Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen, sagt man zumindest im Volksmund. Ist etwas dran? Nun, Kredite, welche in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Bundeskanzlerin oder Ministerpräsidenten für marode Banken oder angeschlagene Konzerne wie Opel und Quelle bewilligen, sind bisher von der Justiz nicht in Frage gestellt worden.
Anders die Situation bei einem ehemaligen Bürgermeister aus einem Provinzstädtchen wie Wertingen. Dieser wird verurteilt, weil er und der damalige Stadtrat samt Aufsichtsbehörde - in dem Fall das Dillinger Landratsamt - einer heimischen Firma ein Darlehen von 750 000 Mark bewilligte.
Das hätte Dietrich Riesebeck aber nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Augsburg nicht tun dürfen. Zu sehr war die Metallbaufirma Krauß 1999 schon in Liquiditätsschwierigkeiten geraten, sodass der Bestand des Unternehmens stark gefährdet war, stellte die Justiz zehn Jahre nach dem Ereignis nun fest. Und weil man laut Gesetz fremdes Vermögen wie das der Stadt Wertingen nicht missbrauchen darf, muss Riesebeck nun die Konsequenzen tragen: neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und 7000 Euro Geldbuße. Ein hartes Urteil für einen engagierten Kommunalpolitiker, der nichts anderes wollte, als Arbeitsplätze vor Ort zu retten. Was ja auch vier Jahre lang gelang. Der Ex-Bürgermeister sah sein damaliges Vorgehen wie der Stadtrat auch als gute Tat. Die Judikative allerdings nicht. Sie ließ Riesebeck jedenfalls nicht laufen …
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