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Stadtrat
04.02.2015

B16 neu: Kein Fahrzeug, das langsamer ist als 60 km/h

Dreistreifige Bundesstraße zur Kraftfahrstraße erklärt. Keine Verschlechterung für Landwirtschaft

Auf der neuen Bundesstraße 16 zwischen Lauingen und Höchstädt wird künftig nichts fahren dürfen, das langsamer als 60 Stundenkilometer ist. Die B16 neu-wird bekanntlich als dreistreifige Bundesstraße gebaut. Hierdurch wird es in beiden Fahrtrichtungen abwechselnd in mehreren Abschnitten ermöglicht, Überholvorgänge ohne entgegenkommende Fahrzeuge durchzuführen.

Beim dreistreifigen Ausbau besteht in der einstreifigen Fahrtrichtung ein absolutes Überholverbot. Durch langsam fahrende Fahrzeuge könnte es in diesem Abschnitt zu einer Kolonnenbildung und hieraus resultierend sogar zu einer Missachtung des Überholverbots kommen, wodurch eine erhebliche Unfallgefahr gegeben wäre.

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