Berlin, München, Höchstädt
Für die Ortsumgehung im Norden sucht Bürgermeister Gerrit Maneth gewichtige Unterstützung.
Es eilt. Und trotzdem wollen die Höchstädter, allen voran ihr neuer Bürgermeister Gerrit Maneth, alles versuchen, um so viel Unterstützung wie möglich für die Ortsumfahrung im Norden der Stadt zu erhalten. Mehr noch: Maneth und sein Stadtrat erhoffen sich mindestens Versprechungen oder gar Zusagen – von der großen Politik. Dafür, dass die B16 neu in Höchstädt realisiert und die Finanzierung sichergestellt ist. Zügig. Und gleichzeitig wolle man durch Unterstützung aus Berlin und München den Druck auf die örtlichen Behörden erhöhen. Auch, weil im aktuellen Plan für die Umfahrung nicht alle Einwendungen der Stadt und des Landkreises eingearbeitet wurden. Das stellte Gerrit Maneth bei der Stadtratssitzung am vergangenen Montag vor. „Es gibt noch Optimierungspunkte und es muss nachgebessert werden“, sagte der Rathauschef. Unter anderem sei beispielsweise eine wichtige Brücke nicht eingeplant worden und der höhengleiche Radweg an der Lutzinger Straße sei für die Stadt zu gefährlich.
Wie berichtet, hat der Stadtrat auch deshalb erneut die Entscheidung, ob die Stadt im Zuge der B16 ihr Wasserschutzgebiet aufgibt oder nicht, verschoben. Bis zur nächsten Sitzung am 11. Juni wolle man noch so viel möglich erreichen, um Sicherheiten für die Stadt zu gewinnen – auch, wenn bereits eine gemeinsame Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Krumbach ausgearbeitet worden ist, darin auch die 1,5 Millionen Euro im Zuge einer Aufgabe seitens der Behörde der Kommune zugesichert worden sind. „Zurzeit liegt der Ball bei der Stadt Höchstädt“, teilte Raphael Zuber, zuständiger Mitarbeiter beim Bauamt, auf Anfrage unserer Zeitung mit. Die Behörde stehe in den Startlöchern zur Auslegung der überarbeiteten Pläne, die größtenteils mit der Regierung von Schwaben schon besprochen worden seien. „Das Staatliche Bauamt benötigt mit der Unterzeichnung der Vereinbarung eine schriftliche Absichtserklärung der Stadt Höchstädt, das Wasserschutzgebiet bis Baubeginn aufzulösen. Erst mit diesem Schriftstück kann das Bauamt die Planfeststellung bei der Regierung von Schwaben beantragen“, so Zuber in einer Stellungnahme.
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