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Prepaidkartenverkauf
29.08.2017

Warum gibt es eine Ausweiskontrolle für Prepaid-Sim-Karten?

Wer eine Prepaid-Sim-Karte erwerben möchte, muss seit Juli dafür zunächst die eigene Identität nachweisen.
Foto: Paul Zinken/dpa-tmn

Prepaid-SIM-Karten hatten lange den Vorteil, dass sie schnell gekauft werden konnten. Seit Juli sind Händler aber verpflichtet, vor dem Verkauf die Identität des Käufers zu prüfen.

Mit dem simplen Kauf von Prepaid-SIM-Karten ist es seit Juli vorbei: Kunden müssen ihre Identität nun nachweisen, bevor sie eine entsprechende Karte für ihr Smartphone erhalten. Dabei war für viele gerade der schnelle Kauf von SIM-Karten an der Tankstelle, der Discounterkasse, im Drogeriemarkt oder online der Reiz. Was Kriminelle treffen soll, bringt letztendlich allen Verbrauchern einen Mehraufwand. Grund für die Änderung ist die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes.

Identitätsnachweis bei Prepaid-SIM-Karten: Diese Möglichkeiten gibt es

Und wie sieht das in der Realität aus? Wer weiterhin seine Prepaid-SIM-Karte an der Kasse im Discounter, beim Drogeriemarkt oder an der Tankstelle kaufen will, muss sich wohl auf Wartezeiten einstellen. Denn oft dauert das Freischalten der Karte nach Vorlegen des Ausweises mehrere Minuten. Das ist nicht nur für den Käufer selbst ärgerlich, sondern auch für die Kunden, die so lange in der Warteschlange an der Kasse warten müssen.

Deshalb bieten manche Händler die Identifizierung gar nicht erst vor Ort an. Die Prepaid-SIM-Karte kann dann weiter ohne Probleme und schnell an der Kasse erworben werden - muss zur Benutzung aber noch freigeschaltet werden. Das erfolgt dann per nachträglichem Nachweis der Identität online. Der Discounter Lidl und die Drogeriekette Rossmann bieten einen Identitätsnachweis per Videochat an. Käufer müssen sich dafür via App auf Smartphone und Tablet oder mittels Computer anmelden.

Wer dieses Verfahren meiden will, der kann bei einigen Anbietern auf Alternativen zurückgreifen. So gibt es bestimmte Partnershops, an denen der Ausweis vorgelegt werden kann, damit die Prepaid-SIM-Karte freigeschaltet wird. Dazu gehören Filialen der Deutschen Post etwa bei Kaufland. Mobilfunkanbieter wie O2, Vodafone und Telekom können Kunden im jeweiligen Shop aufsuchen, um sich auszuweisen.

Zusätzlicher Aufwand für Identitätsnachweis bei Prepaid-SIM-Karten

Auch die Prepaid-SIM-Karten von Aldi Talk werden im Laden freigeschaltet. Allerdings müssen Kunden dafür unter Umständen Hartnäckigkeit beweisen. So berichtet ein Journalist des Portals Teltarif.de, die Kassiererin einer südhessischen Filiale von Aldi Süd habe eine Identifizierung bei der Post oder Sparkasse vorgeschlagen, weil es vor Ort zu lange dauern würde. Letztendlich klappte der Identitätsnachweis samt Freischaltung der SIM-Karte dann aber doch im Laden, nach rund fünf Minuten.

Bei MediaMarkt und Saturn ist ebenfalls eine Identitfizierung für die Freischaltung von Prepaid-SIM-Karten in den Filialen möglich. Der zusätzliche Aufwand dafür sei überschaubar, teilt eine Sprecherin von MediaMarktSaturn mit. Es bleibe abzuwarten, wie sich die neuen Anforderungen auf die Nachfrage auswirken. Eine Sprecherin der Supermarktkette Kaufland erklärte hingegen: Man rechne nicht mit Umsatzeinbußen, weil der Identifikationsprozess für alle Teilnehmer auf dem Markt gelte.

Anders sieht das die Freenet Group, die Marken wie Mobilcom Debitel und Klarmobil unter einem Dach versammelt. Wegen der gestiegenen Komplexität der Aktivierung von Prepaid-SIM-Karten stelle man sich auf ein niedrigeres Absatzniveau ein, teilt ein Sprecher mit. "Zumindest kurzfristig, bis sich der Prozess etabliert hat." Das simple Aktivierungsverfahren sei ein Alleinstellungsmerkmal für Prepaid gewesen. Die Anpassungen bedeuteten einen erheblichen Mehraufwand für die Kunden.

Prepaid-SIM-Karte: Vor Juli mussten Anbieter Identität nicht überprüfen

Auch früher schon mussten sich Nutzer beim Kauf einer Prepaid-SIM-Karte registrieren. Die Anbieter waren aber nicht dazu verpflichtet, die Daten zu prüfen. Somit konnten Kunden sie mit Pseudonym erwerben. Genau das soll mit der Gesetzesänderung - einem Teil des Anti-Terror-Paktes - unterbunden werden. Käufer der Prepaid-Karten müssen sich seitdem ausweisen und der Karten-Anbieter muss die erhobenen Daten speichern. Durch die Regelung soll verhindert werden, dass Kriminelle mit Hilfe der Prepaid-SIM-Karten unentdeckt kommunizieren können.

Kritiker bezweifeln den Nutzen. Bernhard Rohleder vom Digitalverband Bitkom geht davon aus, dass die verpflichtende Identitätsprüfung bei Prepaid-SIM-Karten kaum Auswirkungen auf den Kampf gegen Terrorismus und organisiertes Verbrechen haben wird. "Viel wichtiger wäre, in Deutschland den grauen Markt auszutrocknen, auf dem massenhaft ausländische SIM-Karten verkauft werden", sagt Rohleder. Das Problem: Andere EU-Staaten verzichten zum Teil auf eine Ausweispflicht. Und seit der Abschaffung der EU-Roaming-Gebühren ist es kostengünstiger, eine Karte aus dem EU-Ausland in Deutschland zu nutzen.

Das Innenministerium sowie Branchenvertreter wie die Telekom wünschten sich eine EU-weite Regelung. Auch Michael Gundall von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz kritisiert, dass europaweit einheitliche Vorgaben für den Identitätsnachweis beim Kauf von Prepaid-SIM-Karten fehlen. Er hält die Ausweispflicht für den richtigen Ansatz: "Das ist etwas umständlich, dient aber am Ende doch der Sicherheit." Auswirkungen auf Verbraucher fürchtet er in der Breite nicht. Bedauerlich findet er, dass das "Spontangeschäft" vielerorts wegfalle. Einfach eine Karte kaufen, ins Telefon stecken und damit telefonieren - dass geht nur noch, wenn man in einem Laden geht, wo vor Ort eine Identifizierung möglich ist. dpa/sh

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