Landkreis "Der Bau eines Windparks mit drei Windkraftanlagen in der Gemarkung Wittislingen ist definitiv nicht genehmigungsfähig." Das teilte das Landratsamt gestern so in einer Pressemitteilung mit. Zu dieser abschließenden Entscheidung sei die Behörde nach Anhörung des Antragstellers und eingehender Prüfung der artenschutzrechtlichen Beurteilung der Regierung von Schwaben gekommen. In der Mitteilung heißt es weiter: "Deshalb hat das Landratsamt mit Bescheid vom 17. Juni das Vorhaben endgültig abgelehnt und dem Antragsteller die Entscheidung förmlich zugestellt."
Antragsteller ist das Ellwanger Unternehmen Uhl. Es habe nun die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Landratsamtes innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Augsburg zu erheben, so die Pressemitteilung. Die Behörde stütze ihre Entscheidung im Wesentlichen auf die ausführliche und eindeutige Stellungnahme der Regierung von Schwaben, die im Rahmen einer artenschutzfachlichen und -rechtlichen Gesamtbewertung das Vorhaben gewürdigt habe.
Danach sei das Vorhaben vor allem mit den artenschutzrechtlichen Anforderungen für den Vogelschutz nicht vereinbar. So könnte beispielsweise für Rotmilan, Uhu, Seeadler, Baumfalke und Wespenbussard ein erhebliches Totschlagsrisiko durch Rotoren nicht ausgeschlossen werden. Zudem bestehe für Baumfalke, Seeadler und Wespenbussard ein erhebliches, nicht zu umgehendes Störungsrisiko. Außerdem sei das für die Errichtung der Anlagen vorgesehene Waldgebiet Teil eines Großlebensraumes mit einem schwabenweit herausragenden Bestand an Großvogelarten, insbesondere von Greifvögeln und Eulen.
Karl-Heinz Linke von Uhl sagte auf Anfrage der DZ, man werde die Begründung prüfen und das weitere Vorgehen davon abhängig machen. (pm, tiba)
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