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Redtube-Abmahnungen
17.12.2013

Zwangsumleitung auf Porno-Seite: Betroffene in eine Falle gelockt?

Die Redtube-Abmahnungen werfen immer neue Fragen auf. Mehrerer Medien vermuten jetzt, dass die Betroffenen per "Zwangsumleitung" auf die Porno-Seite gelotst worden waren.
Foto: Andrea Warnecke, dpa

Die Redtube-Abmahnungen werfen immer neue Fragen auf. Mehrerer Medien vermuten jetzt, dass die Betroffenen per "Zwangsumleitung" auf die Porno-Seite gelotst worden waren.

Nach der Abmahnwelle gegen angebliche Nutzer der Porno-Website Redtube bleibt es weiter unklar, wie der Rechteinhaber The Archive AG an die Internet-Adressen der abgemahnten Nutzer gelangt ist. Dies sei offenbar auf nicht legalem Weg geschehen, vermuten derzeit verschiedene Fachmedien und gehen entsprechenden Indizien nach.

Erfahrungsberichte belegten demnach, dass die Nutzer mit Hilfe eines Skripts zunächst auf eine andere Website weitergeleitet worden seien, wo die jeweiligen IP-Adressen aufgezeichnet wurden, berichtet etwa das Fachportal "Golem".

"Viele Indizien sprechen (...) für eine Vorgehensweise, die in den strafrechtlichen relevanten Bereich reicht und zumindest den Verdacht auf Computerbetrug in gewerblichem Ausmaß nahelegt", schreibt auch "heise online". Erfahrungsberichte von Betroffenen in den Foren von "Golem", "Chip", "heise online" und anderen Portalen beschrieben, dass ihr Rechner beim Aufrufen der Redtube-Seite zuvor auf andere Websites umgeleitet worden sei. Dort seien vermutlich dann die Zugriffsdaten registriert und gespeichert worden. Anschließend sollen die Nutzer auf die ursprünglich angewählte Streaming-Site von Redtube weitergeleitet worden sein.

Heise.de: Nichts ahnende Nutzer zu Redtube.com weitergeleitet

Sollten diese Berichte zutreffen, würde das bedeuten, dass die Rechteinhaber oder deren "Ermittler" gezielt deutschen Traffic zu ihrer gefälschten Proxy-Seite geleitet habe, folgert "heise online". Dort seien dann die IP-Adressen erfasst und dann nichts ahnende Nutzer zu Redtube.com weitergeleitet worden. "Damit hätten sie die behaupteten Urheberrechtsverletzungen ohne aktives Mitwirken der Abgemahnten selbst generiert."

In der vergangenen Woche waren Zehntausende Nutzer wegen des Abrufs von Sexvideos von der Rechtsanwaltskanzlei U+C abgemahnt und aufgefordert worden 250 Euro zu bezahlen. Begründet wurden die Abmahnungen damit, das Ansehen dieser Streams sei ein Verstoß gegen das Urheberrecht gewesen. Bislang äußerte sich der Rechteverwerter nicht zu der Frage, wie die IP-Adressen der Nutzer ermittelt worden waren.

Abmahnung von U+C: Kostenloser Musterbrief

Der Augsburger Rechtsanwalt Hagen Hild sprach in einem Gastbeitrag für augsburger-allgemeine.de von "Abzocke im großen Stil" und riet Betroffenen zu Widerstand gegen die Abmahnungen von Urmann + Collegen. Hild stellt auf seiner Internetseite auch ein kostenloses Musterschreiben für Betroffene zur Verfügung.

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