So will die EU das Online-Shopping fairer machen
Unzählige Klicks, viel Scrollen, doch am Ende klappt der Online-Kauf doch nicht. Schuld ist oft das sogenannte Geoblocking. Doch damit soll bald Schluss sein.
Ausgerechnet im grenzenlosen Internet stößt der Verbraucher beim Online-Shopping ständig an Grenzen. Bis jetzt. Das Europäische Parlament hat am Dienstag jedoch das Geoblocking abgeschafft – zumindest für Waren und Dienstleistungen. Doch die große Freiheit gibt es für den Kunden immer noch nicht. Was gilt denn nun?
Wie wurden die Online-Nutzer bisher ausgebremst?
Der bekannteste Fall, der auch im Parlament zitiert wurde, betraf das Disneyland in Paris: Ein französischer Nutzer konnte auf der Original-Seite Tickets zu anderen Preisen kaufen als ein deutscher. Der wurde mithilfe von Geoblocking nämlich auf die deutsche Seite des Parks geleitet. Dort lagen die Kosten höher. Doch vermutlich ab Weihnachten 2018 ist es nicht länger erlaubt, Käufer auf Grundlage ihres Wohnortes unterschiedlich zu behandeln.
Wird das bisher so oft gemacht?
Etwa zwei Drittel aller Online-Händler nutzen Geoblocking in irgendeiner Form. Mal werden Verbraucher zwangsweise umgeleitet und können so nicht zum günstigsten Preis kaufen. Aber es gibt auch andere Formen der diskriminierenden Behandlung. So akzeptieren Anbieter nicht in jedem Fall die Kreditkarten aller EU-Mitgliedstaaten. Das muss sich, wenn die Regelung in Kraft tritt, ändern.
Und da gibt es auch keine Ausnahmen oder Hintertürchen?
Na ja! Wenn ein Händler eine bestimmte Leistung nicht anbieten will, dann muss er das sagen. Das betrifft unter anderem die Lieferung einer Ware. Da gibt es auch zukünftig Einschränkungen, weil ein Verkäufer entscheiden kann, dass er nur in bestimmte Länder liefert. Das hat in der Regel mit Paketkosten und Steuerregeln zu tun. Die EU bereitet derzeit eine Harmonisierung der Paketgebühren und Umsatzsteuerregelungen vor, sodass dieses Hindernis bald fallen könnte.
Dann könnte man eine Ware zwar kaufen und bekommt sie nicht?
Das ist die gegenwärtige Situation. Allerdings muss ein Anbieter dem Kunden künftig zumindest die Möglichkeit lassen, die Ware abzuholen oder die Lieferung selbst zu organisieren.
Sind von der Neuregelung alle Online-Angebote betroffen?
Nein. Urheberrechtlich geschützte E-Books, Videos, Musik oder Online-Spiele sind noch ausgenommen. Hier müssen die Rechte-Systeme noch angeglichen werden. Das ist bedauerlich, weil keine anderen Artikel so oft online gekauft werden wie Bücher und Musik oder DVDs.
Was ist mit Abos für Bezahl-TV wie Sky Go oder Netflix?
Ab 20. März ist Geoblocking bei bezahlten Streamingdiensten verboten. Dann kann der Kunde, der zu Hause ein Abonnement für ein TV-Angebot oder einen Filme-Anbieter abgeschlossen hat, die Musik oder die Kino-Produktionen in der ganzen EU ansehen, ohne dass Zusatzgebühren anfallen. Diese gilt allerdings nicht für die Nutzung der Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Sie sollen zu einem späteren Zeitpunkt einbezogen werden, wenn die Urheberrechtsfragen geklärt sind.
Wie funktioniert Geoblocking?
Jeder Rechner erhält bei der Einwahl ins Netz eine IP-Adresse. Das betrifft nicht nur Computer, sondern auch mobile Geräte wie Laptops, Tabletts oder Smartphones. Ein Bestandteil dieser IP-Nummer ist eine Länderkennung, sodass die Software beim Verkäufer leicht feststellen kann, aus welchem Land sich ein Nutzer eingewählt hat. Genauso einfach ist es dann, bestimmte Interessenten vom eigenen Angebot auszusperren.
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