Stopp der Datenweitergabe bei Whatsapp: Facebook zieht vor Gericht
Facebook will die Daten von WhatsApp-Nutzern erheben und speichern. Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar hatte das verboten. Nun geht acebook dagegen an.
Facebook ist wie angekündigt gegen das in Deutschland verfügte Verbot, Daten der Tochter WhatsApp auszuwerten, vor Gericht gezogen. Das bestätigte ein Sprecher des weltgrößten Online-Netzwerks am Mittwoch. Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar hatte Facebook Ende September untersagt, Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern.
Datenweitergabe bei Facebook und Whatsapp
Facebook halte sich an die Vorgaben der Datenschutzbehörde, während der Widerspruch laufe, teilte der Sprecher mit. Zuvor hatte heise online unter Berufung auf Caspar berichtet, Facebook habe beim Verwaltungsgericht Hamburg einen Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit der Verwaltungsanordnung gestellt.
WhatsApp hatte Ende August angekündigt, künftig die Telefonnummer des Nutzers an Facebook weiterzugegeben. Außerdem sollen mit der Konzernmutter Informationen darüber geteilt werden, wie häufig der Kurzmitteilungsdienst genutzt wird. WhatsApp-Mitglieder konnten zumindest der Verwendung ihrer Daten für die Personalisierung von Facebook-Werbung und Freunde-Vorschläge widersprechen. Die Telefonnummer werde allerdings in jedem Fall mit Facebook geteilt, wenn man die App weiternutzen wolle, hieß es.
Streitfrage: Ist der Hamburger Datenschützer zuständig?
Eine entscheidende Frage in dem Streit wird sein, ob der Hamburger Datenschützer überhaupt zuständig ist. Er argumentierte, Facebook verarbeite Daten in der Hamburger Niederlassung, weil dort das deutschsprachige Werbegeschäft betrieben werde. Deshalb sei nationales Datenschutzrecht anwendbar. Facebook erklärte stets, das europäische Geschäft werde von Irland aus betrieben und deswegen seien die dortigen Datenschützer zuständig.
Der Kurznachrichtendienst WhatsApp muss währenddessen wegen der Weitergabe von WhatsApp-Daten an Facebook auf eine Klage von Verbraucherschützern einstellen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) prüfe einen solchen Schritt, da das Unternehmen eine geforderte Unterlassungserklärung nicht innerhalb der gesetzten Frist unterschrieben habe, sagte ein Sprecher dem Tagesspiegel. dpa
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