Höchstädt "Die Behauptung, dass der Bund Naturschutz mit dem Bahntrassenvorschlag den Bau der Höchstädter B 16-Umgehung verzögert hat, ist völliger Unsinn", sagt der Kreisvorsitzende des Bundes Naturschutz (BN), als er jüngst in einem DZ-Bericht mit einer entsprechenden Aussage von Bürgermeisterin Wanner konfrontiert wurde. Leippert verweist darauf, dass bei einer Bürgerversammlung zum Thema B 16 im Mai 2006 das Staatliche Bauamt eine Schuld des BN an der Verzögerung ausdrücklich verneint habe (DZ berichtete).
Vielmehr habe der Bund Naturschutz zur Wahrung der Rechtssicherheit beigetragen, heißt es in der Pressemitteilung. Denn die planungsrechtlichen Vorgaben hätten verlangt, dass alle technisch und rechtlich realisierbaren Trassenvarianten in einem Abwägungsprozess zur Trassenfindung gegenübergestellt würden. Deshalb habe der BN damals empfohlen, neben der Bahntrasse auch den Korridor der Mitteltrasse zwischen Deisenhofen und Höchstädt in die Untersuchungen mit einzubeziehen.
Hierbei, so Leippert, habe sich gezeigt, dass die Bahntrasse nicht nur technisch und rechtlich realisierbar, sondern auch noch die umweltverträglichste und verkehrswirksamste aller rechtlich möglichen Trassen sei. Insbesondere zeigten die Untersuchungen, dass die Anwohner einer Bahntrasse in Tieflage im Vergleich zu allen anderen Trassenmöglichkeiten am geringsten beeinträchtigt würden. Doch diese Fakten habe die Stadtregierung bis heute einfach ignoriert. Nach Kenntnis des BN, so Leippert, sei es bayernweit ein einmaliger Vorgang, dass ein Stadtrat sich mehrheitlich gegen die verkehrswirksamste Lösung, die zudem noch die geringsten Beeinträchtigungen mit sich bringe, ausspreche. Mit ihrem Votum gegen eine Bahntrasse und für eine rechtlich nicht realisierbare Südumgehung habe der Stadtrat letztendlich auf die schlechtere Alternative im Norden verwiesen. "Die hieraus zwangsläufig entstandene Trassenentscheidung wird das Bundesverkehrsministerium mit Sicherheit nicht revidieren", glaubt Leippert. Denn sonst würde sich die Behörde dem Vorwurf der Willkür aussetzen und eine objektive Trassenabwägung, wie planungsrechtlich gefordert, angezweifelt werden. (pm)
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