordnung soll jetzt für alle gelten. Ein Überblick darüber, was die EU-Verordnung bedeutet.

Roaming-Gebühren fallen weg: Fragen und Antworten

Was ist Roaming?

Roaming bedeutet, dass sich ein Handy mit einem Mobilfunknetz verbinden kann, das nicht sein Heimnetzwerk ist. Der Begriff wird für die Nutzung des Handys im Ausland verwendet, wo das eigene Netzwerk nicht zur Verfügung steht. Für die Nutzung seines Netzes muss ein Anbieter einem anderen Geld bezahlen, das über die Roaming-Gebühren an die Kunden weitergegeben wird. Einfach gesagt: Roaming bedeutet, dass die SIM-Karte auch im Ausland funktioniert.

Gibt es Grenzen, bis zu denen das Internet künftig im Ausland genutzt werden kann?

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Ja, denn die Union will verhindern, dass EU-Bürger einen günstigen Vertrag im EU-Ausland abschließen und diesen dauerhaft in ihrem Heimatland nutzen. Deswegen gibt es die sogenannte  „Fair-Use“-Klausel. Nutzer, die sich innerhalb eines Beobachtungszeitraums von vier Monaten mehr als zwei Monate im EU-Ausland aufhalten und dort überwiegend Roamingdienste nutzen, dürfen vom Anbieter verwarnt werden und müssen innerhalb von zwei Wochen eine „faire Nutzung“ - also einen überwiegenden Aufenthalt und eine überwiegende Nutzung im Inland - nachweisen. Sonst können zusätzliche Kosten verrechnet werden. Deshalb raten Experten insbesondere Pendlern zwischen zwei EU-Staaten, regelmäßig ihre Handy-Rechnung zu überprüfen.

Ab wann gilt die neue Regelung und wo?

Seit dem 15. Juni. Die neue Verordnung erstreckt sich auf alle 28 EU-Mitgliedsländer, also vorerst auch auf Großbritannien. Wie es dort nach dem "Brexit" weitergeht, ist noch unklar. Unter anderem bei der Telekom und bei O2 gilt das kostenlose Roaming auch für die nicht EU-Staaten Schweiz und Liechtenstein.

Welche Ausnahmen gibt es?

Vorsicht geboten ist aber weiterhin bei der Schweiz, der Isle of Man, den britischen Kanalinseln und kleinen Ländern wie San Marino, Andorra oder Monaco, berichtet das "c't"-Magazin (Ausgabe 6/16). Für diese Länder und Gebiete gilt die EU-Verordnung nicht. Trotzdem ordnen manche Provider sie der EU-Länderliste zu, andere aber nicht. Vor allem Reisende in Grenzgebieten müssen aufpassen.

Wer zum Beispiel von Deutschland nach Italien unterwegs ist und über den Gotthard- oder San-Bernardino-Pass fährt, sollte nach dem Passieren der Schweizer Grenze die Gebühren-Info-SMS des heimischen Netzbetreibers genau studieren, bevor er das Daten-Roaming aktiviert oder länger telefoniert, raten die Experten. 

Die Hinweis-Kurznachrichten der Provider treffen spätestens einige Minuten nach dem ersten Einbuchen des Telefons in ein ausländisches Netz ein - auch dann, wenn es sich um einen EU-Mitgliedsstaat handelt, der unter die EU-Roaming-Verordnung fällt. 

Die EU-Regulierung gilt außerdem nicht auf Schiffen oder Flugzeugen, die die Gespräche und Daten via Satellit verschicken.

Was sollte ich bei meinem Vertrag beachten?

Es gibt eine Möglichkeit für Unternehmen, das kostenlose Roaming zu umgehen: In dem sie überhaupt kein Roaming anbieten. Bereits jetzt gibt es bei einigen Anbieter Verträge, die im Ausland nicht funktionieren. Diese sind zum Teil etwas billiger – für Menschen, die nicht verreisen können sie sich also lohnen. Doch ihnen sollte bewusst sein, dass der Mobilfunkvertrag im Ausland dann gar nicht funktioniert. Wer dann vom Urlaub aus doch mal Nachhause telefonieren möchte, muss eine teure Option hinzubuchen. Verbraucher sollten sich also vor Vertragsschluss unbedingt darüber erkundigen, wo ihr Vertrag gilt.

Alle Nutzer, die einen bestehenden Vertrag besitzen, der nicht auf das Inland beschränkt ist, können sich darüber freuen, dass die Aufschläge wegfallen. Bisher waren noch Zusatzkosten von sechs Cent pro Gesprächsminute, zwei Cent pro SMS und sechs Cent fürs Megabyte Daten üblich.

 (jako/sib)

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