Montag, 20. Mai 2013

13. Juli 2009 18:40 Uhr

Bürgerbegehren in Wittislingen unzulässig

Wittislingen (pm, bv) - Das von der "Bürgerinitiative für den Erhalt der Lebensqualität in Wittislingen" initiierte Bürgerbegehren, das zum Ziel hat, den Gemeindewald in Wittislingen nicht für die Errichtung von Windkraftanlagen zu verpachten, ist unzulässig. Der Grund dafür liegt in dem bereits am 6. Februar 2008 zwischen der Marktgemeinde Wittislingen und dem Investor wirksam abgeschlossenen und nicht kündbaren Standortsicherungsvertrag. Zu diesem eindeutigen Ergebnis kam das Landratsamt Dillingen im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Prüfung des von Bürgermeister Roland Hörl beanstandeten Beschlusses des Gemeinderates Wittislingen vom 16. Juni 2009.

12:2-Stimmen im Gemeinderat

Damals hatte der Gemeinderat Wittislingen in Kenntnis der gegenteiligen Rechtauffassung des Bayerischen Gemeindetages, des Landratsamtes und einer von der Gemeinde selbst eingeschalteten Rechtsanwaltskanzlei das Bürgerbegehren mit 12:2-Stimmen zugelassen. Nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 23. Juni seine Meinung, dass das Bürgerbegehren zulässig sei, nochmals bekräftigte, setzte Bürgermeister Hörl den Beschluss aus und legte den Vorgang dem Landratsamt zur Prüfung vor.

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Das Landratsamt hat nunmehr die beiden Beschlüsse des Gemeinderates Wittislingen vom 16. und 23. Juni 2009 rechtsaufsichtlich beanstandet. Die Marktgemeinde Wittislingen wurde laut Pressemitteilung zudem aufgefordert, die beiden Beschlüsse bis spätestens 31. Juli 2009 aufzuheben und das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären. Andernfalls erfolgen die Rücknahme der Beschlüsse und die Erklärung der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens im Wege der Ersatzvornahme durch das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde.

De zuständige Juristin am Landratsamt, Martina Klement, hat die Vereinbarkeit der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme mit vertraglichen Verpflichtungen geprüft. Dabei sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass das Bürgerbegehren dem am 6. Februar 2008 geschlossen Standortsicherungsvertrag, aus dem sich eindeutige vertragliche Verpflichtungen für die Gemeinde ergeben, widerspreche und deshalb von der Gemeinde zurückgewiesen hätte werden müssen.

Zwar stimme der abgeschlossene Standortsicherungsvertrag nicht vollständig mit den Vertragsentwürfen überein, die den Gemeinderatsmitgliedern zur Beratung und Genehmigung vorgelegen hätten. Doch habe die juristische Prüfung ergeben, dass sämtliche Abweichungen vom Willen des Gemeinderates abgedeckt seien. Deshalb sei der Standortsicherungsvertrag wirksam zustande gekommen und besitze bis heute Rechtsgültigkeit, so Klement.

Das vorliegende Bürgerbegehren werfe die Frage auf, ob die Gemeinde den Gemeindewald an den Investor für die Errichtung von Windrädern verpachten soll oder nicht. Das Ziel des Bürgerbegehrens sei daher, so Klement, dass der Gemeindewald gerade nicht für die Errichtung von Windrädern verpachtet werden soll. Um das Ziel des Bürgerbegehrens erreichen zu können, müsste die Gemeinde Wittislingen den bestehenden Standortsicherungsvertrag mit dem Investor brechen. Mit dem Vertrag habe sich die Gemeinde jedoch dazu verpflichtet, im Falle der Erteilung der öffentlich-rechtlichen Genehmigung zum Bau der Windkraftanlagen den dem Standortsicherungsvertrag anliegenden Pachtvertrag über gemeindeeigene Waldflächen zu unterzeichnen. Damit ziele das Bürgerbegehren auf ein vertragswidriges Verhalten der Gemeinde ab und sei deshalb unzulässig, sagt Klement.

Vertragsaufhebung Alternative

Aus Sicht der Behörde bestünde in der einvernehmlichen Vertragsaufhebung die einzige Alternative, um die Verpachtung des Gemeindewaldes definitiv verhindern zu können. Ein Bürgerbegehren, das auf die einvernehmliche Vertragsaufhebung gerichtet sei, wäre zulässig, nicht jedoch das vorliegende Bürgerbegehren.

Bürgermeister Roland Hörl will in der Sitzung am 26. Juli im Gemeinderat erneut über das Bürgerbegehren abstimmen lassen: "Nach dem Willen des Landratsamtes müssen wir es ablehnen." Caroline Ehnle-Sharma sagt, dass die Bürgerinitiative auf jeden Fall weiter gegen die drei geplanten Windräder kämpfen werde - notfalls mit einem neuen Bürgerbegehren, das die Vertragsauflösung mit der Firma Uhl zum Ziel habe. "Wir appellieren an den Gemeinderat, vernünftig zu sein und den Vertrag zu kündigen", sagt Caroline Ehnle-Sharma. Bürgermeister Roland Hörl hat bei diesem Gedanken Bauchweh, er befürchtet hohe Schadensersatzansprüche an die Kommune. "Ich möchte erst eine Stellungnahme vom Rechtsanwalt haben, was für Schadensersatzforderungen auf uns zukommen könnten." Hier stünden hohe Summen im Raum, so Hörl: "Da wir es einem Angst und Bange."

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