Leippert kritisiert Vergleichsvorschlag im Fall Zöschingen

Zöschingen Der Bund Naturschutz (BN) kritisiert den Kompromissvorschlag der Richterin des Verwaltungsgerichts Augsburg, nur acht der zehn Windräder zu realisieren. Dieser sei nicht zum Vorteil für den Natur- und Landschaftsschutz, sondern lediglich zum Nachteil der Gemeinde und Bürgern, heißt es in einer Pressemitteilung des Kreisvorsitzenden Dieter Leippert. Inwieweit der Vorschlag der Tatsache geschuldet sei, dass die zuständige Vorsitzende Richterin des Verwaltungsgerichtes Augsburg Wortführerin einer Bürgerinitiative war, die sich gegen Windräder im Augsburger Ortsteil Bergheim ausgesprochen habe, könne nur gemutmaßt werden.
Kompromiss steht den Zielen des Artenschutzes entgegen
„In der mündlichen Verhandlung wurde zweifelsfrei festgestellt, dass die genehmigten zehn Windräder bei Zöschingen für die betroffenen Vogelarten keine Gefahr darstellen. Dies gilt auch für den Rotmilan“, erklärt BN-Kreisvorsitzender Dieter Leippert. Deshalb sei es grotesk, dass die Vorsitzende Richterin eine Reduzierung des Windparks vorgeschlagen habe. Denn die Reduzierung der Anzahl der Windenergieanlagen widerspreche der Forderung aller staatlich anerkannten Naturschutzverbände, wie etwa der LBV, NABU, BN und WWF, durch die Ausweisung von Konzentrationsflächen möglichst viele Windanlagen auf wenigen Standorten zusammenzufassen.
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