Die Freundin des Bruders missbraucht
Ein 19-Jähriger verging sich im Sommer an der schlafenden jungen Frau. Es war nicht sein erstes Sexualdelikt
Nach einer langen Nacht mit Alkohol und Drogen kam der heute 19-Jährige an jenem Sommermorgen nach Hause. Das ganze Haus schlief noch. Doch der junge Mann fand keine Ruhe. Er wartete, bis sein Bruder zur Arbeit gefahren war und schlich sich dann in dessen Zimmer, in dem die 18-jährige Freundin des Bruders noch schlief. Dort missbrauchte er die junge Frau.
Die wachte dadurch auf, wagte es aber nicht, sich zu rühren, und stellte sich weiter schlafend. „Er nimmt ja Drogen. Ich weiß, dass er dadurch ziemlich schnell aggressiv wird. Ich hatte einfach Angst, dass er mir was tut, wenn ich mich gewehrt hätte“, erklärte die 18-Jährige gestern im Prozess gegen den jungen Mann. Der musste sich vor dem Jugendschöffengericht in Augsburg nicht nur wegen sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person verantworten, sondern auch wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr, vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Sachbeschädigung. Denn wenige Tage nach dem Missbrauch wurde er erneut straffällig. Nachdem die junge Frau die Tat gemeinsam mit ihrer Mutter bei der Polizei angezeigt hatte, hatte der 19-Jährige die Vergewaltigung beim Ermittlungsrichter sofort gestanden. Der gegen ihn erlassene Haftbefehl war aufgehoben worden, und der junge Mann wieder auf freiem Fuß.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.