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Streaming
27.10.2014

Steht bei Kinox.to-Nutzern bald die Polizei vor der Tür?

Kinox.to im Visier der Fahnder: Bei einer Großrazzia vergangene Woche wurden "jede Menge Daten" beschlagnahmt.
Foto: Matthias Hiekel, dpa

Nächster Schlag gegen Streaming-Seiten im Internet: Polizei und Staatsanwaltschaft sind gegen kinox.to vorgegangen. Was bedeutet das für Nutzer des Portals?

Kinox.to im Visier der Fahnder: Bei einer Großrazzia wurden "jede Menge Daten" beschlagnahmt, berichtete Wolfgang Klein, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden. Zwei Verdächtige seien festgenommen worden, die beiden mutmaßlichen Chefs von kinox.to derzeit noch auf der Flucht. Nach ihnen wird europaweit gefahndet.

Was heißt der Schlag gegen das Stream-Portal nun für Nutzer dieses Angebots? Müssen sie auch mit einem Besuch der Polizei rechnen - oder mit Abmahnungen durch Anwälte? Hier die wichtigsten Antworten.

Was ist kinox.to eigentlich?

Die Seite kinox.to gehört zu den Top 50 der von Deutschland aus besuchten Web-Angebote. Auf der Seite, die ähnlich wie die inzwischen geschlossene Webseite kino.to funktioniert, wird auf Streams im Netz verlinkt. Darunter sind auch viele aktuelle Kinofilme, die illegal kopiert oder abgefilmt wurden und nun im Netz verfügbar sind. Nutzer von kinox.to konnten also einfach über das Internet gratis aktuelle Filme ansehen.

Wer steckt hinter kinox.to?

In dem Fall von Kinox.to gibt es laut dem Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft vier Hauptbeschuldigte. Neben den zwei Verhafteten aus dem Raum Neuss und Düsseldorf werde nach zwei Brüdern im Alter von 25 und 21 Jahren aus Lübeck europaweit gefahndet. Die Männer seien offensichtlich schon seit längerem aus Deutschland verschwunden, sagte Klein.

Was wirft man den Betreibern der Seite vor?

Neben gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzungen wie im Fall kino.to und Steuerhinterziehung von mindestens 1,3 Millionen Euro kämen diesmal noch räuberische Erpressung und Brandstiftung hinzu, sagte Klein. Die Beschuldigten hätten "massiv versucht", Konkurrenz aus dem Internetmarkt zu vertreiben. "Man hat da alle Mittel genutzt und auch versucht, mit Drohungen zu arbeiten." Habe das nicht den gewünschten Erfolg gebracht, sei "auch schon mal ein Auto in Flammen aufgegangen." Zudem seien bei einem Berliner Zahlungsdienstleister "Abschöpfungen zur Sicherstellung der Steuerschuld" durchgeführt worden.

Geht es im aktuellen Fall nur um kinox.to?

Die Verdächtigen sollen möglicherweise auch bei den Filehostern Freakshare.com und Bitshare.com die Finger mit im Spiel haben. Auf One-Click-Hostern wie diesen kann man Daten speichern und per Link zum Download freigeben. Filehoster werden oft auch zur Verbreitung von sogenannten Raubkopien, etwa Filmdateien, Pornos und Software, eingesetzt. Zudem ist nicht ausgeschlossen, dass auch die Seiten Movie4k.to, Boerse.sx und Mygully.com zum Netzwerk der Verdächtigen gehören.

Ist das Ansehen von Streams im Internet illegal?

Das ist rechtlich umstritten. Viele Juristen - darunter auch Gerichte - sagen, das Ansehen von Streams sei legal, weil dabei keine Kopie der illegal angebotenen Dateien gemacht wird.  Eine höchstrichterliche Rechtsprechung dazu gibt es aber noch nicht.

kinox.to, Freakshare, Bitshare - alles aus einer Hand?

Was müssen Nutzer von kinox.to befürchten?

Vermutlich nicht viel. Wie schon im Fall kino.to richten sich die Ermittlungen vordringlich gegen die Betreiber solcher Portale und allenfalls nachrangig gegen deren Nutzer. Unklar ist ohnehin, welche Daten die Betreiber von kinox.to über ihre Nutzer gespeichert hatten.

Was müssen Nutzer von Freakshare.com und Bitshare.com befürchten?

Die Nutzung von Filehostern - auch die bezahlte Premium-Mitgliedschaft - ist zunächst einmal legal. Problematisch kann es für Nutzer werden, wenn sie über diese Dienste illegal Dateien heruntergeladen oder verbreitet haben. Sollten die Hosterdienste entsprechende Daten gespeichert haben, könnte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen in diese Richtung starten.

Zudem könnten die eigentlichen Rechteinhaber - Filmfirmen oder Musiklabels - zivilrechtlich mit Abmahnungen, Unterlassungserklärungen und Schadensersatzforderungen gegen Nutzer vorgehen. bo/AZ, dpa

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