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25.10.2016

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum

Demel spricht beim CSU-Stammtisch

Mit den rechtlichen Rahmenbedingungen des Internets, insbesondere mit der neuen Rechtsprechung, hat sich der Stammtisch des CSU-Ortsverbandes beschäftigt. Rüdiger Borke hob die Bedeutung hervor, die das Internet mittlerweile habe. Telemedien ist der Oberbegriff für elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, erläuterte Stadt- und Kreisrat Thomas U. Demel. Seit 2007 regelt das Telemediengesetz, das auch als Internetgesetz bezeichnet werde, diesen Bereich, der zur reinen Telekommunikation und zum Rundfunk abgegrenzt werden müsse. Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung von Bundesgerichtshof und Europäischem Gerichtshof erfolgten immer mehr Klarstellungen zur Rechtslage.

Im Internet, so Demel, sei zunächst jeder für seine eigenen Äußerungen verantwortlich. Der Seitenbetreiber könne nur verantwortlich gemacht werden, wenn trotz Mitteilung strafrechtlich relevante Äußerungen nicht gelöscht würden. „Grundsätzlich gelten auch im Internet die Strafgesetze, insbesondere in Bezug auf Beleidigungsdelikte. Ebenso gelten die Regeln des Urheberschutzes“, erläuterte Demel.

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