Wie Facebook Daten durch den "Like"-Button sammelt
Wegen dem "Like"-Button von Facebook ziehen Verbraucherschützer vor Gericht. Das Einbinden auf Seiten von Unternehmen soll sogar gegen das deutsche Recht verstoßen.
Eigentlich hätten sich das Bonuspunkte-System Payback und Verbraucherschützer am kommenden Dienstag vor dem Münchner Landgericht um das "Gefällt mir"-Button von Facebook gestritten. Kurz vor Prozessbeginn einigten sich die Partei jedoch außergerichtlich, wie eine Sprecherin des Landgerichts bestätigt. Die Verbraucherzentrale teilte mit, dass Payback zugestimmt hat, seine Praxis mit Facebook-"Likes" zu ändern.
"Like-Button": Daten werden an Facebook weitergeleitet
Hintergrund der Auseinandersetzung ist die Tatsache, dass der "Like"-Button von Facebook nicht nur innerhalb des Sozialen Netzwerks selbst zu finden ist, sondern auch auf Webseiten von Drittanbietern. Diese von Facebook bereitgestellten Buttons kritisieren Datenschützer schon länger, da sie Daten über das Surfverhalten der Nutzer an Facebook weiterleiten - auch wenn diese weder auf die Schaltflächen klicken noch bei Facebook registriert sind. Denn mit dem "Gefällt mir"-Button setzt Facebook sogenannte Cookies auf die Rechner der Seitenbesucher. Daten werden so automatisch an Facebook weitergegeben, weil der Browser eine Verbindung mit den Servern des Netzwerks aufbaut.
Der Button soll gegen deutsches Recht verstoßen
Aus einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf geht hervor, dass die Einbindung des "Like"-Buttons von Facebook auf Webseiten von Unternehmen gegen deutsches Datenschutz- und Wettbewerbsrecht verstoßen kann. Dies sei zumindest der Fall, wenn Unternehmen den Button auf ihrer Seite einbinden, ohne die Nutzer über die damit verbundene Datenweitergabe an Facebook aufzuklären.
Damals hatte die Verbraucherzentrale gegen die Firma Fashion ID, die zur Unternehmensgruppe Peek & Cloppenburg Düsseldorf gehört, geklagt. (dpa)
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