Braukultur in Schwaben
Was ein Experte im Lauinger Stadtarchiv entdeckte.
Während allenthalben das Reinheitsgebot der bayerischen Herzöge von 1516 gefeiert wird, vergisst man gerne dessen städtische Vorläufer – etwa Freising 1485, Landshut 1486 oder München 1487. Für Lauingen ist Landshut als Vorbild anzunehmen. Damit dürfte die erste Lauinger Bier(bräu)ordnung erheblich früher anzusetzen sein als das erst im 19. Jahrhundert so benannte Bayerische Reinheitsgebot. Spätestens mit der „Biersatzordnung“ Herzog Georgs des Reichen von 1493 (im Lauinger Archiv bislang nicht nachzuweisen, aber im Weißenhorner Stadtarchiv erhalten) ist Lauingen Adressat eines herrschaftlichen Reinheitsgebotes und hätte also schon genug Anlass zum Feiern gehabt.
Diplombraumeister und Getränketechnologe Hermann Bienen, als Gast des Heimatvereins in der Stadt, stellte bei seinem Besuch im Lauinger Stadtarchiv fest, dass ihm im Verlaufe seiner Forschungen zur Geschichte des Bieres in Schwaben noch nie ein so reichhaltiger Bestand begegnet ist, wie ihn Stadtarchivar Hermann Müller für den Experten zusammengesucht hatte. Ein ganzer Karton an Aktenbündeln war durchzusehen. Darunter fanden sich auch Ordnungen für die Weißbierbräuer: eine Gruppe, mit der man angesichts des herrschaftlichen Weißbiermonopols nicht gerechnet hatte.
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